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Elterngeldreform kommt – was ist mit der Steuer?

Elterngeldreform kommt - was ist mit der Steuer?

Elterngeldreform kommt - was ist mit der Steuer?

Seit 2007 gibt es das Elterngeld, rund zehn Millionen Mütter und Väter haben es seitdem beantragt. Immer wieder wurde es reformiert, neben dem klassischen Basiselterngeld folgten so zum Beispiel das ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus. Ab nächstem Jahr wird es wieder  einige Änderungen beim Elterngeld geben. Wir skizzieren kurz, was sich ändern soll. Und erläutern dann ausführlicher, was es steuerlich beim Elterngeld zu beachten gibt.

Das soll sich 2021 ändern

Noch handelt es sich zwar nur um Punkte aus einem Gesetzentwurf von Familienministerin Franziska Giffey (SPD). Doch die Richtung ist damit wohl schon mal klar. 

Was sich aber nicht ändern wird, sind die steuerlichen Aspekte beim Elterngeld – und dazu kommen wir jetzt.

Elterngeld ist steuerfrei, aber…

Na, solche Überschriften lieben Sie doch sicher genau so wie ich. Also eher nicht. Elterngeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung – und die ist steuerfrei. Und jetzt kommt das Aber: Das schöne Geld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet kurz gesprochen: Sie versteuern zwar nicht das Elterngeld, müssen das „normale“ Einkommen aber zu einem höheren Steuersatz versteuern. Der wird bezogen auf dieses Einkommen plus Elterngeld. Wenn Ihnen das jetzt zu schnell ging: In diesem Artikel ist es wirklich ganz wunderbar einfach erklärt.

Negativer Nebeneffekt: In der Steuererklärung (die ist bei Elterngeldbeziehern fast immer Pflicht) kann nicht selten am Ende eine Steuernachzahlung stehen.

Gute Planung bringt mehr Elterngeld

Verheiratete können mit guter Planung das potenzielle Elterngeld erhöhen. Dazu muss der Elternteil, der den Großteil der Elternzeit zu Hause ist, rechtzeitig in die günstigere Steuerklasse 3 wechseln, der Partner entsprechend in die Steuerklasse 5. Das Elterngeld berechnet sich nämlich nach dem Nettoeinkommen im Jahr vor der Geburt. Und da ist Steuerklasse 3 um Längen besser. Das alles erfordert aber auch etwas Timing. Denn der Antrag auf Wechsel der Steuerklasse muss spätestens sieben Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, gestellt werden. Und zu lange sollte man dann mit dem „Kindbekommen“ auch nicht warten. Besonders dann, wenn eigentlich der andere Partner mehr verdient und sonst in der Steuerklasse 3 ist.

Und zu guter Letzt: Wer nicht verheiratet ist, kommt unter Umständen sogar um die Steuererklärung herum. Dafür muss das Elterngeld das komplette Jahr geflossen sein und keine weiteren Einkünfte vorliegen. 

Was bedeutet das konkret für mich?
Elterngeld ist steuerfrei, kann aber die zu zahlenden Steuern wegen des Progressionsvorbehalts erhöhen. Wer als Ehepaar längerfristig Kinder plant, sollte sich genau anschauen, ob ein rechtzeitiger Wechsel der Steuerklassen für höheres Elterngeld sorgen kann. Eine erste Orientierung dafür bieten Elterngeldrechner wie dieser auf dem Familienportal des Familienministeriums. 

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