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Laptops und mehr jetzt besser absetzen

Laptops und mehr jetzt besser absetzen

Laptops und mehr jetzt besser absetzen

Wir können es eigentlich ganz kurz machen: Rückwirkend zum 1. Januar 2021 lässt sich der komplette Kaufpreis eines beruflich genutzten Computers auf einen Schlag absetzen. Aha, sagen Sie jetzt vielleicht, war es bisher etwa nicht so? Ja, es war bisher anders. Ab einer bestimmten Grenze konnte der Computer nur über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Was steuerlich nicht so gut ist. Wir erklären, was genau geplant ist, was es bedeutet, was AfA-Tabellen sind und wie Sie schon viel eher an die Steuerersparnis rankommen. 

Der Hintergrund

Wenn immer möglich, sollen derzeit Angestellte im Büro genau dorthin nicht mehr gehen oder fahren, sondern zu Hause arbeiten. Das nennt sich Home-Office – und kann einen gehörigen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie leisten. Jetzt hat die Bundesregierung einen steuerlichen Anreiz gesetzt, um noch mehr Büroarbeiter an den heimischen Schreibtisch zu bringen. Das Stichwort lautet Sofortabschreibung für Computer und Software. Und das ist nicht nur für Unternehmen und Selbstständige interessant, sondern auch für Angestellte. Denn auch sie können ihren beruflich genutzten – und in diesem Jahr gekauften – Laptop auf einen Schlag von der Steuer absetzen. Egal wie teuer das Gerät oder die zusätzliche Software waren. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sprach von einem finanziellen Anreiz in Höhe von 2,3 Milliarden €. 

Wie läuft das sonst eigentlich mit der Abschreibung?

Wer etwas für seinen Beruf kauft, kann es normalerweise einfach absetzen in der nächsten Steuererklärung. Kostet das Produkt aber mehr als 952 € (800 € ohne Mehrwertsteuer), geht das normalerweise nicht mehr. Das „Wirtschaftsgut“ muss abgeschrieben werden – über eine festgelegte Nutzungsdauer. Wie lange diese ist, steht in den sogenannten AfA-Tabellen. Wenn Sie mal schauen wollen, einfach auf diesen Link klicken. Und was findet man da: Zum Beispiel, dass die Nutzungsdauer für Laptops und andere Computer drei Jahre beträgt. Wer also mal richtig hinlangt – und 1.500 € für ein solches Gerät hinlegt, musste bisher 500 € jährlich (1.500 € / 3 Jahre = 500 €) in den folgenden drei Jahren abschreiben. Jetzt kann er die 1.500 € auf einen Schlag in der Steuererklärung angeben. Und wenn Sie auch noch Software kaufen, kommt das noch obendrauf. 

Was ist mit anderen Geräten?

Das ist eine spannende Frage – und zur Zeit noch offen. Denn zum Home-Office könnten ja auch ein Drucker oder Multifunktionsgerät mit Scanner und Kopierer, ein Monitor oder bei vielen auch ein Smartphone gehören. Wer davon etwas kauft, muss im Zweifel noch abwarten, ob das auch auf einen Schlag absetzbar ist. Wobei die meisten dieser Dinge vermutlich eh unter der Grenze von 952 € bleiben.

Und was ist mit Geräten, die im vergangenen Jahr gekauft worden sind, etwa wieder unser Beispiel-Laptop für 1.500 €? Da heißt es, dass auch diese nicht mehr über die vollen drei Jahre abgeschrieben werden müssen, sondern der sogenannte Restwert ebenfalls komplett im Jahr 2021 abgesetzt werden kann.
Aber wie schon geschrieben, das steht alles noch nicht endgültig fest. Es soll wohl noch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die Finanzämter kommen, in dem die Einzelheiten stehen werden.

Sofortabschreibung – sofort Steuern senken

Normalerweise ist es ja so: Sie machen im Jahr 2022 eine Steuererklärung für das aktuelle Jahr 2021. Erst dort können Sie Dinge absetzen und Steuern sparen. Das ist zugegebenermaßen noch eine Weile hin. Es geht aber auch anders: Stellen Sie einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung! Wenn Sie jetzt schon wissen, welche Ausgaben Sie in diesem Jahr etwa als Werbungskosten haben, können Sie das angeben. Wird der Antrag anerkannt, erhalten Sie einen eingetragenen Freibetrag auf der (elektronischen) Steuerkarte und erhalten jeden Monat mehr Netto als bisher. Ihre Steuerersparnis, die Sie eigentlich erst irgendwann 2022 auf einen Schlag bekommen hätten, gibt es dann häppchenweise jeden Monat. Eine Steuererklärung müssen Sie aber im Jahr 2022 trotzdem machen, am besten natürlich mit unserer Online-Lösung smartsteuer. Da gibt es allerdings nicht mehr viel Geld zurück. Denn Sie haben es ja schon in den Monaten zuvor erhalten.

Wenn Sie jetzt neugierig geworden sind: Wir haben das Thema „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ zuletzt in diesem Blogartikel ausführlich beschrieben. Den Antrag können Sie jederzeit stellen, nicht nur rund um den Jahreswechsel (wie im Artikel beschrieben).
Wichtig: Bei den Werbungskosten müssen Sie aufs Jahr gerechnet mindestens auf 1.600 € kommen. Aber mit einem neuen Laptop, der Homeoffice-Pauschale von bis zu 600 €, einem neuen Bürostuhl sowie einem richtigen Schreibtisch plus Regal kommen Sie locker über diesen Wert.
Das richtige Formular „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2021“ finden Sie übrigens auf dieser Internetseite.

Was bedeutet das konkret für mich?
Wenn Sie sich in diesem Jahr einen neuen Computer oder Laptop plus Software kaufen – und diesen beruflich nutzen, können Sie den Anschaffungspreis komplett auf einen Schlag von der Steuer absetzen. Ob das auch für ähnliche Geräte wie Drucker, Monitore und Smartphones gilt, ist noch nicht endgültig klar.

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