04.12.2020 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Homeoffice-Pauschale kommt schon bald

Es war ein bewegtes Jahr 2020. Auch steuerlich. Und jetzt kommt noch mehr Bewegung rein. Denn schon in der nächsten Woche will die Bundesregierung eine Homeoffice-Pauschale einbringen. Sinn macht das allemal – und auch wir von smartsteuer hatten genau das im Blogartikel „Die Bundesregierung muss handeln – jetzt!“ gefordert. Warum diese Pauschale eingeführt wird, wie sie genau aussieht und welche Fragen noch offen sind – all das erfahren Sie hier im Blog.

Das Problem mit dem Arbeiten zu Hause

Jahrelang haben viele Arbeitnehmer gehofft, wenigstens teilweise zu Hause arbeiten zu können. Doch so flexibel wollten viele Chefs nicht sein. Erst Corona machte das sogenannte Home-Office in großem Maßstab möglich. Und – große Überraschung – es funktionierte überraschend gut. Doch schnell wurde klar: Steuerlich kann das Home-Office ein Verlustgeschäft sein. Warum? Ein richtiges Arbeitszimmer zum Absetzen – anteilige Miete inklusive Nebenkosten, Strom und Heizung – haben die wenigsten. Denn das muss ein abgeschlossener Raum sein, der fast ausschließlich zum Arbeiten genutzt wird. Schreibtischecke, Büro am Küchentisch – da lässt sich kein Arbeitszimmer absetzen. Sondern höchstens Arbeitsmittel wie ein Schreibtisch, Bürostuhl, Internet- und Telefonkosten. Ausführlich können Sie das übrigens hier nachlesen. So bleiben bisher Angestellte ohne steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer auf Kosten, etwa für Strom und Heizung sitzen. Und es kommt noch schlimmer: Wer im Home-Office arbeitet, fährt nicht ins Büro. Und kann deshalb die gefahrenen Kilometer nicht von der Steuer absetzen. Wer etwa 15 Kilometer einfach Strecke hat, dem entgehen jeden nicht gefahrenen Tag 15 km * 0,30 Euro = 4,50 Euro als Werbungskosten.

Die Lösung mit der Homeoffice-Pauschale

Wegen dieser Ungerechtigkeit soll es nun eine Pauschale richten. 5 Euro pro Arbeitstag, das scheint mittlerweile schon recht fix zu sein. Gestritten wird in der großen Koalition nur noch um die Obergrenze. Maximal 600 Euro (entspricht 120 Arbeitstagen) sagen die einen, 500 Euro (100 Tage) hingegen die anderen. Das klingt in beiden Fällen nicht ganz fair, wenn tatsächlich mehr Tage zu Hause gearbeitet wurde. Andere werden davon mehr profitieren. Etwa wer einen kurzen Arbeitsweg hat. Ganz klar, wer wirklich ein richtiges Arbeitszimmer hat, kann damit natürlich mehr absetzen. Und wir gehen mal davon aus, dass nicht beides (Arbeitszimmer UND Homeoffice-Pauschale) gleichzeitig geltend gemacht werden kann. Aber es gibt noch offene Fragen.

Homeoffice-Pauschale in der Werbungskostenpauschale?

Das ist eine wichtige und spannende Frage. Denn: Jeder Arbeitnehmer hat schon mal eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro. Die gibt es einfach so, ohne jeden Nachweis. Richtig Steuern sparen kann man aber erst, wenn man über diesen Betrag kommt. Kleiner Tipp: In diesem Blogartikel erfahren Sie, was Sie alles absetzen können.

Wer nun die Homeoffice-Pauschale in Höhe von 500 oder 600 Euro hat – aber sonst kaum andere Werbungskosten, merkt davon steuerlich nichts. Denn die 1.000 Euro Pauschale werden nicht erreicht. Das kann zum Beispiel schnell passieren, wenn sich der gefahrene Arbeitsweg nicht mehr absetzen lässt.

Deshalb gibt es Stimmen in der Regierung, die die Homeoffice-Pauschale zusätzlich zur Werbungskostenpauschale gewähren wollen. Dann hätte man automatisch, bei entsprechenden Arbeitstagen zu Hause, 1.500 oder 1.600 Euro als Werbungskostenpauschale. Wenig begeistert von dieser Idee scheint man wohl in der SPD zu sein. Es sei schließlich ungerecht gegenüber denen, die nicht zu Hause arbeiten (dürfen) – und die bei 1.000 Euro Pauschale bleiben würden.

Unklar ist ebenfalls, ob die Pauschale nur für den Zeitraum der Corona-Pandemie gewährt wird – oder auch danach. Ich denke, da wird man sich vortasten, jetzt reicht ja erstmal eine Regelung für das Jahr 2020.

Was bedeutet das konkret für mich?

Wenn Sie in diesem Jahr zu Hause arbeiten mussten oder durften, können Sie recht sicher mit der Homeoffice-Pauschale in Höhe von maximal 500 oder 600 Euro rechnen. Wenn es denn die Regierungskoalition noch rechtzeitig schafft, das Ganze in ein Gesetz zu gießen. Mit einem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer ist aber noch mehr drin. Damit Sie im nächsten Jahr auch ja keinen Cent bei der Steuererklärung für das Jahr 2020 verschenken, empfehlen wir Ihnen unsere Online-Lösung smartsteuer. Mit der sind Sie schnell und einfach mit der Steuer fertig.

UPDATE: Die Regierungskoalition hat sich geeinigt: Es sind maximal 600 Euro Homeoffice-Pauschale. Allerdings wird die Pauschale nicht zusätzlich  zur Werbungskostenpauschale gewährt, sondern ist darin eingerechnet.

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Abstreiter Bartholomäus sagt:

    Wer im HomeOffice arbeitet, kann die Fahrtkosten nicht absetzten. Aber hat ja auch keine Fahrtkosten und keine Fahrzeugabnutzung und… er ist der Gefährdung im Straßenverkehr sowie der Ansteckungsgefahr nicht ausgesetzt. Das ist wirklich keine Begründung.

  • Avatar Christine sagt:

    Spannend ist ja, ob diese Pauschale auch für Selbstständige gilt?!

  • Avatar Toni sagt:

    Mich würde interessieren, ob auch halbe Tage steuerlich abgesetzt werden können. Ich bin wechsele mich mit meinem Kollegen halbtags ab. Vormittags homeoffice und nachmittags im präzenzoffice. Mein Kollege umgekehrt. Ganze Tage im homeoffice wäre für uns nicht so effizient.

    Grüße
    Toni

  • Avatar Alex N. sagt:

    Interessant, dann die, die z.B. 1- oder 2-Mal pro Woche im Büro sind, dürfen sogar Fahrkosten und Homeoffice Absetzen oder?

  • Avatar Kristian sagt:

    Wird dieser Punkt rechtzeitig in Smartsteuer verfügbar sein?

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Hallo,
    sobald die Änderung endgültig beschlossen wurde, werden wir die Änderung innerhalb weniger Tage umsetzen können. Leider ist das Gesetz noch nicht beschlossen und einige Details sind noch ungeklärt.

  • Avatar Marc sagt:

    Liebe Smartsteuer-Mitarbeiter,
    ich bin gerade dabei Teile meiner Steuererklärung für 2020 zu machen. Da ich deutlich mehr als 1000€ Werbungskosten habe, möchte ich auch die 600€ Home-Office Pauschale ansetzen, weil ich seit März durch die Pandemie zu Hause arbeite.
    Wo kann ich dies in der Software eintragen? Ich finde dafür keine Option.

    Freundliche Grüße,
    Marc

  • Avatar Daniel sagt:

    Ich hätte hierzu ein Frage … Wird bei den „Tagen“, die man bei der Pauschale ansetzen kann, unterschieden ob das Homeoffice betriebsbedingt oder aus persönlichen Gründen stattgefunden hat? In meinem Fall, gab es einige Wochen, wo vom Betrieb aus Homeoffice angeordnet war. Jedoch gab es auch Tage (z.B. Ende Mai), an denen ich aus Gründen von Kindergartenschließungen im Homeoffice war … (hätte aber grundsätzlich auch im Büro arbeiten können)

    Vielen Dank

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Hallo,
    auf das Motiv bzw. den Grund weshalb die Tätigkeit im Homeoffice stattfand, kommt es nicht an.

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Hallo,
    Sie werden die Daten zur Homeoffice-Pauschale ab Morgen unter „Werbungskosten von…“ über die Checkbox „Arbeitszimmer / Homeoffice-Pauschale“ eintragen können. Der Bundesrat hat dem Gesetz erst am 18.12.2020 zugestimmt. Wir werden die Gesetzesänderung voraussichtlich am 21.12.2020 mit einem Update einspielen.

  • Avatar Jens Zimmermann sagt:

    Hallo,
    Ich sitze gerade über meiner Steuererklärung und habe bezüglich Homeofficepauschale vs. Pendlerpauschale das Problem, dass bei und die meisten Homeofficetage halbtags in Schicht waren, d.h. wir haben mit den Kollegen nach der Hälfte der Zeit wechseln müssen. Es fielen an diesen Tagen also sowohl Homeofficearbeit, als auch Fahrgeld an.
    Der Hintergrund ist, dass wir verschiedenen Schichten in der Produktion als Support zugeteilt sind. Wie könnte für mich die richtige Lösung aussehen? (Ich habe alle Arbeitstage genau dokumentiert und kann alles genau nachweisen).

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Hallo,
    die Homeoffice-Pauschale können Sie leider nur dann angaben, wenn Sie an dem Tag ausschließlich zu Hause gearbeitet haben.

  • Avatar Claudia sagt:

    Hallo, was muss ich bitte noch angeben außer den Punkt „Pauschale nutzen“ anzukreuzen? Mein Steuerbetrag der mir angeblich ausbezahlt wird, bleibt weiterhin auf 130 Euro ca. nach setzen des Zeichens mit der Pauschale. Irgendwas mache ich falsch? Wie komme ich an die Pauschale für 600 Euro ran? Danke für einen Tipp!

  • Avatar Jenrik Steege sagt:

    bitte prüfen Sie, ob die eingetragenen Werbungskosten den Werbungskosten-Pauschbetrag (1.000 Euro) übersteigen. Sie können die Berechnungsliste zu den Werbungskosten in der Auswertung einsehen. Erst wenn der Pauschbetrag überschritten ist, wirken sich Ihre Eingaben bei der Berechnung aus.

  • Avatar Timo Mächtel sagt:

    Ich habe rund 190 Tage im Jahr 2020 im HomeOffice verbracht und trage die Tage ein und es wird lediglich nur rund 200€ berechnet. Also bei 190 Tagen á 5 Euro kommt bei mir ein anderer Betrag heraus. Also 600€ sollten schon berechnet werden. Tut es aber nicht über Smartsteuer.

    Kann da wer helfen?

  • Avatar Vivian Klein sagt:

    Hallo Timo,

    hierbei handelt es sich um Werbungskosten. Diese mindern die Einnahmen und verringern die Steuerlast, sie werden nicht 1 zu 1 erstattet.

    Liebe Grüße
    Dein smartsteuer-Team


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