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Kurzarbeit + Steuererklärung = Nachzahlung?

Kurzarbeit + Steuererklärung = Nachzahlung?

Kurzarbeit + Steuererklärung = Nachzahlung?

Wir haben es schon oft hier im Blog geschrieben: Wer 2020 in Kurzarbeit war – und dabei mehr als 410 € Kurzarbeitergeld bekommen hat – muss in diesem Jahr eine Steuererklärung machen. Dank der gerade beschlossenen Verlängerung ist zwar noch Zeit bis Ende Oktober mit der Abgabe. Aber viele Betroffene stellen sich natürlich schon jetzt die Frage, ob sie eine Nachzahlung leisten müssen. Wir sagen Ihnen, wie Sie schnell und sehr günstig Ihre Steuererklärung machen können, wer am ehesten Steuern nachzahlen muss – und auch, was in diesem Fall zu tun ist.

Kurzarbeit: Die 5-Minuten-Steuererklärung von smartsteuer

Fangen wir von vorne an. Man kann es natürlich doof finden, dass Kurzarbeit dazu führt, dass man eine Steuererklärung machen muss. Aber, so sind die Gesetze, leider. Und wenn Sie dann sagen sollten, davon habe ich nichts gewusst, dann nutzt Ihnen das auch nichts. Denn irgendwann wird das Finanzamt merken, dass Sie nicht abgegeben haben. Und dann wird der Spaß noch teurer.
Also: Setzen Sie sich einfach ran. Wir empfehlen natürlich die Kurzarbeiter-Steuererklärung von smartsteuer. Dort müssen Sie wie bei smartsteuer gewohnt nur ein paar einfache Fragen beantworten. Und in vielen Fällen sind Sie tatsächlich nach fünf Minuten fertig und zahlen für die Übermittlung ans Finanzamt gerade mal 99 Cent.

Da wir Ihre Antworten auf die Fragen im Hintergrund ins „Steuer-Deutsch“ übersetzen, kann es auch passieren, dass wir Ihnen empfehlen, statt dieser verkürzten die erweiterte Steuererklärung zu nutzen – um dem Finanzamt auch ja keinen Cent zu schenken.
Und dann gibt es noch Fälle, bei denen Sie definitiv die ausführliche Erklärung nutzen müssen, weil das Finanzamt zusätzliche Angaben braucht.

Wer bekommt eine Erstattung, wer muss nachzahlen?

Wir wollen wie immer ehrlich sein: Es hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Es gibt lediglich eine Faustregel: 

Nur nochmal zur Sicherheit, das ist eher eine Tendenz, keine feste Regel. Viel hängt natürlich auch davon ab, wie viel Sie absetzen können, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Keine Angst, wenn Sie die ausführliche Steuererklärung von smartsteuer machen, wird alles abgefragt. Sie verschenken also nichts.

Was passiert, wenn eine Nachzahlung droht?

Das sind immer mehrere Schritte. 

Was bedeutet das konkret für mich?
Wer 2020 in Kurzarbeit war, muss in diesem Jahr eine Steuererklärung machen. Wir empfehlen unsere Kurzarbeiter-Steuererklärung von smartsteuer. Falls eine Nachzahlung auf dem Steuerbescheid steht, müssen Sie reagieren. Einspruch einlegen, wenn etwas merkwürdig ist – und trotzdem erstmal innerhalb von 30 Tagen zahlen. Ist die finanzielle Not sehr groß, dann suchen Sie das Gespräch mit dem Finanzamt. 

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