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Privat Geld verleihen – gute oder schlechte Idee?

Privat Geld verleihen - gute oder schlechte Idee?

Privat Geld verleihen - gute oder schlechte Idee?

Es ist eine schwere Entscheidung: Sie müssen aus Gründen jemanden um Geld bitten. Die Bank kommt nicht in Frage, bleiben also nur Freunde oder jemand aus der Familie. Doch wie ist das mit dem Geld leihen in einem solchen Fall? Wann sollte man es als „Geldgeber:in“ überhaupt machen? Was gilt es unbedingt zu beachten, was sind die Fallstricke? Muss es was Schriftliches geben? Wir liefern Ihnen wie gewohnt leicht verständlich die Antworten zu diesen Fragen. Und erklären am Schluss auch noch, in welchen Fällen die Steuer beziehungsweise die Steuererklärung eine Rolle spielt.

Die Vorbereitungen

Vorab, wir reden hier weniger von den 20 €, die man sich kurz mal leiht. Es geht schon um etwas größere Summen. Und weil das so ist, müssen wir es von beiden Seiten betrachten. Denn nur so lässt sich verstehen, worauf es im Vorfeld ankommt. Ganz wichtig: Versuchen Sie es immer zuerst in der Familie. Freunde nur im absoluten Notfall. Warum, fragen Sie vielleicht: Nun, wenn es zum Beispiel mit der Rückzahlung nicht klappt, kann das eine Freundschaft schnell zerstören. In der Familie kann das zwar auch passieren, muss es aber bei Weitem nicht immer.

Nun aber los:

Das sollten beide wirklich gründlich tun, um ein großes Missverständnis zu vermeiden.

Der Vertrag

Ja, Sie haben richtig gelesen. Ohne Vertrag läuft bei einem solchen Kredit nichts, denn darum dreht es sich beim Geldleihen. Und der ist auch für beide Seiten wichtig. Es handelt sich formell um einen Darlehensvertrag. Das muss jetzt kein notarielles Ding sein. Unbedingt muss aber in einem solchen Schriftstück stehen: 

Musterverträge finden Sie auch im Internet, zum Beispiel hier.

Zinsen – und Steuern

Wenn Sie bei dem Vertrag ganz ohne Zinsen auskommen, sind Sie an dieser Stelle auch schon fertig. Mit der Steuer haben Sie in diesem Fall nichts zu tun. Anders sieht es aber aus, wenn Zinsen fließen. Das sind im Steuerrecht Kapitaleinkünfte – und auf die müssen ganz klassisch Steuern gezahlt werden. Also 25 % plus Soli (macht dann zusammen 26,375 %) plus Kirchensteuer, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind. Geben Sie diese Einkünfte unbedingt in der Steuererklärung an. Wo Sie das eintragen müssen, brauchen Sie nicht mal zu wissen, wenn Sie die Steuer mit unserer bewährten Online-Lösung smartsteuer machen. Das erledigt die Software für Sie. Und in den meisten Fällen müssen Sie am Ende dann doch keine Steuer zahlen. Denn für Kapitaleinkünfte gilt ein Freibetrag von 801 € (1.602 € für Paare). Und wenn Sie da bei allen Kapitaleinkünften in einem Jahr drunter liegen, werden eben keine Steuern fällig.

Was bedeutet das konkret für mich?
Überlegen Sie es sich gut, wenn Sie privat Geld im Familien- oder Freundeskreis verleihen. Denn wohl keiner möchte mit einem Anwalt vor Gericht das Geld einfordern, wenn die Rückzahlung ausbleibt. Auf jeden Fall sollten Sie einen Vertrag über das Darlehen machen. Das lässt alle Beteiligten ruhiger schlafen.

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