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Einmal Steuererklärung – dann immer wieder?

Einmal Steuererklärung immer Steuererklärung

Einmal Steuererklärung immer Steuererklärung

Die Liste der Gründe, warum man eine Steuererklärung nicht macht, ist schon verdammt lang. An der Spitze stehen Klassiker wie „Ich kann das eh nicht“, „Das lohnt sich bei mir bestimmt nicht“ und „Ich hab es nicht so mit Zahlen“. Da wollen wir uns jetzt gar nicht groß drüber auslassen, aber natürlich sind das nur Ausflüchte. Jede und jeder kann mit unserer Online-Lösung smartsteuer die Steuererklärung machen und sich damit Geld vom Staat zurückholen.

Es gibt aber auch Gründe, die sich nicht so einfach widerlegen lassen. So kommt immer wieder der Spruch „Wenn ich die Steuererklärung einmal abgegeben habe, muss ich sie dann jedes Jahr machen.“ Ob das stimmt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Nun, wir sollten an dieser Stelle kurz erklären, dass es zwei Gruppen von Steuerzahlern gibt. Das sind einerseits die, die laut Einkommensteuergesetz (kurz EStG) zur Abgabe verpflichtet sind – und die, die es nicht sind. Geregelt ist das in Paragraph 46 des EStG für Angestellte. Selbstständige müssen hingegen immer eine Steuererklärung machen. Verpflichtet zur Abgabe sind unter anderem Ehepaare mit den Steuerklassen III und V (Ehegattensplitting), Arbeitnehmer mit Zusatzeinnahmen von mehr als 410 € (etwa Mieteinnahmen), wer steuerfreie (aber den persönlichen Steuersatz erhöhende!) Lohnersatzleistungen wie Kranken-, Arbeitslosen- oder Elterngeld von mehr als 410 € bezogen hat, wer zeitgleich bei zwei Arbeitgebern beschäftigt war und Rentner, deren steuerpflichtiger Anteil ihrer Rente über dem Existenzminimum (2023: 10.908 €, 2022: 10.347 €) lag.

Ganz klar, wer zu den „Betroffenen“ gehört, muss nicht nur in diesem Jahr eine Steuererklärung machen, sondern auch in den folgenden Jahren. Aber, und das sagt neben dem Paragraphen im Gesetz schon der gesunde Menschenverstand: Entfallen die Voraussetzungen für die verpflichtende Abgabe, entfällt auch die Pflicht zur Abgabe selbst. Hat ein Arbeitnehmer im nächsten Jahr zum Beispiel nicht mehr zwei Arbeitgeber zur gleichen Zeit, sondern ist das ganze Jahr nur bei einem Unternehmen angestellt, muss er keine Steuererklärung mehr abgeben.

Was ist bei freiwilliger Abgabe?

Ja, werden Sie sagen, das leuchtet mir ein. Aber bei mir ist es doch ganz anders: „Ich muss normalerweise überhaupt keine Steuererklärung machen. Aber 2022 habe ich im ersten Halbjahr bei der einen Firma eher so mittel verdient, im zweiten Halbjahr bei einer anderen Firma eine deutliche Gehaltserhöhung bekommen. Ein Kumpel sagte mir, dass ich da gut was bei der Steuer zurückbekommen kann, weil der Lohn so unterschiedlich war.“ Da hat der Kumpel natürlich recht.

Dieses Beispiel zeigt, dass es immer mal ein Jahr geben kann, wo sich die freiwillige Steuererklärung besonders lohnen kann. Dann machen Sie doch einfach auch die Steuererklärung. Sie haben doch keinen Cent zu verschenken, besonders nicht an den Staat. Dafür gibt es zwei gute Gründe:

Welche Vorteile die freiwillige Abgabe noch bringt, lesen Sie hier.

Was bedeutet das konkret für mich?

Wer einmalig seine Steuererklärung freiwillig abgibt, muss das im nächsten Jahr nicht automatisch wieder machen. Fast immer ist es aber ratsam, es trotzdem zu tun. Denn meist gibt es Geld vom Staat zurück.

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