04.01.2024 · Arbeitnehmer · Beliebte Beiträge · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Neues in 2024: Bis zu 1.600 € Steuerentlastung!

Neues Jahr, neue Regelungen – 2024 bringt für viele Steuerzahler:innen vielversprechende Entlastungen, darunter eine Erhöhung des Kinderfreibetrags und einen steigenden Mindestlohn. Jedoch ist auch mit höheren Sozialabgaben zu rechnen. Für wen welche Steuerentlastungen gelten, erfahren Sie hier.  

Steuerentlastungen bis zu 1.600 € möglich

Die guten Nachrichten zuerst, die Änderung des Einkommensteuergesetzes dürfte für viele Steuerzahler:innen mehrere hundert Euro plus bedeuten. Der Grundfreibetrag steigt nämlich um 696 € von 10.908 € auf 11.604 €. Durch diese Anhebung der Grenze des zu versteuernden Einkommens soll der kalten Progression vorgebeugt werden. So wird vermieden, dass Steuerzahler:innen durch Lohnerhöhungen, die maximal die Inflation ausgleichen, in einen höheren Steuertarif rutschen. Zudem wird im Bund derzeit eine weitere Erhöhung des Grundfreibetrags um 180 € auf 11.784 € diskutiert. Es könnten zu Beginn des Jahres also weitere Entlastungen wirksam werden. 

Ein Single-Haushalt ohne Kinder mit einem Bruttoeinkommen von 3.000 € hat beispielsweise durch die bereits beschlossene Änderung bei Steuern und Sozialabgaben insgesamt 172 € mehr zur Verfügung. Noch besser sieht es für Paare mit Kindern aus. Der Kinderfreibetrag steigt nämlich ebenfalls von 6.024 € auf 6.384 €. Für eine Familie mit zwei Kindern zum Beispiel, bei der ein Elternteil 2.500 € und der andere 4.000 € verdient, beträgt die Entlastung im Jahr 2024 bis zu 508 €. Besonders gut verdienende Familien mit einem Einkommen von insgesamt 16.000 € pro Monat könnten dadurch im gesamten Steuerjahr 2024 bis zu 1.600 € mehr zur Verfügung haben. 

Vorteile für Azubis, Rentner, Minijobber und Pflegekräfte

Über mehr Netto vom Brutto dürfen sich auch Auszubildende im nächsten Jahr freuen. Die Mindestvergütung im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 % auf 649 € im Monat. Eine ähnlich positive Änderung wird es im Frühjahr auch für Pflegekräfte geben, denn Beschäftigte in der Altenpflege können ab dem 1. Mai 2024 ebenfalls mit einem höheren Mindestlohn rechnen. Für Pflegefachkräfte liegt dieser dann bei 19,50 € pro Stunde. 

Minijobber dürfen sich im neuen Jahr ebenso über mehr Geld freuen, denn der Mindestlohn steigt von 12 € auf 12,41 € und somit erhöht sich die Grenze bei einem Minijob ebenfalls von 520 € auf 538 € pro Monat. Auch für die über fünf Millionen Empfänger:innen von Bürgergeld steht eine Erhöhung von 12 % an, also ein Plus von insgesamt 61 €. Damit steigt das Bürgergeld für Alleinstehende auf 563 € und für Paare, die zusammenleben, auf 506 €. 

Für die über 21 Millionen Rentner:innen in Deutschland soll es ab Mitte des Jahres 2024 ebenfalls eine Erhöhung der Rente geben. Zuletzt sah der Bund hier eine Erhöhung von 3,5 % vor. Ob und wie hoch diese Steigerung aber tatsächlich sein wird, werden wir erst ab März 2024 wissen. Welche sieben Änderungen außerdem im Jahr 2024 auf alle Rentner:innen zukommen, erfahren Sie hier auf dem smartsteuer YouTube-Kanal. 

Höhere Mehrwertsteuer und steigende Sozialabgaben für Gutverdiener 

All diese Steuerentlastungen würden sogar noch besser ausfallen, wären da nicht die steigenden Sozialabgaben. Der Zusatzbeitragssatz für Krankenkassen erhöht sich im Jahr 2024 von 1,6 % auf 1,7 %. Für Gutverdiener heißt das, alle mit einem monatlichen Einkommen bis zu 5.175 € müssen diese Abgaben gesetzlich an Pflege- und Krankenkassen zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherungen steigt ebenfalls im Westen auf 7.550 € und im Osten auf 7.450 €. Besonders kinderlose Steuerpflichtige müssen so maximal bis zu 722 € im Jahr an Sozialabgaben zahlen. Für eine gut verdienende Familie liegen diese Abgaben bei maximal 541 € im Jahr. 

Ein weiterer Wermutstropfen dürfte für viele die steigende Mehrwertsteuer in der Gastronomie werden, die zu Beginn des Jahres von 7 % wieder auf 19 % erhöht wird. Restaurantbesuche werden also deutlich teurer. 

Alle wichtigen Änderungen für das neue Jahr können Sie sich auch in diesem Video anschauen:




Was bedeutet das für mich? 

Insgesamt fallen die steuerlichen Anpassungen 2024 positiv für viele Steuerzahler:innen aus. Besonders die Erhöhung des Grundfreibetrags, des Mindestlohns und der höhere Kinderfreibetrag dürfte viele Familien entlasten. Eingeschränkt werden diese Steuerentlastungen jedoch von den steigenden Sozialabgaben. Durch die neuen Bemessungsgrenzen werden besonders Gutverdiener von steigenden Abgaben betroffen sein. Insgesamt warten im Laufe des Jahres noch einige positive Neuerungen in Sachen Steuern. Mit unserem smartsteuer-Newsletter bleiben Sie das ganze Jahr auf dem Laufenden. Einfach hier abonnieren! 

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar JM sagt:

    Hallo liebes Smartsteuerteam,
    die Vorfreude der Lohnerhöhung für Pflegekräfte wird allerdings gleich wieder getrübt mit der Einführung der Zwangsmitgliedschaft in der Landespflegekammer Baden-Württemberg . Hier sollen 0,4. % vom Bruttojahrslohn zwangsmäßig abgeführt werden, ohne das man sich dagegen wehren kann. Diese Kammer ist sehr umstritten und wird von uns Pflegekräfte finanziert. Da wundert man sich warum Pflegenotstand besteht und immer mehr Fachkräfte den Job wechseln.

  • Avatar Puh Tihana sagt:

    Vielen Dank für die sinnvollen Tips und Tricks rum um das Thema Steuer! Ihr seid super👍

  • Avatar R.Pohlen sagt:

    Ich mag SmartSteuer und wollte mit Interesse diesen Artikel lesen.
    Doch bei jedem gegenderten Wort stockt man und liest nochmal.
    Muß das den wirklich sein ?

  • Avatar Horst Bömig sagt:

    Hallo,
    warum verfassen Sie die Beiträge nicht in einem ordentlichen deutsch? Wenn es nun schon Probleme mit der deutschen Sprache gibt mache ich mir Sorgen, dass es ebensolche bei dem Steuerprogramm gibt. Ich bin seit Jahren mit dem Programm zufrieden, weiß nun aber nicht ob ich weiter damit arbeiten soll.

    Viele Grüße
    Bömig

  • Avatar Jutta Witthake sagt:

    Guten Tag,

    ich mache bereits seit einigen Jahren meine Steuererklärung mit Hilfe von Smart-Steuer.
    Ich komme gut zurecht damit und bin auch sehr zufrieden.
    Soweit ich weiß, kann ich die Kosten für die Steuererklärung von der Steuer absetzen, kann aber vor und während der Steuererklärung nicht entdecken, was der Preis dafür ist. Das erfahre ich immer erst, wenn ich die fertige Stererklärung abschicken will.
    Können Sie mir helfen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Jutta Witthake

  • Avatar VK sagt:

    Hallo,
    vielen Dank für Ihr Feedback und Ihre Treue!
    Wir haben uns bewusst für diese Schreibweise entschieden, da wir so Sichtbarkeit für ein Thema schaffen, was uns am Herzen liegt.
    Wir möchten niemanden von unserer Online-Steuererklärung ausschließen und Diskriminierung auf diese Weise entgegenwirken.
    Auch, wenn Sie selbst keine gendergerechten Sprachformen nutzen möchten, bitten wir Sie zu tolerieren, dass wir (und auch andere) sich bewusst dafür entscheiden, gendergerecht zu kommunizieren.
    Wir hoffen, dass wir Sie dennoch mit unserem Service überzeugen und Sie auch im nächsten Jahr wieder bei uns begrüßen dürfen.

    Ihr
    smartsteuer-Team

  • Avatar VK sagt:

    Hallo Herr Bömig,
    vielen Dank für Ihr Feedback und Ihre Treue!
    Wir haben uns bewusst für diese Schreibweise entschieden, da wir so Sichtbarkeit für ein Thema schaffen, was uns am Herzen liegt.
    Wir möchten niemanden von unserer Online-Steuererklärung ausschließen und Diskriminierung auf diese Weise entgegenwirken.
    Auch, wenn Sie selbst keine gendergerechten Sprachformen nutzen möchten, bitten wir Sie zu tolerieren, dass wir (und auch andere) sich bewusst dafür entscheiden, gendergerecht zu kommunizieren.
    Wir hoffen, dass wir Sie dennoch mit unserem Service überzeugen und Sie auch im nächsten Jahr wieder bei uns begrüßen dürfen.

    Viele Grüße
    Ihr smartsteuer-Team

  • Avatar VK sagt:

    Hallo Jutta,

    Sie können in der smartsteuer-Software den Betrag von 39,99 Euro angeben.

    Liebe Grüße
    Ihr smartsteuer-Team


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