Belege fürs Finanzamt: Das brauchst Du für die Steuer
Belege aufbewahren und sammeln, gehört zur Steuererklärung einfach dazu. Wer seine Steuererklärung abgibt, musste früher stapelweise Quittungen, Rechnungen und Nachweise mitschicken. Heute hat sich das geändert: Das Finanzamt möchte Belege nur noch sehen, wenn es ausdrücklich danach fragt. Klingt nach weniger Aufwand, aber ganz ohne Sammeln geht es leider nicht. Wir erklären dir, wann du Belege nachreichen musst, welche Unterlagen du besser trotzdem aufbewahrst und in welcher Form das Finanzamt Belege akzeptiert
und wie du dich mit dem smartsteuer Belegservice das lästige Sortieren und Suchen komplett sparst.
Was ist die Belegvorhaltepflicht?
Seit 2017 gilt: In der elektronischen Steuererklärung, wie bei smartsteuer musst du grundsätzlich keine Belege mehr mitsenden. Stattdessen gilt die Belegvorhaltepflicht:
Du behältst die Nachweise einfach zu Hause und wenn das Finanzamt Belege sehen will, reichst du sie nach.
Der Vorteil: weniger Papier mit der Steuererklärung mitschicken.
Der Nachteil: Du musst die Belege trotzdem aufbewahren und eine gewisse Zeit behalten. Meistens mindestens bis zum Abschluss des Steuerfalls, also drei Jahre.
Wann müssen Belege tatsächlich eingereicht werden?
Das Finanzamt fordert Belege an, wenn es Zweifel hat oder bestimmte Ausgaben besonders hoch erscheinen.
Typische Fälle, in denen Belege angefordert werden, sind:
- Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen
- Spendenquittungen
- Nachweise über außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten)
- Beruflich bedingte Umzugskosten
- Fahrtenbuch bei Dienstwagenbesteuerung
Tipp: Wenn du einen Brief oder eine Nachricht vom Finanzamt bekommst, in der Belege angefordert werden, hast du oft nur wenige Wochen Zeit zum Einreichen, da ist es Gold wert, wenn alles schon sortiert vorliegt.
Welche Belege solltest Du sammeln?
Auch wenn das Finanzamt nicht automatisch alles sehen will, solltest du bestimmte Unterlagen grundsätzlich sichern:
- Werbungskosten: Fortbildungen, Arbeitsmittel, Fahrten zur Arbeit
- Sonderausgaben: Kirchensteuer, Spenden, Kinderbetreuung
- Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Pflegekosten
- Haushaltsnahe Dienstleistungen & Handwerkerleistungen
- Nachweise für Steuerermäßigungen bei Energie- oder Sanierungsmaßnahmen
So kannst du im Zweifel jede steuerlich relevante Ausgabe belegen.
Papier, Scan oder Foto, was akzeptiert das Finanzamt?
Das Finanzamt ist in dieser Hinsicht flexibel:
- Original-Papierbelege sind immer gültig.
- Digitale Kopien (PDF, Foto, Scan) werden ebenfalls anerkannt, vorausgesetzt, sie sind vollständig, lesbar und unverändert.
Elektronische Belege sind oft praktischer: Du kannst sie einfach per Mail oder Upload einreichen, und sie zerknittern nicht im Schuhkarton.
Was bringen Belege für die Steuer?
Ganz einfach: Sie sind Ihr Eintrittsticket zu steuerlichen Vergünstigungen.
Ohne Beleg riskierst du, dass das Finanzamt deine angegebenen Ausgaben streicht und Sie am Ende mehr Steuern zahlen müssen. Mit Beleg wird’s anerkannt, fertig.
Kein Papierchaos mehr – mit dem smartsteuer Belegservice
Mit dem smartsteuer Belegservice kannst du deine Belege einfach nachreichen. Ein Upload genügt und smartsteuer übermittelt die Belege direkt an dein Finanzamt, egal ob PDF, Foto oder Scan.
Fazit:
Belege sind heute keine Pflicht mehr beim Einreichen der Steuer, aber eine Art „Sicherheitsgurt“ für Ihre Ausgaben. Wer weiß, was er sammeln muss, spart im Ernstfall viel Stress. Und mit dem smartsteuer Belegservice sparen Sie zusätzlich Zeit, Nerven und Platz im Ordner. Jetzt smartsteuer ausprobieren und Belege digital verwalten, so einfach war Steuer noch nie! Für mehr Steuertipps abonnier unseren Newsletter.