26.11.2025 · Aktuelles · Arbeitnehmer · Lesezeit: 3 min

Dein Steuerbescheid wird digital, das musst Du 2026 wissen!

Zum 1. Januar 2026 tritt eine wichtige Änderung in Sachen Digitalisierung in Kraft. Der Artikel § 122a der Abgabenordnung (AO) wird angepasst. Diese Änderung hat direkte Auswirkungen darauf, wie Du künftig Deinen Steuerbescheid erhältst und betrifft damit auch viele Nutzerinnen und Nutzer von smartsteuer. Hier erfährst Du, was sich ändert, wen es betrifft und worauf Du künftig achten musst.

Was ändert sich ab 2026?

Ab dem 1.1.2026 gilt:
Wenn Du ein ELSTER-Zertifikat besitzt, erhältst Du Deinen Steuerbescheid grundsätzlich nur noch digital.

Das bedeutet:

  • Du bekommst keinen Papierbescheid mehr per Post.

  • Stattdessen informiert Dich die Finanzverwaltung per E-Mail, sobald Dein Bescheid zum Abruf bereitsteht.

  • Den Bescheid kannst Du dann in Deinem persönlichen ELSTER-Konto abrufen.

Damit stellt die Finanzverwaltung sicher, dass Steuerbescheide noch schneller, digitaler und zentral abrufbar sind.

Betrifft mich das, wenn ich smartsteuer nutze?

Auf den ersten Blick klingt es so, als wären smartsteuer-Nutzer nicht betroffen, schließlich sendest Du Deine Steuererklärung bei smartsteuer nicht über ein ELSTER-Nutzerkonto, sondern direkt aus der Anwendung heraus.

Doch genau hier wird es heißt es aufpassen.

Die Gesetzesbegründung und weitere Erläuterungen zeigen deutlich:
Entscheidend ist nicht, wie die Steuererklärung übermittelt wurde.
Entscheidend ist, ob Du ein ELSTER-Nutzerkonto besitzt.

Wenn Du also irgendwann ein ELSTER-Konto angelegt hast, z. B. um ein Zertifikat zu nutzen, dann:

  • wird Dein Steuerbescheid automatisch digital dorthin zugestellt

  • stelle sicher, dass die E-Mail-Benachrichtigung aktiviert sind, um keine Benachrichtigung zu verpassen

Was bedeutet das konkret?

1. Dein Steuerbescheid bekommst Du nur noch digital, wenn Du ein ELSTER-Konto hast.

Das ELSTER-System prüft ab 2026:

  • Gibt es ein ELSTER-Konto?
  • Ist dieses Konto für digitale Zustellungen freigegeben?

Wenn ja → Dein Bescheid wird digital bereitgestellt.

Wenn nein → Dann bekommst Du den Bescheid wieder ganz normal als Papierbescheid.

2. Achtung: Du könntest Deinen Bescheid leicht übersehen

Das ist ein wichtiger Punkt:
Viele smartsteuer-Nutzer besitzen ein ELSTER-Konto, schauen aber nie oder nur selten in ihr ELSTER-Postfach.

Dadurch steigt ab 2026 das Risiko, wichtige Bescheide zu übersehen, weil sie nicht mehr automatisch im Briefkasten landen. Stelle daher sicher, dass Du die E-Mail-Benachrichtigungen aktiviert hast und prüfe den Posteingang in Deinem ELSTER-Account.

3. Du kannst der digitalen Bekanntgabe widersprechen

Wenn Du Deine Bescheide weiterhin per Post bekommen möchtest, kannst Du dem aktiv widersprechen, direkt im Elster-Portal. Dieser Widerruf gilt dann dauerhaft.

  • Du musst ihn direkt bei der Finanzverwaltung bzw. in Deinem ELSTER-Konto vornehmen unter „Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“.

  • Ab März 2026 bietet ELSTER dafür eine eigene Sperrfunktion.

Erst, wenn diese Sperre aktiv ist, erhältst Du Bescheide wieder auf Papier.

Wie ist die Situation bei smartsteuer?

Online-Version von smartsteuer

  • smartsteuer selbst bekommt keine digitalen Bescheide zugestellt.

  • Die Bereitstellung erfolgt ausschließlich an Dich persönlich, also in Deinem ELSTER-Konto.

  • Wir werden Dich jedoch aktiv darauf hinweisen, dass Bescheide digital zugestellt werden, wenn Du ein ELSTER-Konto besitzt.

Desktop-Produkte mit eigenem ELSTER-Zertifikat

Wenn Du ein Desktop-Steuerprogramm nutzt und Deine Erklärung mit Deinem eigenen ELSTER-Zertifikat abgibst:

✔ Dort wirst Du künftig direkt in der Anwendung Deinen digitalen Steuerbescheid abrufen können.

Was solltest Du jetzt tun?

Hier sind die wichtigsten Schritte für Dich:

  1. Prüfe, ob Du ein ELSTER-Konto besitzt.

  2. Entscheide, ob Du Deine Bescheide digital haben willst oder lieber in Papierform.

  3. Wenn Du Papier willst:
    → Ab März 2026 kannst Du die digitale Bereitstellung im ELSTER-Konto deaktivieren.

  4. Behalte Dein Postfach im Blick, besonders nach Abgabe der Steuererklärung.

Fazit: 

Die Änderung des § 122a AO sorgt dafür, dass Steuerbescheide zukünftig in vielen Fällen nur noch digital zugestellt werden. Wenn Du ein ELSTER-Konto besitzt, betrifft Dich diese Änderung ziemlich sicher.
Damit Du keinen wichtigen Bescheid verpasst, solltest Du frühzeitig prüfen, wie Deine ELSTER-Einstellungen aussehen, oder ob Du der digitalen Zustellung widersprechen möchtest.

smartsteuer wird Dich weiterhin unterstützen und Dich über alle wichtigen Änderungen auf dem Laufenden halten. Sicher Dir jetzt Deine Erstattung und erledige Deine Steuer einfach online.

Jana Wagner
Verfasst von:
Steuern einfach verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.