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Der Empfehler ist eine volljährige Person und Kunde von smartsteuer. Er teilt seinen persönlichen Empfehlungslink per E-Mail oder über soziale Netzwerke, wie Facebook oder Instagram. Der Geworbene ist auch eine volljährige Person und wird Neukunde von smartsteuer. Das heißt, er erstellt über den erhaltenen Empfehlungslink ein neues Benutzerkonto bei smartsteuer und gibt erstmalig seine Steuererklärung mit smartsteuer ab. Der Geworbene muss eine kostenpflichtige Steuererklärung abgegeben haben. Er löst dabei keinen 100%-Gutschein ein. Kunden, die Guthaben vom Support zur Verfügung gestellt bekommen haben, sind ebenfalls von der Aktion ausgeschlossen.
Der Empfehler erhält die Prämie nur dann, wenn der Geworbene den Vertrag nicht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen widerruft und seine Vertragspflichten gegenüber smartsteuer erbringt. Die Teilnahmebedingungen sind erfüllt? Dann bedankt sich smartsteuer bei dem Empfehler innerhalb von 30 Tagen mit der versprochenen Prämie.
Nicht prämienberechtigt sind Selbstwerbungen, gewerbliche Werbungen oder Werbungen durch Mitarbeiter von smartsteuer oder Konzerngesellschaften, sowie deren Angehörige. Es gelten die zum Produktabschluss des Geworbenen gültigen Prämien. smartsteuer hält sich bei den Prämien eine Änderung bzw. eine Lieferung von gleichwertigen Artikeln vor. smartsteuer übernimmt keine Haftung für die Prämie, eine Barauszahlung ist nicht möglich.