Steuertipps für Berufseinsteiger, Azubis & Studierende
Der Start ins Berufsleben, die Ausbildung oder das Studium bringt viele neue Erfahrungen und oft auch das erste Mal Kontakt mit dem Thema Steuererklärung. Vielleicht denkst Du Dir: „Ich verdiene doch gar nicht so viel, lohnt sich das überhaupt?“
Kurze Antwort: Ja!
Gerade für Berufseinsteiger, Azubis und Studierende gibt es viele Möglichkeiten, Steuern zu sparen oder sich Geld zurückzuholen. Hier erfährst Du, wie Du das Maximum aus Deiner Steuererklärung herausholst.
Werbungskosten: Alles, was Du fürs Arbeiten oder Lernen brauchst
Ob Laptop, Schreibtischstuhl, Fachliteratur oder Arbeitskleidung – viele Deiner Ausgaben kannst Du als Werbungskosten absetzen. Das gilt, wenn Du bereits eigenes Einkommen hast, z. B. durch eine Ausbildung oder einen Nebenjob.
Auch Deine Fahrtkosten zur Uni, Berufsschule oder Arbeit kannst Du steuerlich geltend machen:
- 0,30 € pro Kilometer (einfache Strecke) für Auto, Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel.
- Bei häufigen Fahrten lohnt sich das schnell!
Wenn Du weniger ausgibst, als der Pauschbetrag für 2024 von 1.230 €, setzt das Finanzamt automatisch diesen an. Du musst also keine Belege einreichen, aber Belege helfen, wenn Du mehr ausgegeben hast.
Studium oder Ausbildung: Verlustvortrag clever nutzen
Studenten in einem Zweitstudium, z. B. Master oder Zweitausbildung können ihre Kosten steuerlich als Verlustvortrag angeben.
Das bedeutet: Wenn Du während des Studiums noch kein oder kaum Einkommen hast, „merkst“ Du Dir die Ausgaben für später, sobald Du arbeitest, senken sie Deine Steuerlast rückwirkend.
Typische absetzbare Kosten sind:
- Studiengebühren
- Laptop & Software
- Fachbücher & Lernmaterialien
- Miete für eine Zweitwohnung (bei doppelter Haushaltsführung)
Tipp: Auch ein Bachelorstudium kann in manchen Fällen als Zweitausbildung gelten, prüf das am besten im Detail.
Versicherungen & Vorsorge nicht vergessen
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kannst Du fast immer absetzen. Wenn Du schon arbeitest, zieht Dein Arbeitgeber das meist automatisch ab, als Azubi oder Studierender mit Nebenjob kannst Du diese Kosten selbst in der Steuererklärung angeben.
Auch eine Haftpflichtversicherung oder Altersvorsorgeverträge (z. B. Riester) zählen zu den Sonderausgaben.
Umzug oder Praktikum: Diese Kosten sind steuerlich interessant
Ziehst Du für den Job, die Ausbildung oder ein Praktikum in eine andere Stadt? Dann kannst Du den berufsbedingten Umzug steuerlich geltend machen. Dazu gehören:
- Transportkosten
- Maklergebühren
- Doppelte Miete (für Übergangszeit)
- Kosten für neue Möbel oder Renovierung
Auch Praktika können relevant sein: Wenn Du z. B. für ein Pflichtpraktikum umziehst oder Fahrkosten hast, zählen diese ebenfalls.
Steuererklärung lohnt sich – auch bei kleinem Einkommen
Viele Berufseinsteiger denken, dass sie keine Steuererklärung abgeben müssen. Stimmt teilweise – aber oft lohnt es sich trotzdem.
Wenn Du während des Jahres zu viel Lohnsteuer gezahlt hast, bekommst Du sie über die Steuererklärung zurück. Durchschnittlich sind das laut Finanzamt über 1.000 € Erstattung pro Jahr.
Außerdem: Eine freiwillige Steuererklärung kannst Du bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben. Wenn Du also 2025 einsteigst, kannst Du noch die Jahre ab 2021 prüfen.
Fazit:
Ob Azubi, Student oder Berufseinsteiger – mit der richtigen Strategie kannst Du Dir oft mehrere hundert Euro pro Jahr sichern.
Die gute Nachricht: Du musst dafür kein Steuerprofi sein.