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Mysterium um die Kfz-Steuer – 16 Fragen und 16 Antworten

KFZ-Steuer Fragen und Antworten

KFZ-Steuer Fragen und Antworten

Selten wurde so oft über sie gesprochen wie zuletzt. Die Kfz-Steuer ist mittlerweile ein Thema für viele geworden. Warum eigentlich? Denn jahrelang war das anders. Einmal im Jahr gezahlt, fertig. Und jetzt? Seit einer bundesweiten Umstellung gibt es Millionen falsche Steuerbescheide. Ein Minister will die Kfz-Steuer sogar deutlich senken. Aber nicht zu früh freuen, davon haben werden wir vermutlich nichts. Aber wer muss denn nun was bezahlen? Und wie? Worauf sollten Sie achten? Lesen Sie hier die 16 wichtigsten Fragen und Antworten zur Kfz-Steuer.

1. Wer muss Kfz-Steuer zahlen?

Seit Jahren nimmt der Staat rund 8,5 Milliarden Euro Kfz-Steuer ein – für die mehr als 58 Millionen für den Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge (und Anhänger). Die Steuer wird fällig für das Halten von inländischen Fahrzeugen und von ausländischen Fahrzeugen, die sich in Deutschland befinden. Desweiteren für die widerrechtliche Nutzung von Fahrzeugen (etwa mit einem nicht zugelassenen Auto auf öffentlichen Straßen zu fahren) sowie für Oldtimer-Kennzeichen und rote Kennzeichen (etwa für längere Probefahrten).

2. Wer ist zuständig für die Kfz-Steuer?

Seit 1. Juli 2009 ist die Kfz-Steuer eine Bundessteuer. Vorher erhielten die Bundesländer die Einnahmen. Bis 2014 kümmerten sich zudem noch die örtlichen Finanzämter im Auftrag des Bundes um das „Eintreiben“ der Steuer, seit 1. Juli 2014 ist das nicht mehr so. Für die Erhebung ist nun die Zollverwaltung zuständig.

3. Warum hat sich die Zuständigkeit geändert?

Da die Kfz-Steuer wie geschrieben seit einigen Jahren eine Bundessteuer ist, muss sich auch eine Bundesbehörde damit beschäftigten. In diesem Fall macht das eben der Zoll. Das alles muss Sie nicht interessieren, wenn Sie ein Fahrzeug neu anmelden. Um das bei der Zulassungsstelle erfolgreich machen zu können, müssen Sie eh eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilen. Der Rest läuft automatisch. (Ist so seit 2006.)

4. Was ändert sich für mich?

Auf den ersten Blick vielleicht nicht viel. Aber: Der Steuerbescheid wird jetzt nur noch einmal zu Beginn verschickt – und nicht mehr jedes Jahr. Heben Sie dieses Dokument also gut auf. Wenn Sie keine Einzugsermächtigung gegeben haben, weil Ihr Wagen etwa vor 2006 angemeldet wurde, achten Sie bitte selbst darauf, dass Sie pünktlich die Kfz-Steuer überweisen. Die Zollverwaltung weist darauf hin, dass keine Erinnerungsschreiben (mehr) verschickt werden. Und jetzt wird es ärgerlich. Bei der Übertragung der Daten von den örtlichen Finanzämtern zur Zollverwaltung ist offenbar einiges schief gegangen. Millionen Kfz-Steuerbescheide vom Zoll dürften fehlerhaft sein.

5. Warum ist da so viel schief gelaufen?

Kurz gesagt: Die Aufgabe, 58 Millionen Datensätze von verschiedenen Behörden mit verschiedenen Softwarelösungen auf eine Behörde (Zoll) mit noch mal einer anderen Software zu übertragen, wurde unterschätzt.

6. Sollte ich meinen letzten Bescheid überprüfen?

Unbedingt. Schauen Sie dazu am besten in die Kontoauszüge der letzten Jahre und holen Sie alle Kfz-Steuerbescheide aus Ihren Ordnern.

7. Wie hoch ist die Kfz-Steuer eigentlich?

Das hängt von einigen Faktoren ab. Dazu gehören für „normale“ PKW die Antriebsart (etwa Otto-, Diesel oder Elektro-Motor), der CO2-Ausstoß, der Hubraum und das Baujahr. Um einen Umweltanreiz zu setzen, spielte der Schadstoffausstoß eine immer wichtigere Rolle. Für Motorräder sind je angefangene 25 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum 1,84 Euro pro Jahr zu zahlen. Die Steuer für Oldtimer kostet 46,02 Euro für Motorräder und 191,73 Euro für Autos – pro Jahr versteht sich. Auch PKW-Anhänger, Wohnmobile und LKW unterliegen der Steuerpflicht.
Tipp: Nutzen Sie zur Berechnung einen Online-Steuerrechner, zum Beispiel den des Bundesfinanzministeriums.

8. Wie läuft das mit der Bezahlung?

Nun, wie schon weiter oben beschrieben, ist seit rund zehn Jahren das Lasteinzugsverfahren verbindlich, um überhaupt ein Fahrzeug anmelden zu können. Wer etwa sein Auto schon länger hat, sollte im letzten Jahr ein Schreiben der Zollverwaltung erhalten haben, in dem steht, wohin Sie die Kfz-Steuer überweisen sollen. Barzahlung geht nicht. Ebenfalls verbindlich ist die Einmalzahlung für ein ganzes Jahr im voraus. Ausnahmen: Liegt der jährliche Steuerbetrag zwischen 500 und 1000 Euro, ist eine halbjährliche Zahlung möglich, allerdings mit einem Aufschlag von 3 Prozent. Liegt die Kfz-Steuer über 1000 Euro, ist vierteljährliche Zahlung erlaubt, Aufschlag 6 Prozent.

9. Was passiert, wenn ich die Kfz-Steuer nicht zahle?

Das sollten Sie tunlichst vermeiden. Sie können zum Beispiel bei Steuerrückständen definitiv kein weiteres Fahrzeug anmelden. Die einfachste Maßnahme des zuständigen Ordnungsamts ist es, ihr Fahrzeug stillzulegen, in dem die Zulassungsplakette abgekratzt wird.

10. Werde ich wenigstens an die Zahlung erinnert?

Heutzutage meist nicht mehr. Als die Kfz-Steuer noch von den lokalen Finanzämtern erhoben wurde, war das anders. Da gab es noch die klassische Mahnung namens Zahlungserinnerung. Es gibt aber Fälle, wo die Zollverwaltung Mahnungen verschickt hat. Aber nicht aus dem Grund, dass nicht gezahlt wurde. Sondern „nur“, weil es keine Einzugsermächtigung gab.

11. Lässt sich die Kfz-Steuer reduzieren – und wenn ja, wie?

Weil es eine Steuer ist, gibt es natürlich auch reduzierte Sätze. Aber, ich will Ihnen nicht zu große Hoffnungen machen, die Ausnahmen sind rar. Eine Steuerermäßigung (keine komplette Befreiung) für Fahrzeuge gibt es im eigentlichen Sinne nur für schwerbehinderte Personen. Dabei gibt es eine 50-prozentige Ermäßigung (oder eine komplette Befreiung). Die Details dazu sind zum Beispiel auf dieser Seite des Zolls zu finden.

12. Wann muss ich überhaupt keine Kfz-Steuer zahlen?

Außer dem eben beschriebenen Fall der Schwerbehinderung und der Möglichkeit, dass Sie überhaupt kein Fahrzeug zugelassen haben, gibt es noch andere Fälle. Die lassen sich nach verwendungsbezogenen und fahrzeugbezogenen Steuerbefreiungen unterteilen. Zu den verwendungsbezogenen gehören unter anderem Zugmaschinen oder Fahrzeuge, die Personen des Schaustellergewerbes gehören. Also eher nichts für Leute wie Sie und ich. Interessanter wird es schon bei der fahrzeugbezogenen Steuerbefreiung: etwa Spezialanhänger zum Transport von Tieren oder Sportgeräten und vor allem Elektrofahrzeuge. Noch ist der große Boom an E-Autos nicht da, aber steuerliche Anreize für den Kauf gibt es.

13. Wie viel Steuern kann ich mit einem Elektroauto sparen?

E-Autos sind zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, wenn die Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31.Dezember 2015 liegt. Wer damit liebäugelt, sollte also zumindest aus Steuergründen jetzt zuschlagen, denn bei Erstzulassung ab 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2020 gilt die Befreiung nur noch für fünf Jahre.
Achtung: Hybridfahrzeuge mit Elektro- und Verbrennungsmotor sind keine Elektrofahrzeuge im steuertechnischen Sinn.

14. Ich will auf mein Auto verzichten – was muss ich tun?

Sie melden einfach Ihr Auto bei der Zulassungsbehörde ab. Die Daten gehen automatisch zur Zollverwaltung, die innerhalb einiger Wochen einen Abmeldebescheid verschickt. Ist das „Steuer-Jahr“ noch nicht um, erhalten Sie zu viel gezahlte Kfz-Steuer zurück.

15. Was hat die Kfz-Steuer mit der PKW-Maut zu tun?

Der Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat ein Gesetz zur PKW-Maut auf deutschen Straßen auf den Weg gebracht, der Bundestag hat es schon beschlossen. Alle Bundesbürger mit zugelassenen Fahrzeugen müssen die Infrastrukturabgabe (so heißt die Maut im Amtsdeutsch) zahlen. Die Höhe richtet sich nach Hubraum und Schadstoffklasse und beträgt maximal 130 Euro im Jahr. Und jetzt kommt’s: Die Kfz-Steuer soll dafür sinken, um den Betrag der Maut.

16. Ab wann sinkt die Steuer genau?

Eigentlich sollte es schon ab 1. Januar 2016 losgehen, aber die EU ist hellhörig geworden und fürchtet ein Ungleichbehandlung von deutschen und nicht-deutschen Autofahrern. Deshalb liegt das Gesetz erstmal auf Eis, vermutlich bis zu zwei Jahre. Es bleibt also fürs Erste bei keiner Maut und der üblichen Kfz-Steuer.

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