13.07.2015 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 5 Min.

Mysterium um die Kfz-Steuer – 16 Fragen und 16 Antworten

Selten wurde so oft über sie gesprochen wie zuletzt. Die Kfz-Steuer ist mittlerweile ein Thema für viele geworden. Warum eigentlich? Denn jahrelang war das anders. Einmal im Jahr gezahlt, fertig. Und jetzt? Seit einer bundesweiten Umstellung gibt es Millionen falsche Steuerbescheide. Ein Minister will die Kfz-Steuer sogar deutlich senken. Aber nicht zu früh freuen, davon haben werden wir vermutlich nichts. Aber wer muss denn nun was bezahlen? Und wie? Worauf sollten Sie achten? Lesen Sie hier die 16 wichtigsten Fragen und Antworten zur Kfz-Steuer.

1. Wer muss Kfz-Steuer zahlen?

Seit Jahren nimmt der Staat rund 8,5 Milliarden Euro Kfz-Steuer ein – für die mehr als 58 Millionen für den Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge (und Anhänger). Die Steuer wird fällig für das Halten von inländischen Fahrzeugen und von ausländischen Fahrzeugen, die sich in Deutschland befinden. Desweiteren für die widerrechtliche Nutzung von Fahrzeugen (etwa mit einem nicht zugelassenen Auto auf öffentlichen Straßen zu fahren) sowie für Oldtimer-Kennzeichen und rote Kennzeichen (etwa für längere Probefahrten).

2. Wer ist zuständig für die Kfz-Steuer?

Seit 1. Juli 2009 ist die Kfz-Steuer eine Bundessteuer. Vorher erhielten die Bundesländer die Einnahmen. Bis 2014 kümmerten sich zudem noch die örtlichen Finanzämter im Auftrag des Bundes um das „Eintreiben“ der Steuer, seit 1. Juli 2014 ist das nicht mehr so. Für die Erhebung ist nun die Zollverwaltung zuständig.

3. Warum hat sich die Zuständigkeit geändert?

Da die Kfz-Steuer wie geschrieben seit einigen Jahren eine Bundessteuer ist, muss sich auch eine Bundesbehörde damit beschäftigten. In diesem Fall macht das eben der Zoll. Das alles muss Sie nicht interessieren, wenn Sie ein Fahrzeug neu anmelden. Um das bei der Zulassungsstelle erfolgreich machen zu können, müssen Sie eh eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilen. Der Rest läuft automatisch. (Ist so seit 2006.)

4. Was ändert sich für mich?

Auf den ersten Blick vielleicht nicht viel. Aber: Der Steuerbescheid wird jetzt nur noch einmal zu Beginn verschickt – und nicht mehr jedes Jahr. Heben Sie dieses Dokument also gut auf. Wenn Sie keine Einzugsermächtigung gegeben haben, weil Ihr Wagen etwa vor 2006 angemeldet wurde, achten Sie bitte selbst darauf, dass Sie pünktlich die Kfz-Steuer überweisen. Die Zollverwaltung weist darauf hin, dass keine Erinnerungsschreiben (mehr) verschickt werden. Und jetzt wird es ärgerlich. Bei der Übertragung der Daten von den örtlichen Finanzämtern zur Zollverwaltung ist offenbar einiges schief gegangen. Millionen Kfz-Steuerbescheide vom Zoll dürften fehlerhaft sein.

5. Warum ist da so viel schief gelaufen?

Kurz gesagt: Die Aufgabe, 58 Millionen Datensätze von verschiedenen Behörden mit verschiedenen Softwarelösungen auf eine Behörde (Zoll) mit noch mal einer anderen Software zu übertragen, wurde unterschätzt.

6. Sollte ich meinen letzten Bescheid überprüfen?

Unbedingt. Schauen Sie dazu am besten in die Kontoauszüge der letzten Jahre und holen Sie alle Kfz-Steuerbescheide aus Ihren Ordnern.

7. Wie hoch ist die Kfz-Steuer eigentlich?

Das hängt von einigen Faktoren ab. Dazu gehören für „normale“ PKW die Antriebsart (etwa Otto-, Diesel oder Elektro-Motor), der CO2-Ausstoß, der Hubraum und das Baujahr. Um einen Umweltanreiz zu setzen, spielte der Schadstoffausstoß eine immer wichtigere Rolle. Für Motorräder sind je angefangene 25 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum 1,84 Euro pro Jahr zu zahlen. Die Steuer für Oldtimer kostet 46,02 Euro für Motorräder und 191,73 Euro für Autos – pro Jahr versteht sich. Auch PKW-Anhänger, Wohnmobile und LKW unterliegen der Steuerpflicht.
Tipp: Nutzen Sie zur Berechnung einen Online-Steuerrechner, zum Beispiel den des Bundesfinanzministeriums.

8. Wie läuft das mit der Bezahlung?

Nun, wie schon weiter oben beschrieben, ist seit rund zehn Jahren das Lasteinzugsverfahren verbindlich, um überhaupt ein Fahrzeug anmelden zu können. Wer etwa sein Auto schon länger hat, sollte im letzten Jahr ein Schreiben der Zollverwaltung erhalten haben, in dem steht, wohin Sie die Kfz-Steuer überweisen sollen. Barzahlung geht nicht. Ebenfalls verbindlich ist die Einmalzahlung für ein ganzes Jahr im voraus. Ausnahmen: Liegt der jährliche Steuerbetrag zwischen 500 und 1000 Euro, ist eine halbjährliche Zahlung möglich, allerdings mit einem Aufschlag von 3 Prozent. Liegt die Kfz-Steuer über 1000 Euro, ist vierteljährliche Zahlung erlaubt, Aufschlag 6 Prozent.

9. Was passiert, wenn ich die Kfz-Steuer nicht zahle?

Das sollten Sie tunlichst vermeiden. Sie können zum Beispiel bei Steuerrückständen definitiv kein weiteres Fahrzeug anmelden. Die einfachste Maßnahme des zuständigen Ordnungsamts ist es, ihr Fahrzeug stillzulegen, in dem die Zulassungsplakette abgekratzt wird.

10. Werde ich wenigstens an die Zahlung erinnert?

Heutzutage meist nicht mehr. Als die Kfz-Steuer noch von den lokalen Finanzämtern erhoben wurde, war das anders. Da gab es noch die klassische Mahnung namens Zahlungserinnerung. Es gibt aber Fälle, wo die Zollverwaltung Mahnungen verschickt hat. Aber nicht aus dem Grund, dass nicht gezahlt wurde. Sondern „nur“, weil es keine Einzugsermächtigung gab.

11. Lässt sich die Kfz-Steuer reduzieren – und wenn ja, wie?

Weil es eine Steuer ist, gibt es natürlich auch reduzierte Sätze. Aber, ich will Ihnen nicht zu große Hoffnungen machen, die Ausnahmen sind rar. Eine Steuerermäßigung (keine komplette Befreiung) für Fahrzeuge gibt es im eigentlichen Sinne nur für schwerbehinderte Personen. Dabei gibt es eine 50-prozentige Ermäßigung (oder eine komplette Befreiung). Die Details dazu sind zum Beispiel auf dieser Seite des Zolls zu finden.

12. Wann muss ich überhaupt keine Kfz-Steuer zahlen?

Außer dem eben beschriebenen Fall der Schwerbehinderung und der Möglichkeit, dass Sie überhaupt kein Fahrzeug zugelassen haben, gibt es noch andere Fälle. Die lassen sich nach verwendungsbezogenen und fahrzeugbezogenen Steuerbefreiungen unterteilen. Zu den verwendungsbezogenen gehören unter anderem Zugmaschinen oder Fahrzeuge, die Personen des Schaustellergewerbes gehören. Also eher nichts für Leute wie Sie und ich. Interessanter wird es schon bei der fahrzeugbezogenen Steuerbefreiung: etwa Spezialanhänger zum Transport von Tieren oder Sportgeräten und vor allem Elektrofahrzeuge. Noch ist der große Boom an E-Autos nicht da, aber steuerliche Anreize für den Kauf gibt es.

13. Wie viel Steuern kann ich mit einem Elektroauto sparen?

E-Autos sind zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, wenn die Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31.Dezember 2015 liegt. Wer damit liebäugelt, sollte also zumindest aus Steuergründen jetzt zuschlagen, denn bei Erstzulassung ab 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2020 gilt die Befreiung nur noch für fünf Jahre.
Achtung: Hybridfahrzeuge mit Elektro- und Verbrennungsmotor sind keine Elektrofahrzeuge im steuertechnischen Sinn.

14. Ich will auf mein Auto verzichten – was muss ich tun?

Sie melden einfach Ihr Auto bei der Zulassungsbehörde ab. Die Daten gehen automatisch zur Zollverwaltung, die innerhalb einiger Wochen einen Abmeldebescheid verschickt. Ist das „Steuer-Jahr“ noch nicht um, erhalten Sie zu viel gezahlte Kfz-Steuer zurück.

15. Was hat die Kfz-Steuer mit der PKW-Maut zu tun?

Der Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat ein Gesetz zur PKW-Maut auf deutschen Straßen auf den Weg gebracht, der Bundestag hat es schon beschlossen. Alle Bundesbürger mit zugelassenen Fahrzeugen müssen die Infrastrukturabgabe (so heißt die Maut im Amtsdeutsch) zahlen. Die Höhe richtet sich nach Hubraum und Schadstoffklasse und beträgt maximal 130 Euro im Jahr. Und jetzt kommt’s: Die Kfz-Steuer soll dafür sinken, um den Betrag der Maut.

16. Ab wann sinkt die Steuer genau?

Eigentlich sollte es schon ab 1. Januar 2016 losgehen, aber die EU ist hellhörig geworden und fürchtet ein Ungleichbehandlung von deutschen und nicht-deutschen Autofahrern. Deshalb liegt das Gesetz erstmal auf Eis, vermutlich bis zu zwei Jahre. Es bleibt also fürs Erste bei keiner Maut und der üblichen Kfz-Steuer.

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Weinkauf sagt:

    Hallo!!!
    WIEVIEL Jahre kann ich bei Schwerbehinderten-Ausweis
    Ermässigung zurück verlangen???
    Danke!!
    MfG
    Christel Weinkauf

  • Franziska Sobolowski Franziska Sobolowski sagt:

    Hallo Christel, das ist abhängig von der Gültigkeit des Schwerbehinderten-Ausweises. Wenn der Ausweis z.B. 2016 beantragt wurde und ab 2014 gültig ist, können Sie den Grad der Behinderung in der Steuererklärung für 2014 eingeben, sofern Sie die Steuererklärung noch nicht erstellt haben oder die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist.

  • Avatar Schweizer sagt:

    Hallo,

    die KFZ-Steuer war in diesem Jahr im April fällig und ich habe erst drei Wochen später überwiesen, da ich nicht mehr daran dachte und auch keine Erinnerung wie zu Finanzamtszeiten mehr erhalten habe.

    Mit der Mahnung überkreuzte sich die Bezahlung. Während man die Jahre vorher nichts gesehen und gehört hat wurde auf Nachfrage bei der Zollverwaltung gesagt, dass sie nichts tun könnten, da die Bundeskasse der Computereintreiber sei und somit die Zollverwaltung beim Geld nicht mehr Herr des Geschehens sei.

    So schiebt man Kompetenzen, insbesondere wenn das Schreiben der Bundeskasse mit den Telefonnummern der Zollverwaltung versehen werden und damit kein entsprechender Ansprechpartner mehr zur Verfügung steht, da von der Zollbehörde kein Zugriff auf die Konten der Bundeskasse bestehn.

    MfG Schweizer

  • Avatar Manuela sagt:

    Hallo…ich habe eine Magnung vom Zollamt bekommen. Wie lange habe ich jetzt Zeit den Betrag zu überweisen? Bei der angegebenen Telefonnummer ist ständig besetzt 🙁
    Vielleicht kann mir hier ja einer helfen ?!?

  • Franziska Sobolowski Franziska Sobolowski sagt:

    Hallo Manuela, auf der Mahnung müsste das Datum draufstehen bis wann der Betrag beglichen werden muss.

  • Avatar Erika Bärbach sagt:

    Hallo Franziska,

    vielen Dank für deine Ausführungen. Hat mir sehr geholfen. Bei mir steht zZ ein Pkw Neukauf an. Da wollte ich natürlich wissen, was da an Kfz Steuer auf mich zukommt. Aber ich finde den hier verlinkten Rechner wirklich sehr unglücklich. Wer kennt denn Hubraum und CO2 – Klasse seines potentiellen Gebrauchtwagen?! Habe diesen Rechner gefunden. Musste ich nur Marke und Modell eingeben. Fand ich persönlich viel leichter verständlich. Vielleicht hilft das ja einigen deiner Leser auch weiter.

    VG Erika

  • Avatar Klaus sagt:

    wie ermittelt der Bund zum betreiben der KFZ-Steuer den Halter? Der in den Zulassungsbescheinigungen ausgewiesene Name wird z.B.unter C4C explizit nicht als Eigentümer/Halter ausgewiesen

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Stimmt, in der Zulassungsbescheinigung wird das nicht explizit aufgeführt.
    Bei Anmeldung neuerer Autos gewährt der Halter immer Lastschrifteinzug für die Kfz-Steuer.
    Außerdem sind alle Fahrzeug-Halter in der bundesweiten Datenbank registriert.

  • Avatar Daniela Wiegand sagt:

    Hallo,
    wir haben heute (17.08.2016) einen Steuerbescheid für ein Fahrzeug bekommen, welches vom 23.05.2014 bis 28.01.2015 zugelassen war. Der Bescheid kam von Frankfurt Oder, es War aber in Leipzig angemeldet. Ist das Rechtens? Vielleicht kann uns jemand helfen.

    Liebe Grüße
    Dani

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Hallo Dani,
    grundsätzlich sind die Hauptzollämter der Bezirke für die Verwaltung der Kfz-Steuer zuständig. Unter http://www.bund.de kann man nachsehen welche Zollämter für welche Bezirke zuständig sind.
    besten Gruß
    Juliane

  • Avatar Wolfgang Köhler sagt:

    Hallo, will ein anderes Auto anmelden und habe für das alte schon die Jahressteuer bezahlt! Wie gehe ich vor?

    Lg

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Wenn das alte Auto abgemeldet wird, wird die Steuer anteilig erstattet.

  • Avatar Sylvia Müller sagt:

    Hallo,

    heute wurde mir ohne Bescheid die KfZ Steuer abgebucht.
    Darf ich den Betrag zurückbuchen lassen um vorher den Bescheid anzufordern und zu überprüfen?

    Lieber Gruß
    Sylvia

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Hallo Sylvia,
    bei einer erteilten Lastschrift wird in der Regel für ein Jahr im Voraus abgebucht.
    Dann wird nicht unbedingt ein neuer Bescheid versendet.
    viele Grüße
    Juliane

  • Avatar Thomas Marienfeld sagt:

    Für E-Auto’s gibts Steuerbefreiung oder Vergünstigungen,warum muss ich für meinen Anhänger dann noch Steuern zahlen?
    Die Steuern beim Anhänger ist nicht ganz ohne(kostet fast doppelt soviel wie Versicherung) und eigentlich wird er nur da 5-8 x im Jahr benutzt. Also Zahl ich für’s rumstehen, muss nicht getankt oder geladen werden.
    Für Privatpersonen ist dass die volle verarsche.
    Nur die e-Autos (die dann Strom vom Kohlekraftwerk bekommen) sollen subventioniert werden, mit uns kleinen braven Steuerzahler kann man es ja machen.

    Kann ich eine Steuerermäßigung bezüglich Anhängersteuern beantragen?

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Eine Vergünstigung habe ich hier nicht finden können. Aber wenn der Anhänger nur so selten benutzt wird, ist es vielleicht günstiger ihn zwischenzeitlich abzumelden oder ein Saisonkennzeichen zu beantragen?

  • Avatar TS sagt:

    Der Zoll hat uns ohne vorherigen Bescheid eine Mahnung über Kfz Steuer inklusive Säumniszuschlag geschickt. Der Betrag der Steuer ist unstrittig und ist seit Jahren konstant.

    Die Steuer selbst ohne den Zuschlag haben wir nun überwiesen und Einspruch sowie Antrag auf AdV gestellt weil uns vom Zoll noch niemals ein KFZ Bescheid zugesandt wurde. Ohne Festsetzung der Steuer kann es auch keinen säumniszuschlag geben laut Paragraph 240 Abgabenordnung.

    Jetzt kam ein Brief vom Zoll, dass die nicht verpflichtet seien ohne Änderung einen Bescheid zu schicken. Wir müssten deshalb den säumniszuschlag bezahlen.

    ME geht diese Argumentation des Zolls (wenn sie denn stimmt) am Problem vorbei. Wir haben wie gesagt noch niemals (!) irgendeinen Bescheid über die Festsetzung der KFZ Steuer vom Zoll erhalten. Wenn überhaupt ging uns vor 16 Jahren mal vom Finanzamt ein Bescheid zu, es kamen jährlich aber Ankündigungsschreiben zur Fälligkeit. Wir haben stets pünktlich überwiesen. Seit der Umstellung auf den Zoll gibt es Probleme.

    Nach meinem Verständnis muss die steuerfestsetzung damit sie wirksam ist von der zuständigen Behörde (jetzt Zoll) erfolgen. D.h. Wir hätten zumindest einen (!) Ursprungsbescheid vom Zoll bekommen müssen (als diese unsägliche Umstellung von Landessteuer zur Bundessteuer vollzogen wurde), aus dem dann auch hervorgeht dass dieser als dauerbeleg fungieren soll für zukünftige Fälligkeitstermine in Folgejahren. Das ist aber nie passiert. Wie sehen Sie das?

    Besonders ärgert uns, dass wir bereits letztes Jahr eine Mahnung vom Zoll ohne säumniszuschlag erhalten hatten, sofort bezahlt haben und eine Email an den Zoll geschrieben haben, in dem das Problem mit dem Nicht vorhandenen Bescheid dargelegt wurde. Eine Antwort steht noch aus. Es kam nur die neue Mahnung mit Zuschlag. Kein Wunder, dass der Zoll von großen Teilen der Bevölkerung verachtet wird.

  • Jennifer Dittmann Jennifer Dittmann sagt:

    Grundsätzlich bekommt man nur einmal einen Kfz-Steuerbescheid.

  • Avatar MA sagt:

    Hallo,
    habe wie oben TS beschrieben dasselbe erlebt. Habe letztes Jahr meine Kfz-Steuer wie die Jahre zuvor im Mai überwiesen. Wochen später bekam ich die Mitteilung zukünftig an den Zoll zu überweisen. Als ich beim FA anrief bekam ich von dort die Antwort daß das FA nicht mehr für Kfz-Steuer zuständig wäre und ich vom Zoll einen neuen Bescheid zur Kfz-Steuer sowie Bankdaten erhalten würde – Aussage Ende. So wartete ich auf einen Kfz-Steuerbescheid mit neuer Steuernummer den ich nie erhielt, stattdessen eine Mahnung zur Kfz-Steuer incl. Säumniszuschlag im Juni. Auf meine Anfrage beim Zoll woher ich hätte die Steuernummer haben sollen wenn ich bis zum heutigen Tag keinen Bescheid erhalten habe blieb man mir schuldig! Also Klartext: Der Zoll vergibt intern eine mir unbekannte Steuernummer (KfzSteuer) die man mir nicht zukommen ließ, mahnt mich nebst Säumniszuschlag an??? dass ich meine Steuer nicht überwiesen habe???!!! Irgend was läuft hier doch falsch!!! Am WE habe ich einen Vollstreckungsbescheid erhalten… . Da die Vollstreckungsstelle nur vormittags zu erreichen ist, werde ich morgen früh mal dort durchklingeln und denen mal ein paar Fragen stellen wie sie an meiner Stelle gehandelt hätten?!
    FG MA

  • Avatar alex sagt:

    ich habe mein Auto im August gekauft und auch zugelassen. Eingezogen wurde die Steuer aber für das komplette Jahr. wird der Restbetrag (Jan. – Aug.) noch verrechnet und ich bekomme noch was zurück?
    oder hat man einfach Pech und sollte sich sein Auto in Zukunft im Januar kaufen?

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Bitte schau mal, ob die Steuer bis zum nächsten Jahr August berechnet ist. Der Einzug der Steuer für ein Jahr im Voraus ist üblich.

  • Avatar alex sagt:

    danke für den tipp. Du hast recht. Die Steuer wurde bezahlt von (Kaufmonat/ Anmeldemonat) August ´16 bis August ´17.

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Super, also hast du nicht zu viel bezahlt und die nächste Zahlung ist erst nächsten August!

  • Avatar Beridor sagt:

    Hallo,
    erstmal herzlichen Dank für die vielen guten Tipps.
    Meine Frage: Ich habe vor 5 Jahren einen Wagen gekauft, für den ich einen Steuerbescheid erhalten habe, nach dem angeblich von meinem Konto ( korrekte Kontodaten ) der Betrag von 200 Euro jährlich abgebucht werden würde. Leider ist dies nach meinen Recherchen nicht geschehen und leider habe ich es erst jetzt festgestellt. Wie sollte ich jetzt vorgehen. Ich nehme an, dass ich die kompletten Jahre nachzahlen muss. Ist das so? Was ist mit Mahngebühren. Ich habe keine Mahnbescheide erhalten. Ich hoffe auf eine hilfreiche Antwort. Mein Steuerbescheid kam noch vom Finanzamt und nicht vom Hauptzollamt. Vom Hauptzollamt habe ich keinen Bescheid vorliegen. Herzlichen Dank

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Hallo,
    bitte wenden Sie sich direkt an das Hauptzollamt, um die Angelegenheit zu klären.
    Eigene Fahrzeuge sind zB in den ersten Jahren von der Steuer befreit, so dass keine Kfz-Steuer zu entrichten wäre.

  • Avatar Brunner Andrea sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    meine Frage ist muss ich die Kfz – Steuer von diesem Jahr beim Zollamt einreichen oder geht dies automatisch?

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Wenn Sie Ihr Auto bereits angemeldet haben, haben Sie meist eine Einzugsermächtigung zur Kfz-Steuer gegeben. Dann wird das Geld automatisch abgebucht.

  • Avatar Petra sagt:

    Hallo,
    großes Problem ?
    Meine Tochter hat im März 2016 ihr erstes Auto angemeldet, diesen Wagen im August 2016 wieder ab- und einen anderen angemeldet. Für beide Fahrzeuge hat sie bisher keinen Steuerbescheid bekommen und es ist nach Angabe meiner Tochter auch noch keine Abbuchung vorgenommen worden.
    Wie lange dauert die Erstellung eines Bescheides ? Müssen wir irgendwo anrufen und nachfragen ? Was ist, wenn wir uns nicht melden und denen das erst in 5 Jahren oder so auffällt, dass sie was vergessen haben ?

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Voraussetzung für die Zulassung eines Kfz ist die Abgabe eines SEPA-Lastschrift Mandates. Dann werden die Zahlungen termingerecht eingezogen und keine Zahlung kann versäumt werden.
    In der Regel kommt der Bescheid zwei Wochen nach der Zulassung beim Fahrzeughalter an. Vielleicht ist es hilfreich mal beim Zoll nachzufragen?

  • Avatar Christian sagt:

    Ich habe gestern einen Steuerbescheid bekommen für ein KFZ das meinem Vater gehörte. Mein Vater starb Oktober 2011 und die noch anfallenden Steuern für das Auto hatte ich alle bezahlt! Nun will der Zoll Gießen angebliche nicht näher erläuterte 213€ Rückstände + 58€ für einen Zeitraum zwischen dem 14.05.2014 – 14.08.2014!
    Das Auto wurde Ende 2011 von der Stadt abgemeldet und entsorgt!
    Wieso soll ich dafür jetzt noch 271€ zahlen???

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Frag doch noch einmal beim Zoll nach. Wenn noch Zahlungen offen sind, dann lässt sich das bestimmt klären.

  • Avatar Luisa sagt:

    Hallo.

    Meine Kfz- Steuer wurde dieses und letztes JAHR falsch festgesetzt. Habe letztes JAHR Einspruch eingelegt (da hab ich noch einen Bescheid bekommen), der jedoch als verfristet verworfen wurde. Jetzt antwortet niemand vom Zoll mehr Auf meine Schreiben. Ich bin verzweifelt. Die Steuer müsste nämlich um ca. 400 Euro geringer ausfallen eigentlich.

    Können Sie mir helfen?

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Hallo Luisa,
    das ist natürlich sehr ärgerlich.
    Bitte wende dich direkt an den Zoll.

  • Avatar Marianne Schmidtmer sagt:

    Hallo,

    ich habe einen Smart fortwo Baujahr 2010, der wenig gefahren wurde, 5900km.
    Nach dem Tod meines Mannes fuhr ich noch weniger, meist nur hier im Ort.
    Ich zahle 20 Euro KFZ Steuer. Bin bald 69 Jahre alt, werde vermutlich noch weniger fahren, aber ich brauche das Auto schon.
    Wie viel Maut müsste ich zahlen bei seltener Benutzung von Schnellstraßen und keiner Benutzung der Autobahn?
    Im Voraus vielen Dank!
    Marianne

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Hallo,
    die Kosten für die geplante Maut können Sie hier nachsehen.

  • Avatar Jessica sagt:

    Meine kfz steuern konten letzten jahr nicht vom konto abgebucht werden.
    Erlischt die einzugsermächtigung?
    Es wurden bis lang noch keine steuern abgebucht.

    Lg

  • Avatar Jessica sagt:

    Muss dazu sagen…musste ja letztes jahr dann überweisen.
    Und bis jetzt wurde noch nicht abgebucht.
    Lg

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Bitte fragen Sie vorsichtshalber nach, ob die Einzungsermächtigung noch besteht.

  • Avatar Teddy sagt:

    Das Auto eine Bekannten war Adressmäßig nicht umgeschrieben im Fahrzeugschein. Dann würde es stillgelegt. Nach Umschreibung, der Versuch es neu anzumelden. Dabei stellte sich heraus, dass noch Steuerschulden beim Zoll offen sind. Jetzt die Frage, bekommt er jetzt automatisch einen neuen Steuerbescheid? Da der Wagen ja nicht mehr zugelassen ist.

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Da solltest du dich mal beim Zoll erkundigen.
    Warum sollte es keinen Bescheid für ein nun stillgelegtes Fahrzeug geben?
    Vielleicht gab es den auch schon (beim Vorbesitzer) und die Zahlung ist vergessen worden.

  • Avatar Doris Theis sagt:

    Hallo,

    Habe mein Fahrzeug im Mai 2017 abgemeldet und jetzt den Bescheid über die Erstattung der KFZ-Steuer erhalten. Darin wird mir 0,50 € Säumniszuschlag für 2014 berechnet.
    Ich habe die Steuer damals ein paar Tage zu spät überwiesen, aber dürfen die nach 3 Jahren noch Säumniszuschläge verlangen???

    LG
    Doris

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Säuminszuschläge verjähren erst nach 5 Jahren. Nach 3 Jahren kann also im Regelfall noch Säumniszuschlag verlangt werden.

  • Avatar Tina sagt:

    Hallo!

    Ich habe auch mal eine Frage.Ich habe mir 2013 ein Auto gekauft, bei einem Händler. Der hat mein Auto auch für mich angemeldet bei der Zulassung.
    Das auto habe ich am 11.08.2017 verkauft und der Händler hat die Abmeldung übernommen. Heute hatte ich eine Rechnung im Briefkasten vom Hauptzollamt, das anscheinend die ganzen vier Jahre, für das alte Auto keine Steuern bezahlt wurden und wollen jetzt die Nachzahlung.Wie kann das sein,bissher war ich es gewohnt, das bei Zulassung des Autos, die Steuer automatisch von meinem Konto abgebucht wurden. Kann mir jemand helfen, was ich jetzt machen soll?

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Für eine Abbuchung von deinem Konto hättest du den Lastschrifteinzug bei der Anmeldung gewähren müssen.
    Das wird mit einer Unterschrift gemacht.

  • Avatar Herbert Mazikowski sagt:

    Hallo,
    wir haben 2 Fahrzeuge, beide nach 2015 auf unseren Namen zugelassen.

    Selbstverständlich mit gültiger SEPA Einzugsermächtigung mit gültigen gedeckten Konto, sonst hätten wir die Zulassung gar nicht bekommen.

    Jetzt eine Mahnung nur mit einer Steuernummer vom lokalen Finanzamt mit der lapidaren Aufforderung incl. Säumniszuschlag zu zahlen. Da steht nicht für welches Fahrzeug, nicht wie hoch der Säumniszuschlag ist, nur ein Endbetrag von dreistellig, und bis wann.

    Die Steuer wurde abgebucht, und wenn die was anderes behaupten ist das deren Problem.

    Das ist doch ein Fake oder Betrugsversuch, oder?

    Wenn ich die vorangegangen Beiträge und Probleme hier lese kann ich nur sagen, das ist alles ein schlechter Witz.

    Wer ist hier eigentlich der Staatsdiener und wer der mündige, zahlende Bürger? Das ist ja geradezu mittelalterlich, dass diese unfähigen, arroganten Staatsangestellten mit ihren internen Umstellungen nicht zurande kommen, kann man doch nicht den Kühen aufbürden, die man melkt.

    Irgenwann steht wahrscheinlich ein Inquisitor vor der Tür weil man zur Zeit der Mahnung gerade im Ausland war, und legt einem die Karren still.

  • Avatar Sascha Both sagt:

    Moin,
    habe ein neues Auto gekauft, zugelassen am 23.10.17 .
    Habe danach ein Steuerbescheid bekommen, spätestens am 06.12. werden Kfz Steuern von 308€ abgebucht.
    Rein rechnerisch würde meine Bank diesen Betrag rückbuchen mangels Deckung.
    Ist auch eine vierteljährliche Abbuchung möglich?
    Im Schnitt bleibt von mein Azubigehalt kaum was über.

    Gruß
    Sascha

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Nach den Informationen des Zolls wird die Kfz-Steuer jährlich abgebucht.
    Bei Rückbuchung muss der Lastschrifteinzug formlos reaktiviert werden.

  • Avatar Grank Bender sagt:

    Hallo.
    Ich habe noch offene KFZ Steuer schulden. Nun brauche ich ein Kurzzeitkennzeichen , allerdings von einer Zulassungsbehörde für die ein anderes Hauptzollamt zuständig ist. Wissen die trotzdem von meiner Steuerschuld und bekomme ich dann überhaupt ein Kurzzeitkennzeichen?
    Danke im voraus.

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Wahrscheinlich sind die Zollämter gut vernetzt. Vermutlich
    wird erst ein Kennzeichen herausgegeben, wenn die Steuer bezahlt ist.
    Am besten also: nachfragen.

  • Avatar KaSlo sagt:

    Hallo,ich habe eine Frage:
    Ich habe eben grade ein Schreiben meiner Bank erhalten dass die Kfz Steuer vor zwei Tagen nicht abgebucht werden konnte. Wie gehe ich jetzt am Besten vor? Mahnungen etc. werden ja nicht mehr verschickt und wegen der Feiertage könnte sich die Buchung einer Überweisung ja ein wenig hinziehen,ich möchte aber natürlich nicht dass mir mein Auto abgemeldet wird… Wie lange würde es dauern bevor die Leute vom Zoll kommen um das Auto ‚zwangsabzumelden‘?
    Ich bedanke mich schon mal im voraus für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Guten Morgen,

    am besten wenden Sie sich schnellstmöglich telefonisch an die Einzugsstelle.

  • Avatar Kuschel sagt:

    Leute,Leute ihr habt vielleicht Probleme.Denkt mal über folgende Zustände nach. Ja die Kfz Steuer wird nach der Abgabenordnung eingezogen, aber wann ist die AO inkraftgetreten und wer hat wann die Hoheitlichen Rechte zum Einzug der Steuer erteilt, ja und was ist mit dem Geltungsbereich. Schaut euch mal eure Bescheide an, wo ist da eine Unterschrift, Bescheide ohne Unterschrift sind unwirksam. Fragt mal eure Zollämter danach und Vergesst nicht zu Fragen ob die Steuer nicht doch eine Schenkung ist. Oder was glaubt ihr warum die eure von euch in Auftrag gegebene Einzugsermächtigung brauchen.

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Hallo „Kuschel“,

    leider sind Ihre Anmerkungen nicht zutreffend. Ein Bescheid benötigt keine Unterschrift.

  • Avatar Kuschel sagt:

    Hallo Stefan Heine, ja richtig, hab ich ganz vergessen, Bescheide brauchen nicht unterschrieben zu sein. Damit kann ich auch alle anderen zweifelhaften Punkte vom Tisch wischen, es kann ja niemand verantwortlich gemacht werden. Warum haben die das wohl so gemacht? Und noch ein Punkt zum nachdenken, meine Steuern zahle ich an ein sogenanntes Hauptzollamt mit Ust.Nr selbes beantragt nach USTG § 27a dürfen die Bescheide erestellen?

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Hallo Kuschel,
    nur um die Wirksamkeit wegen fehlender Unterschrift ging es doch in Ihrem ersten Post.

  • Avatar Kuschel sagt:

    Hallo Stefan Heine, ja genau um diese Unterschrift geht es, wer keine Bescheide erstellen darf der wird ja nicht so unklug sein auch noch seine Unterschrift darunterzusetzen. Die sogenannten Hauptzollämter dürften nur nach dem HGB handeln schließlich haben sie ja ihre Ust.Nr. selbst beantragt und erhalten.

  • Avatar Janine sagt:

    Hallo zusammen,

    ich habe folgende Frage:
    Am Montag (30.04.18) wurde mein altes Fahrzeug abgemeldet da ich mir ein neues angeschafft habe. Da der Wagen schon relativ alt war, bestand für die PKW-Steuer kein SEPA-Lastschrift-Verfahren, sondern wurde von mir jedes Jahr im Dez. manuell überwiesen. Jetzt ist meine Frage wie ich an die zuviel gezahlte Steuer komme? Der Wagen war über meine Schwester versichert und Sie war auch im Brief als Halter eingetragen (falls das irgendwie relevant ist?!)
    Laut meiner „alten“ Versicherung ist die Abmeldung bereits bei denen vermerkt & eingegangen.
    Verrechnen mit der jetzt fälligen Steuer, geht meiner Meinung nach nicht, da der neue Wagen auf meinen Namne läuft.
    Muss ich mich noch um irgendetwas kümmern oder passiert das alles automatisch?

    Vielen Dank für Antworten!
    Grüße Janine

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Bitte wenden Sie sich einmal direkt an den Zoll für die Verrechnung.
    Vermutlich wird die Erstattung an den Halter ausbezahlt werden.

  • Avatar Joachim sagt:

    Hallo an alle…
    ich habe hier mal eine Frage…
    Ich zahle wie jeder in Deutschland , der ein Auto fährt , jährlich Steuern für mein Auto.
    Ich bin aber nachweislich 9 Monate im Jahr mit dem Auto außerhalb der EU im Ausland.
    Kann man,mit den entsprechenden Belegen natürlich,die Kfz Steuer mindern?
    Für mich macht ja auch ein Handvertrag keinen Sinn. Ich würde 2 Jahre lang jeden Monat zahlen,aber nur 6 Monate nutzen. Die Roaming Gebühren hier sind gigantisch.
    Falls eine Antwort möglich würde ich mich freuen.
    Viele Grüsse
    Achim

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Da das Auto in Deutschland angemeldet ist, müsste das egal sein.
    Frag doch mal beim Zoll nach. 😉

  • Avatar Susanne Karg sagt:

    Hallo,
    ich habe gerade erst gemerkt, dass meine Kfz-Steuer zu hoch ist, da ein zu hoher CO2-Wert angenommen wurde. Aber die Frist ist abgelaufen. Muss ich jetzt immer die zu hohen Steuern zahlen? Gibt es noch eine Möglichkeit?
    Danke
    S. Karg

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Bitte fragen Sie einmal bei dem zuständigen Zollamt nach.

  • Avatar Alex sagt:

    Wenn ich ein Auto am 28.02. anmelde, muss ich dann noch für Februar Steuern bezahlen oder erst ab März?

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Guten Morgen,
    mit der Zulassung beginnt die Steuerpflicht.

  • Avatar Manuela sagt:

    Ich hatte 2018 zwei mal, in verschiedenen Landkreisen, mein Auto zwecks Umzug umgemeldet. Ich hatte dabei jeweils ein SEPA Mandat mit den aktuellen Kontodaten erteilt. Nun habe ich eine Mahnung mit einer Rücklastschriftgebühr erhalten. Das letzte SEPA Mandat hätte das HZA von mir im Jahr 2016 (Bankkonto März 2018 aufgelöst) übermittelt bekommen. Ich soll nun diese Gebühr bezahlen. Echt unverschämt, da ich ohne dieses SEPA Mandats gar nicht an den Schalter gekommen wäre.
    Was habe ich für Möglichkeiten?

  • Avatar Sebastian Frank sagt:

    Hallo, ich habe derzeit einen Benziner angemeldet für 109,- Steuer im Jahr, jetzt zum Juli wollte ich ein neues Auto, Diesel 308,- im Jahr, anmelden und meinen abmelden. Wird meine schon voraus gezahlte KFZ Steuer an die neue mit angerechnet ?

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Vermutlich wird der Rest der ersten Kfz-Steuer erstattet und die zweite dann berechnet.
    Sie können aber nachfragen, ob es eine Verrechnungsmöglichkeit gibt.

  • Avatar daniela sagt:

    Hallo
    habe festgestellt das mir jedes Jahr im Januar Kfz Steuer abgebucht wurde !
    für mein Auto das bereits vor 9 Jahren abgemeldet wurde
    habe ich Anrecht auf die komplette Rückerstattung der 9 Jahre kfz-Steuer?

  • Avatar Siegfried Ruhrus sagt:

    Habe altes Kfz abgemeldet und neues angemeldet – bekam Steuern gutgeschrieben und zeitgleich Bescheid über Steuern fürs neue Kfz. Frage: Wird die neue Steuer auch weiterhin vom Konto abgebucht ?


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