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Umzugskostenpauschale – so können Sie Steuern sparen

Umzugspauschale - so können sie Steuern sparen

Umzugspauschale - so können sie Steuern sparen

Es gibt ja so Begriffe, die kann man sich eigentlich nicht ausdenken. Umzugskostenpauschale gehört eindeutig in diese Kategorie – und deshalb war ich schon erstaunt, als mich letztens mein alter Freund Florian genau danach fragte. Er würde bald umziehen, hatte von der Umzugskostenpauschale gehört und wollte nun alles zum Thema Umzug und Steuern wissen. Und da mehr als neun Millionen Deutsche pro Jahr umziehen, könnte das auch noch ein paar mehr Leute interessieren als den lieben Florian.

Wer kann die Umzugskostenpauschale überhaupt nutzen?

Hier muss man von vornherein unterscheiden: Ist der Umzug privat oder beruflich bedingt?

Doch bevor es soweit ist, stellt sich die Frage, wann ist ein Umzug eigentlich beruflich bedingt?

So wird ein Umzug als berufsbedingt anerkannt

Wichtig: Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für den Umzug, können Sie diese natürlich nicht von der Steuer absetzen.

Nun aber zu den Umzugskosten und der Umzugskostenpauschale

Weil wir hier im Steuerrecht sind, wird es trotzdem nicht ganz einfach. Denn man unterschiedet zwischen Kosten, die einzeln nachgewiesen werden müssen und „sonstigen Kosten“, für die in der Regel dann die Umzugskostenpauschale greift.

Einzeln nachweisen müssen Sie zum Beispiel den Transport, die Spedition, Maklergebühren bei Mietimmobilien, Reisekosten für Wohnungsbesichtigungen, doppelte Mietzahlungen und sogar Nachhilfeunterricht (max. 1.841 Euro ab 01.03.2015) für Ihre Kinder.

Jeder, der einen Umzug gemacht hat, weiß es: Es kommen noch viele (kleine) Kosten obendrauf. Zum Beispiel: Malerarbeiten in der alten Wohnung, An- und Ummeldegebühren (etwa Personalausweis), Trinkgelder für Umzugshelfer, Anbringen von Lampen, Kücheneinbau und und und.
Hier können Sie alle Rechnungen sammeln – oder die Umzugskostenpauschale zum Ansatz bringen. Die reicht vermutlich in 99 Prozent aller Fälle aus. Denn: Sie beträgt für ein Ehepaar seit dem 1. März 2015 immerhin 1.460 Euro, für Singles 730 Euro. Wohnen weitere Personen im Haushalt, kommen sogar jeweils 322 Euro Erhöhungsbetrag dazu. Zieht also eine vierköpfige Familie um, beträgt die Umzugskostenpauschale 1.460 + 2 mal 322 Euro. Das macht zusammen 2.104 Euro. Übrigens: Der Betrag für die Umzugskostenpauschale wird in der Regel jedes Jahr zum 1. März erhöht, etwa um 2 Prozent.

Wie sind Ihre Erfahrungen beim Umzug und Steuern? Schreiben Sie es uns bitte in den Kommentaren.

Zusammenfassung: Kosten für berufsbedingte Umzüge lassen sich als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Eine Hilfe ist dabei die Umzugskostenpauschale, die automatisch viele kleine Kosten auch ohne Nachweis abdeckt.

Mehr zur Pauschale für Umzugskosten: Beitrag zur Umzugskostenpauschale auf umzugsratgeber.de

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