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Der Grenzsteuersatz – und andere Steuersätze

Grenzsteuersatz

Grenzsteuersatz

Es gibt ja nichts, was es nicht gibt. Nie im Leben hätte ich zum Beispiel gedacht, dass mein Beitrag über den Progressionsvorbehalt erstens viel gelesen wird und zweitens auch noch wohlwollende Kommentare wie „Toller Artikel, habe es zum ersten Mal verstanden…“ erhält. Deshalb – und nur deshalb – versuche ich mich heute am Begriff Grenzsteuersatz. Das Wort hat der ein oder andere vielleicht schon mal gehört, genauso wie Eingangssteuersatz, Spitzensteuersatz und Durchschnittssteuersatz. Doch was ist was und wofür ist es wichtig? Die Antworten kommen jetzt.

Das Beispiel Einheitsteuerland

Wie gewohnt, versuche ich es Schritt für Schritt, so dass dann hoffentlich wieder positive Kommentare kommen. Und fange mal mit einem einfachen Beispiel an. Stellen Sie sich das folgende Steuersystem im Staat „Einheitsteuerland“ vor: Von jedem Euro Ihres Einkommens müssen Sie 20 Cent versteuern. Ausnahmslos, egal, ob Sie 500, 5.000, 50.000 oder 150.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen haben. Ihr Steuersatz würde in diesem Fall 20 Prozent betragen. Und das würde auch für jeden der oben genannten vier gelten – vom Grenzsteuersatz bis zum Durchschnittssteuersatz. Einheitsteuerland, Sie vermuten richtig, hat leider nichts mit Deutschland, aber auch vielen anderen Ländern der Welt zu tun. Denn hier gibt es einen solchen konstanten Steuersatz nicht – und deshalb gibt es auch die verschiedenen Steuersätze.

Der Grenzsteuersatz und Tarifzonen in der Einkommensteuer

Kommen wir nun also zum Grenzsteuersatz. Er gibt für Ihr Einkommen an, wie viel Steuern Sie für einen zusätzlich verdienten Euro an Steuern zahlen müssten. Im Einheitsteuerland wäre der Grenzsteuersatz immer 20 Prozent, weil jeder Euro mit 20 Cent versteuert wird. In Deutschland hängt der Grenzsteuersatz hingegen von der Höhe des Einkommens ab. Für die Einkommensteuer gibt es bei uns fünf Tarifzonen, die ich Ihnen kurz vorstellen möchte. Dann werden auch die verschiedenen Steuersätze klarer. Ich nehme hier immer nur die Werte für Singles im Jahr 2016, bei Ehepaaren verdoppeln sie sich in der Regel.

Der Durchschnittssteuersatz

Einer fehlt noch, der Durchschnittssteuersatz. Er zeigt an, wie viel Prozent des Einkommens an Steuern zu zahlen sind. Er liegt immer unter dem Grenzsteuersatz Ihres Einkommens. Ist logisch, denn nur der letzte Euro Ihres Einkommens, bei 30.000 Euro also der 30.000te Euro, kommt an den Grenzsteuersatz überhaupt heran. Für jeden Euro darunter wird entweder gar keine Steuer fällig (bis zum Grundfreibetrag), oder der Steuersatz liegt aber bei jedem Euro unter dem Grenzsteuersatz.

Das Bundesfinanzministerium hat dazu einen schönen Steuerrechner ins Internet gestellt. Mit ihm können Sie nach Eingabe des zu versteuernden Einkommens sehen, wie hoch Grenzsteuersatz (er heißt dort Grenzbelastung) und der Durchschnittssteuersatz (Durchschnittsbelastung) sind. Und zwar nicht nur für das Jahr 2016, sondern auch bis zum Jahr 1958 zurück. Wenn Sie grob ihr ausgezahltes Gehalt errechnen möchten, bieten wir dazu unseren Brutto Netto Rechner an.

Zusammenfassung: Der Grenzsteuersatz gibt für das Einkommen an, wie viel Steuern für einen zusätzlichen Euro zu zahlen sind. Spezialfälle sind der Eingangssteuersatz (aktuell 14 Prozent) und der Spitzensteuersatz (aktuell 45 Prozent).

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