22.02.2016 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Der Grenzsteuersatz – und andere Steuersätze

Es gibt ja nichts, was es nicht gibt. Nie im Leben hätte ich zum Beispiel gedacht, dass mein Beitrag über den Progressionsvorbehalt erstens viel gelesen wird und zweitens auch noch wohlwollende Kommentare wie „Toller Artikel, habe es zum ersten Mal verstanden…“ erhält. Deshalb – und nur deshalb – versuche ich mich heute am Begriff Grenzsteuersatz. Das Wort hat der ein oder andere vielleicht schon mal gehört, genauso wie Eingangssteuersatz, Spitzensteuersatz und Durchschnittssteuersatz. Doch was ist was und wofür ist es wichtig? Die Antworten kommen jetzt.

Das Beispiel Einheitsteuerland

Wie gewohnt, versuche ich es Schritt für Schritt, so dass dann hoffentlich wieder positive Kommentare kommen. Und fange mal mit einem einfachen Beispiel an. Stellen Sie sich das folgende Steuersystem im Staat „Einheitsteuerland“ vor: Von jedem Euro Ihres Einkommens müssen Sie 20 Cent versteuern. Ausnahmslos, egal, ob Sie 500, 5.000, 50.000 oder 150.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen haben. Ihr Steuersatz würde in diesem Fall 20 Prozent betragen. Und das würde auch für jeden der oben genannten vier gelten – vom Grenzsteuersatz bis zum Durchschnittssteuersatz. Einheitsteuerland, Sie vermuten richtig, hat leider nichts mit Deutschland, aber auch vielen anderen Ländern der Welt zu tun. Denn hier gibt es einen solchen konstanten Steuersatz nicht – und deshalb gibt es auch die verschiedenen Steuersätze.

Der Grenzsteuersatz und Tarifzonen in der Einkommensteuer

Kommen wir nun also zum Grenzsteuersatz. Er gibt für Ihr Einkommen an, wie viel Steuern Sie für einen zusätzlich verdienten Euro an Steuern zahlen müssten. Im Einheitsteuerland wäre der Grenzsteuersatz immer 20 Prozent, weil jeder Euro mit 20 Cent versteuert wird. In Deutschland hängt der Grenzsteuersatz hingegen von der Höhe des Einkommens ab. Für die Einkommensteuer gibt es bei uns fünf Tarifzonen, die ich Ihnen kurz vorstellen möchte. Dann werden auch die verschiedenen Steuersätze klarer. Ich nehme hier immer nur die Werte für Singles im Jahr 2016, bei Ehepaaren verdoppeln sie sich in der Regel.

  • Tarifzone 1: Das zu versteuernde Einkommen beträgt höchstens 8.652 Euro (Grundfreibetrag). Hier fällt keine Einkommensteuer an.
  • Tarifzone 2: Im Bereich von 8.653 bis 13.669 Euro fallen Steuern an. Der Grenzsteuersatz beginnt bei 14 Prozent. Er steigt in diesem Einkommensintervall linear auf knapp 24 Prozent an. Die 14 Prozent sind dann der Eingangssteuersatz, das ist allgemein der geringstmögliche Grenzsteuersatz (der nicht gleich 0 ist, siehe Tarifzone 1).
  • Tarifzone 3: Hier liegen wohl die meisten Steuerzahler, im Bereich von 13.670 bis 53.665 Euro als zu versteuerndes Einkommen. Der Grenzsteuersatz steigt von 24 am Anfang bis 42 Prozent am Ende an. Ebenfalls linear, aber nicht so stark wie in Tarifzone 2. Dort steigt er bei jeweils 1.000 Euro mehr etwa um 2 Prozent, in Tarifzone 3 nur um knapp 0,5 Prozent.
  • Tarifzone 4: Der Einkommensbereich liegt zwischen 53.666 und 254.446 Euro. Der Grenzsteuersatz bleibt konstant bei 42 Prozent.
  • Tarifzone 5: Alles was über 254.446 Euro liegt, hat den Grenzsteuersatz von 45 Prozent. Das ist der höchstmögliche Grenzsteuersatz, deshalb heißt er Spitzensteuersatz.

Der Durchschnittssteuersatz

Einer fehlt noch, der Durchschnittssteuersatz. Er zeigt an, wie viel Prozent des Einkommens an Steuern zu zahlen sind. Er liegt immer unter dem Grenzsteuersatz Ihres Einkommens. Ist logisch, denn nur der letzte Euro Ihres Einkommens, bei 30.000 Euro also der 30.000te Euro, kommt an den Grenzsteuersatz überhaupt heran. Für jeden Euro darunter wird entweder gar keine Steuer fällig (bis zum Grundfreibetrag), oder der Steuersatz liegt aber bei jedem Euro unter dem Grenzsteuersatz.

Das Bundesfinanzministerium hat dazu einen schönen Steuerrechner ins Internet gestellt. Mit ihm können Sie nach Eingabe des zu versteuernden Einkommens sehen, wie hoch Grenzsteuersatz (er heißt dort Grenzbelastung) und der Durchschnittssteuersatz (Durchschnittsbelastung) sind. Und zwar nicht nur für das Jahr 2016, sondern auch bis zum Jahr 1958 zurück. Wenn Sie grob ihr ausgezahltes Gehalt errechnen möchten, bieten wir dazu unseren Brutto Netto Rechner an.

Zusammenfassung: Der Grenzsteuersatz gibt für das Einkommen an, wie viel Steuern für einen zusätzlichen Euro zu zahlen sind. Spezialfälle sind der Eingangssteuersatz (aktuell 14 Prozent) und der Spitzensteuersatz (aktuell 45 Prozent).

 

Zum vorherigen Teil der Serie: Kann man das absetzen? Das sind unsere Top 5 Suchbegriffe (Serie, Teil 38)

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Delphine Barnowski sagt:

    Sehr gut erklärt. Das ist das erste Mal, dass mir das jemand so erklärt hat, dass ich es auch verstanden habe. DANKE!

  • Avatar Olga Gromova sagt:

    Ich liebe Ihren Blog. Ich lese jeden Newsletter und bin Ihnen für den wundervollen Schreibstil und die spannenden Inhalte sehr dankbar. Auch dieses Thema haben Sie sehr schön erklärt, vielen Dank dafür! 🙂

  • Franziska Sobolowski Franziska Sobolowski sagt:

    Vielen Dank Frau Gromova. Das freut uns sehr…

  • Franziska Sobolowski Franziska Sobolowski sagt:

    Sehr gerne 🙂

  • Avatar Johanna sagt:

    Vielen Dank für den Beitrag, er hat mir bei der Zwischenprüfung im Fach Wirtschaft und Gesellschaft sehr weitergeholfen!!

  • Avatar H.Janssen sagt:

    „Von jedem Euro Ihres Einkommens müssen Sie 20 Cent versteuern“ steht im Text. Man versteht was das bedeuten soll, aber richtig wäre:

    Von jedem Euro Ihres Einkommens müssen Sie 20 Cent Steuern
    abführen.
    Versteuern müssen Sie 1 € ! Die Steuer beträgt 20 Cent in diesem Besipiel.

  • Avatar Andreas L sagt:

    Vielen Dank für die verständliche Ausführung der Thematik! Ein kleines, jedoch wichtiges Detail möchte ich kurz anmerken. Die Grenzsteuersätze ändern sich jährlich, und liegen aktuell für das Jahr 2021 bei 9.744 € / 9.745 bis 14.753 € / 14.754 bis 57.918 € / 57.919 bis 274.612 € bzw. 276.613 €. Es wäre hilfreich diese entsprechend zu korrigieren.


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