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Die Jahressteuerbescheinigung der Bank

Jahressteuerbescheinigung der Bank

Jahressteuerbescheinigung der Bank

Es ist gerade die Zeit, in der bei vielen wichtige Unterlagen für die Steuererklärung per Post oder elektronisch eintrudeln. Eine davon ist die Jahressteuerbescheinigung Ihrer Bank(en). Wer die braucht, ob die von alleine kommt und was es mit Freistellungsaufträgen, der Anlage KAP sowie Nichtveranlagungsbescheinigungen auf sich hat, lesen Sie hier.

Kapitalerträge müssen versteuert werden – aber es gibt Freibeträge

Bevor wir zu den Steuerbescheinigungen der Banken kommen, ein paar Erklärungen zum Verständnis in der Kurzfassung: Wer sein Geld für sich arbeiten lässt und damit Gewinne macht, muss diese Gewinne versteuern. Beispiele sind Zinsen, Dividenden oder Gewinne an der Börse mit Aktien oder Fonds. Pauschal werden für diese Gewinne (die Kapitaleinkünfte) 25 Prozent Steuern fällig, plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (wenn man in der Kirche ist). Aber: es gibt einen sogenannten Sparerpauschbetrag. Der beträgt 801 Euro (ab 2023: 1.000 Euro) für Singles und 1.602 Euro (ab 2023: 2.000 Euro) für Ehepaare. Alles was am Kapitaleinkünften darunter liegt, wird nicht besteuert, die 25 Prozent Kapitalertragsteuer greifen erst über dem Sparerpauschbetrag.

Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungsbescheinigung

Um das Steuerzahlen kümmern müssen Sie sich bei den Geldgeschäften eigentlich nicht. Die Banken führen die Steuern von allein an die Staatskasse ab. Das machen die Geldinstitute verpflichtend aber sofort ab dem ersten Euro Gewinn. Sie müssen sich dann nachträglich darum kümmern, dass Sie die zu viel gezahlte Steuer zurück bekommen. Es sei denn, Sie „befreien“ die Banken von der Pflicht:

Kommt die Jahressteuerbescheinigung automatisch?

Auf den ersten Blick scheint alles klar: Wer einen Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung hat, muss sich um nichts kümmern. Steuerlich ist ja alles geklärt. Und doch gibt es auch in diesen Fällen gute Gründe, die Anlage KAP über Kapitaleinkünfte auszufüllen, vielleicht ist zum Beispiel ein Fehler unterlaufen bei der Bank – zu Ihren Ungunsten natürlich. Und um das überprüfen zu können, braucht es die Jahressteuerbescheinigung der Bank(en).

Wichtig für alle Steuerzahler: Wenn die Steuerbescheinigung der Bank bis jetzt noch nicht bei Ihnen angekommen ist, fragen Sie bei der Bank nach. Beachten Sie: Immer mehr Banken schicken die Bescheinigung nur auf Anforderung, das heißt, Sie müssen sie beantragen.

Wer braucht die Jahressteuerbescheinigung, was steht drin?

Kommen wir nun zu den Personen, die die Jahressteuerbescheinigung unbedingt brauchen – um sich mit der Anlage KAP Geld vom Staat zurückholen zu können.

Und was steht drin? Nun, unter anderem die Höhe Ihrer Kapitalerträge und Ihres Freibeitrags (Sparer-Pauschbetrag) sowie die abgeführte Kapitalertragsteuer (plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer). In der Regel steht auch schon da, in welcher Zeile der Anlage KAP Sie welchen Betrag eintragen müssen.

Zusammenfassung: Die Jahressteuerbescheinigung muss oft von der Bank angefordert werden. Mit ihr lassen sich in vielen Fällen Steuern vom Staat zurückholen.

 

Zum vorherigen Teil der Serie: Der Grenzsteuersatz und andere Steuersätze (Serie, Teil 39)

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