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Alles zur Kilometerpauschale

Kilometergeldpauschale

Kilometergeldpauschale

Heute geht es um ein Thema, das fast jede Steuerzahlerin und jeden Steuerzahler interessieren dürfte: der Weg zur Arbeit, die Kilometergeldpauschale. Warum die wichtig ist, was sich damit bei der Steuer rausholen lässt und wie die Pauschale ermittelt wird – hier erfahren Sie es leicht verständlich erklärt.

Warum ist die Kilometergeldpauschale so wichtig?

Nun, die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte zählen zu den Werbungskosten. Jeder Arbeitnehmer hat eine Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro
(2022: 1.200 Euro, 2023: 1.230 Euro) im Jahr. Das heißt, erst Werbungskosten über 1.000 Euro (2022: 1.200 Euro, 2023: 1.230 Euro) führen zu einer weiteren Senkung des zu versteuernden Einkommens und damit auch zu weniger Steuern. Die Fahrtkosten sind dabei bei vielen Steuerzahlern der größte Posten und führen oft dazu, dass die 1.000-Euro-Grenze (2022: 1.200 Euro, 2023: 1.230 Euro) überschritten wird. Doch auch die anderen Werbungkosten sollten Sie nicht vergessen.

Wie hoch ist die Kilometerpauschale?

Dem Begriff (auch Entfernungs- oder Pendlerpauschale genannt) hört man schon an, dass für die Fahrten zur Arbeit zum Beispiel nicht jede Tank-Quittung aufgehoben werden muss. Es ist in diesem Fall mal recht einfach: Für jeden vollen Kilometer zwischen Wohnung und Arbeit können Sie 0,30 Euro als Werbungskosten von der Steuer absetzen, allerdings nur für eine Strecke, also nicht Hin- und Rückfahrt. Seit dem 01.01.2022 bis voraussichtlich 2026 können ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 Euro pro Kilometer geltend gemacht werden. Wer zum Beispiel 20 Kilometer von der Arbeitsstätte entfernt wohnt, und 220 Tage im Jahr arbeitet, kommt auf eine Kilometerpauschale von (20 x 220 x 0,30 Euro) ist gleich 1.320 Euro. Ein Arbeitsweg von 19 Kilometer reicht in der Regel, um mehr als 1.200 Euro zu haben.

Was gilt es alles zu beachten bei der Kilometerpauschale?

Wir wären nicht bei einem Steuerthema, wenn es nicht so einige zusätzliche Bemerkungen brauchen würde, um das Thema Kilometerpauschale rund zu machen.

Zusammenfassung: Die Kilometergeldpauschale lässt sich berechnen nach der Formel: Einfacher Arbeitsweg in Kilometer mal Arbeitstage im Jahr mal 0,30 Euro.

 

Zum vorherigen Teil der Serie: Nicht vergessen: Die Jahressteuerbescheinigung der Bank (Serie, Teil 40)

 

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