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Steuernachzahlung: das kann für Selbstständige eng werden

Steuernachzahlung für Selbständige

Steuernachzahlung für Selbständige

Ist es für Arbeitnehmer schon unangenehm, wenn Steuernachforderungen kommen, kann das für Selbstständige ans Eingemachte und damit an die Existenz gehen. Wir erklären, warum das so ist, geben Tipps, was man machen soll und wie sich eine solche Situation schon im Vorfeld kalkulieren lässt.

Warum ist eine Steuernachzahlung bei Selbstständigen so anders?

Zuletzt ging es hier ja darum, wann das Finanzamt noch nachträglich einen bestandskräftigen Steuerbescheid, etwa von Arbeitnehmern, abändern kann. Bei Selbstständigen geht es oft um ganz andere Probleme. Ihr Steuerbescheid ist in der Regel nie sofort bestandskräftig, er steht unter „dem Vorbehalt einer Nachprüfung“, die auch noch mehrere Jahre danach möglich ist. Aber darum soll es hier heute gar nicht gehen. Sondern: Einem Arbeitnehmer wird jeden Monat vom Lohn Steuer abgezogen, so dass am Jahresende meist schon mindestens so viel Steuer bezahlt worden ist, wie mit der Steuererklärung rauskommt. Selbstständige hingegen leisten bei der Einkommensteuer vierteljährliche Vorauszahlungen. Deren Höhe hängt meist davon ab, wie viel Steuern im letzten oder vorletzten Jahr gezahlt wurden. Und da bei Selbstständigen kaum ein Jahr dem anderen gleicht, kann es große Unterschiede geben. Besonders hart kann es da Neulinge treffen…

Beispiel eines Freiberuflers

Der Einfachheit halber schauen wir uns „nur“ einen Freiberufler an, der also nicht auch noch Gewerbesteuer zahlen muss. Auch die Umsatzsteuer lassen wir unbeachtet. Es reicht die Einkommensteuer…

 

Was ist nun zu tun?

Zuerst: Wenn das Finanzamt sich vertan hat, sollte – wie bei Arbeitnehmern – innerhalb eines Monats schriftlich Einspruch erhoben werden. Aber Achtung: Der Einspruch ändert erstmal nichts an der Steuerforderung. Keine aufschiebende Wirkung, heißt das dann außer Sie beantragen gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung. Einfach nur Einspruch einlegen, weil man dadurch die Nachzahlung nach hinten verschieben kann, nutzt also nichts.
Zu hoffen, dass man das schon irgendwie hinkriegt und das Finanzamt vielleicht ja auch ein Auge zudrückt, funktioniert ganz sicher auch nicht. Deshalb: Seien Sie sofort offensiv.

Wie sich ein solches Desaster vermeiden lässt, dürfte klar sein. Kurz gesagt: Legen Sie, wenn es gut läuft, immer gleich Geld für die Steuer beiseite. Am besten kontrollieren lässt sich das, wenn man tatsächlich monatlich seine Einnahmen und Ausgaben kontrolliert (was man für die Umsatzsteuervoranmeldung ja eh gleich machen könnte). Und dann legen Sie zum Beispiel immer gleich 30 Prozent des monatlichen Gewinns beiseite. Alternativ können Sie mit Hilfe der Hochrechnung Ihrer Gewinne des laufenden Jahres die Vorauszahlung selbstständig erhöhen…

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