14.06.2017 · Arbeitnehmer · smart leben ·
Lesezeit: 3 Min.

Handynutzung im EU-Ausland

Endlich geschafft! Zwar wurden Telefonieren, Simsen und Surfen mit dem Handy im Ausland jährlich etwas erschwinglicher, doch erst jetzt – ab dem 15. Juni 2017 – sollen im EU-Ausland die gleichen Konditionen für die Handynutzung gelten wie Zuhause. Da heißt es einerseits schon mal Danke sagen an die EU, denn die hat der Abzocke der Mobilfunkanbieter mit ihren überhöhten Roamingkosten im Ausland einen Riegel vorgeschoben. Doch andererseits gibt es immer noch Einschränkungen, Fallstricke und Tipps, auf die Sie unbedingt achten sollten. Wir zeigen Ihnen hier die wichtigsten – damit Sie Ihren Urlaub sorgenfrei genießen können.

Nur noch nationale Tarife

Es ist eigentlich eine Frechheit. Einige Tarifanbieter reagieren ganz einfach mit der Abschaffung der Handynutzung im Ausland. Aber glauben Sie mal nicht, dass Sie das auch gleich sehen. Wer einen solchen nationalen Tarif kauft, wird dann im Auslandsurlaub sein blaues Wunder erleben. Nicht nur in Frankreich heißt es dann: „Rien ne va plus“ – Nichts geht mehr! Schauen Sie doch zum Beispiel einfach mal beim Anbieter Deutschlandsim rein. Da ist der Name nämlich mittlerweile Programm. Es gibt günstige Angebote, auch bei den Tarifdetails findet man nur Gutes. Ruft man aber die Tarifübersicht auf, steht da bei „Verbindungen im Ausland (Roaming) – ausgeschlossen“. Überprüfen Sie deshalb unbedingt genau die Tarifbedingungen – um nicht eine böse Überraschung im Urlaub zu erleben.

Alte EU-Optionen

Jahrelang boten die Mobilfunker sogenannten EU-Optionen oder EU-Pakete, manchmal mit exotischen Namen wie EasyTravel Flat, die gegen eine fixe Gebühr eine günstigere Nutzung im Ausland versprachen. Das konnte sich in der Tat für einige lohnen, andere fuhren aber mit den vorgeschriebenen EU-Tarifen besser. Nun haben viele ein solches spezielles EU-Paket immer noch – und zahlen dafür, obwohl sie es in den meisten Fällen nicht brauchen. Also: unbedingt in den Unterlagen schauen, ob Sie so etwas haben und im Zweifel kündigen. Es sei denn: Das Auslandspaket enthält auch Länder, die nicht von den EU-Tarifen abgedeckt sind. Dazu gehören etwa die Schweiz oder auch die USA, in denen die Mobilfunknutzung im Normalfall immern noch sehr teuer ist.

Fair-Use-Regelung

Einige von Ihnen wissen sicher, dass es in anderen Ländern deutlich günstigere Tarife als in Deutschland gibt. Theoretisch könnte man also beispielsweise in Österreich einen günstigen Tarif buchen – und dann damit wie gewohnt in Deutschland telefonieren, simsen und surfen. Das wird aber nicht so funktionieren, „Fair Use“ (faire Nutzung) ist das Stichwort. Die Nutzung im Ausland ist deshalb meist in irgendeiner Form reglementiert. Bei den deutschen Mobilfunkanbietern wird das ganz unterschiedlich aussehen. So ist die Rede von monatlichen Kontingenten beim Telefonieren und Simsen – beispielsweise 500 Minuten und 500 SMS bei Vodafone-Verträgen und das Doppelte bei einigen Tarifen der Telekom. Bei O2 ist wiederum von 1 Gigabyte Datenvolumen die Rede – im Monat. Schauen Sie auch hier, was für Ihren Vertrag zutrifft.
Wer länger im Ausland ist, egal ob beruflich oder auf Reisen, sollte vielleicht dann doch wieder auf einen Tarif im Gastland setzen.

Vorsicht an der EU-Grenze

Der neue EU-Tarif greift in allen 28 Mitgliedstaaten der EU sowie Lichtenstein, Norwegen und Island. Nicht dazu gehören in Europa unter anderem die Türkei (nach wie vor ein beliebtes Urlaubsland), Albanien, Monaco, Kosovo, Mazedonien und Serbien. Doch selbst wenn Sie nicht in diese Länder reisen, können Sie trotzdem in die Falle tappen. Sind Sie im grenznahen Raum zu einem dieser Länder, kann es passieren, dass sich Ihr Handy in ein Netz auf der anderen Grenzseite einloggt und Sie deshalb richtig zur Kasse gebeten werden. Normalerweise erhalten Sie dann zwar eine SMS über die Kosten, aber das kann man auch schnell mal übersehen. Schalten Sie deshalb unbedingt die automatische Netzwahl aus, etwa in Italien, wenn Sie in der Nähe von Albanien sind oder in Griechenland, wenn die Türkei nah ist.

Zusammenfassung: Ab dem 15. Juni 2017 sind die Handy-Tarife im Ausland mit denen innerhalb Deutschlands vergleichbar. Wer Flatrates hat, kann diese mit gewissen Einschränkungen auch im Urlaub nutzen. Vor Reisebeginn sollten aber trotzdem noch einmal die Konditionen des eigenen Vertrags überprüft werden.

 

 

Geschrieben von:
Björn Waide Niemals hätte Björn während seines Informatik-Studiums gedacht, dass Steuerthemen so spannend sein können. Nun ist er Geschäftsführer der smartsteuer GmbH und völlig begeistert von der Online Steuererklärung. Dabei setzt Björn in Diskussionen immer die Kundenbrille auf.
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