Website-Icon smartsteuer Blog

Achtung Kleinunternehmer: Gewinnermittlung nur noch online!

Achtung Kleinunternehmer: Gewinnermittlung nur noch online

Achtung Kleinunternehmer: Gewinnermittlung nur noch online

Sie kennen sicher den Spruch „Kleinvieh macht auch Mist“. So ähnlich ist es auch mit den Kleinunternehmern. Die machen natürlich keinen Mist. Da es aber recht viele Kleinunternehmer in Deutschland gibt, leisten diese auch einen nicht zu unterschätzenden wirtschaftlichen Beitrag. Weil jeder für sich nicht viel Umsatz hat, gibt es für Kleinunternehmer einige Erleichterungen bei den Steuern. Aber: Wer gerade über seiner Steuererklärung für das Jahr 2017 sitzt, muss dafür mehr Zeit als bisher investieren. Denn die Gewinnermittlung darf nicht mehr formlos gemacht werden, sondern nur noch mit der Anlage EÜR. Und diese muss ab diesem Jahr auch noch elektronisch übermittelt werden. Was einen Kleinunternehmer ausmacht und was diese jetzt beachten müssen – Sie erfahren es hier.

So wird man Kleinunternehmer

Wer sich selbstständig macht, muss steuerlich einiges beachten. Das gilt auch für Angestellte, die sich für ein zweites selbstständiges Standbein entscheiden – und außerhalb ihrer Arbeitszeit beim Arbeitgeber ein eigenes Unternehmen gründen. Besonders in solchen Fällen bietet sich die sogenannte Kleinunternehmerregelung an. Fragt sich nur, wer diese in Anspruch nehmen darf. Nun, dafür gibt es im Paragrafen 19 des Umsatzsteuergesetzes klare Bestimmungen. Wer im Gründungsjahr höchstens 17.500 Euro Umsatz erwartet und im Folgejahr höchstens 50.000 Euro, kann eine Kleinunternehmung gründen. Wichtig: die 17.500 Euro beziehen sich auf ein ganzes Kalenderjahr. Wenn Sie Ihr Unternehmen etwa am 1. Juli gründen, darf der Umsatz entsprechend nur die Hälfte betragen, also 8.750 Euro. Die Wahl der Kleinunternehmerregelung (es ist übrigens kein Muss) treffen Sie beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, den Sie ans Finanzamt schicken müssen.

Wo liegen die steuerlichen Vorteile des Kleinunternehmers

Der wichtigste Punkt bei den Steuern ist ganz klar die Umsatzsteuer. Kleinunternehmer können darauf (fast) komplett verzichten. Sie dürfen in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen (und müssen auch darauf hinweisen), sind aber auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Das heißt, bei Ausgaben können sie die Umsatzsteuer nicht abziehen. Sie haben dafür im ganzen Jahr nichts mit der Umsatzsteuer zu tun. Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer ans Finanzamt überweisen und zudem keine Umsatzsteuervoranmeldungen machen, die monatlich oder quartalsweise fällig sind. Das ist schon eine erhebliche Erleichterung. Nur an der Umsatzsteuererklärung führt kein Weg vorbei. Klingt erstmal unlogisch, warum eine Steuererklärung für etwas, was man gar nicht hat. Aber: Sie müssen in der Umsatzsteuererklärung nur Ihren Umsatz fürs vergangene Jahr und den erwarteten Umsatz für das Folgejahr eintragen, das war es auch schon. Die Umsatzsteuererklärung ist so etwas wie die amtliche Bestätigung, dass Sie immer noch Kleinunternehmer sind.

Das ist neu bei der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Wieder mal ein langer Begriff bei den Steuern, aber so schwer ist das nicht. Natürlich müssen Kleinunternehmer am Jahresende ihren Gewinn ermitteln. Dabei werden die Einnahmen aufsummiert – und davon die Summe aller Ausgaben abgezogen. Ganz klar: Das Finanzamt will natürlich wissen, wie viel Steuern Sie auf Ihren Gewinn zahlen müssen. Und bisher reichte auch eine formlose Gewinnermittlung. Das ist jetzt vorbei. Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 (also das Jahr, für das Sie im Jahr 2018 Ihrer Steuererklärung machen) gibt es für Kleinunternehmer keine Ausnahmen von der Regel bei der EÜR mehr! Und die Regel lautet: Jeder Steuerpflichtige, der seinen Gewinn per EÜR ermittelt, muss die standardisierte Anlage EÜR verwenden und diese elektronisch ans Finanzamt senden. Das Ausfüllen der EÜR ist deutlich aufwendiger als eine formlose Gewinnermittlung, es kommt also mehr Arbeit auf Sie zu.

Wir haben zum Schluss noch eine gute Nachricht: Auch als Kleinunternehmer können Sie Ihre Steuererklärung mit unserer Online-Lösung smartsteuer machen. Damit geht es besonders einfach und schnell.

 

Die mobile Version verlassen