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Steuernachzahlung – was tun?

Steuernachzahlung - was tun?

Steuernachzahlung - was tun?

Zum Glück ist es ja so, dass die meisten mit der Steuererklärung Geld vom Staat zurückbekommen. Wir wollen aber ehrlich sein: Es gibt auch (viele seltenere) Fälle, in denen eine Steuernachzahlung fällig wird. Und die kann ein ganz schönes Loch ins Konto reißen. Und wenn Sie jetzt sagen: „Ja, das betrifft nur Selbstständige“ – dann haben Sie leider unrecht. Denn auch Arbeitnehmer können von Nachzahlungen betroffen sein. Wie das passieren kann – und was Sie dann tun können und sollten – Sie erfahren es in diesem Artikel.

Vorab: Wir wissen, dass gerade Selbstständige von manchmal immensen Steuernachforderungen betroffen sind. Hier gilt es, schon im Vorfeld finanzielle Polster dafür aufzubauen. Was Sie machen können, wenn Sie ein Problem haben, die Steuerschulden zu bezahlen, erfahren Sie weiter unten. Da gibt es keine großen Unterschiede zu Arbeitnehmern. Um letztere soll es in diesem Text aber hauptsächlich gehen.

Wer ist definitiv von einer Nachzahlung nicht betroffen?

Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung zu machen, muss nie Steuern nachzahlen. Selbst wenn Sie eine Steuererklärung machen – und die wider Erwarten eine Nachzahlung bringt – legen Sie einfach Einspruch ein und ziehen die Steuererklärung zurück.
Den ganzen Ärger können Sie sich übrigens sparen, wenn Sie die Steuer mit unserer Online-Lösung smartsteuer machen. Denn da sehen Sie am Ende, ob Sie eine Erstattung oder eine Nachzahlung erwartet. Bei einer Nachzahlung schicken Sie die Erklärung gar nicht erst ab. Sie haben dann auch keinen Cent bezahlt.

Wer könnte von einer Steuernachzahlung betroffen sein?

Prinzipiell jeder, der eine Steuererklärung machen muss. Doch, und das ist die gute Nachricht, der Großteil bekommt Steuern zurück. Es gibt aber „Risikogruppen“, bei denen es schnell mal zu einer Nachzahlung kommen kann. Dazu gehören:

Was kann man tun – im Vorfeld?

Gehören Sie zu diesen Risikogruppen, sollten Sie gerade beim ersten Mal ein bisschen Geld für eine eventuelle Steuernachzahlung beiseitelegen – wenn es denn möglich ist. Ist die erste Steuererklärung mit den neuen „Risiko-Umständen“ gemacht, können Sie besser abschätzen, wie es in den Folgejahren aussehen wird. Bei befristeten Umständen (etwa Lohnersatzleistungen) erledigt sich das ja auch schnell wieder.
Für Selbstständige im ersten Jahr ist der Aufbau eines finanziellen Polsters ein Muss, sonst kann es im Folgejahr ganz bitter werden.

Was kann man tun – wenn der Steuerbescheid da ist?

Zuerst sollten Sie den Steuerbescheid gründlich lesen. Vielleicht ist ja auch nur ein Fehler passiert. Natürlich haben Sie zudem das Recht, innerhalb eines Monats Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. GANZ wichtig: Selbst wenn Sie das machen, müssen Sie die Steuerschuld trotzdem innerhalb eines Monats begleichen. Der Einspruch hat also keine aufschiebende Wirkung.
So oder so: Sie müssen innerhalb eines Monats zahlen.
Wenn Sie das Geld haben, machen Sie es unbedingt. Ansonsten drohen auch noch weitere Zahlungen („Säumniszuschläge“ genannt) – und die Finanzämter sind da ziemlich unerbittlich. Falls Ihr Einspruch erfolgreich war, gibt es das Geld ja auch zurück. Aber das kann dauern.

Doch was ist, wenn Sie nicht vorgebaut haben und das Geld gerade knapp ist? Konkret: Sie können nicht innerhalb der Frist zahlen.
Nun, Selbstständige können zum Beispiel die Herabsetzung der Steuervorauszahlung beantragen (auch „Anpassung“ genannt). Diese Option haben Arbeitnehmer aber nicht. Wichtig ist in allen Fällen, schnellstmöglich mit dem Finanzamt in Gespräche zu kommen. Als Optionen gibt es dann:

Wichtig ist, dass Sie handeln. Das Finanzamt wird sich nicht bei Ihnen melden, sondern höchstens Mahnungen (mit Zinsen und Gebühren) schicken und später die Vollstreckung beantragen.

Was bedeutet das konkret für mich?
Zum Glück müssen nicht so viele mit einer Steuernachzahlung rechnen. Betroffene sollten am besten schon im Vorhinein Geld zurücklegen. Wenn das nicht möglich war oder die Forderung sehr überraschend kam, muss trotzdem innerhalb eines Monats gezahlt werden.  Selbst bei einem Einspruch gegen den Bescheid. Sprechen Sie mit dem Finanzamt und vereinbaren Sie im Falle der leeren privaten Kasse zum Beispiel einen Aufschub.

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