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Ehegattensplitting – was ist da eigentlich Sache?

Ehegattensplitting - was ist da eigentlich Sache?

Ehepaare aufgepasst. Es wird sich einiges ändern bei den Steuern in den nächsten Jahren. So weit sind sich wohl alle einig. Aber was genau? Wird das Ehegattensplitting abgeschafft? Wer könnte profitieren, wer dürfte Nachteile von den Änderungen haben. Wir wollen Ihnen einen Überblick geben und hier im Blog von smartsteuer die wichtigsten Fragen beantworten.

Wie kompliziert das Ganze ist, zeigt ein Artikel von Spiegel Online. Dabei ist es eher nicht der Inhalt, sondern der Nachsatz. „Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version war von einer »Umgestaltung des Ehegattensplittings zugunsten von Frauen« die Rede. Es geht aber um eine andere Ausgestaltung der Steuerklassen, nicht um einen Umbau des Splittings an sich. Wir haben den Artikel entsprechend geändert.“ Sie sehen, auch erfahrene Medienschaffende können da schon mal durcheinander kommen…

Was plant also die Ampel-Koalition?

Nun, da lohnt sich der Blick in den Koalitionsvertrag. Erste Enttäuschung: Das Wort Ehegattensplitting taucht gar nicht auf. Immerhin findet sich auf Seite 115 das:
„Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden. Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft.“ 

Was hat es damit genau auf sich? 

Nun: Wer verheiratet ist, hatte bei der Wahl der Steuerklassen mehrere Möglichkeiten. 

Zusammengefasst: Bei der häufig gewählten III/V-Kombi haben Paare zwar oft mehr Netto als in den anderen beiden Fällen. Sie müssen allerdings damit rechnen, dass eine Steuernachzahlung droht. 

Was hat sich bisher im Endeffekt mehr gelohnt?

Nun, das ist der wohl wichtigste Punkt: Egal, welche Steuerklassen-Kombi Ehepaare gewählt haben, am Ende (also in der Steuererklärung) ist die Höhe der Einkommensteuer in allen drei Fällen gleich!
Grob gesagt werden die beiden Einkommen addiert, dann durch zwei geteilt, darauf die Steuern berechnet, diese Zahl mit 2 multipliziert – fertig ist die Einkommensteuer. Wenn Sie mehr wissen wollen, lesen Sie einfach diesen Blogartikel

Warum soll sich das dann überhaupt ändern?

Im weitesten Sinne geht es um Gleichberechtigung von Mann und Frau bzw. Eheleuten mit ungleich verteiltem Einkommen. Im Koalitionsvertrag findet sich der oben zitierte Passus dann auch unter dem Punkt „Ökonomische Gleichstellung“.
Meist hat nämlich bisher die Ehefrau die schlechtere Steuerklasse V – und zahlt dadurch verhältnismäßig viel Steuern. Der Effekt verstärkt sich, wenn sie in Teilzeit ist, was auch oft passiert. Hinzu kommt, dass der Anreiz, wieder eine Vollzeitstelle anzunehmen, bei Steuerklasse V deutlich geringer ist. Bei Steuerklasse IV mit Faktor hingegen hat – um im Beispiel zu bleiben – die Frau schon in Teilzeit mehr Netto als mit der Steuerklasse V. Bei Vollzeit entsprechend deutlich mehr. Der neue Finanzminister Christian Lindner (FDP) nennt das „Teilzeitfalle“.
Da steckt also in meinen Augen viel Psychologie mit drin. Denn nicht vergessen: Am Ende ist, wie oben erläutert, die Steuerlast in allen Steuerklassen-Kombis gleich. 

Ist das nicht ungerecht?

Ganz klar, wenn eine Person sehr viel, die andere hingegen sehr wenig oder nichts verdient, wird es in Zukunft für die Familie erstmal weniger Netto im Monat geben. Das kann durchaus kurzfristig schmerzhaft sein – aber noch mal: In einer solchen Konstellation droht im Folgejahr dann meist auch eine Steuernachzahlung. Und an der tatsächlich Steuerhöhe ändert sich durch die geplanten Änderungen auch nichts. Es ändert sich im Prinzip nur der Zeitpunkt der Steuerzahlung.
Aber, und das wollen wir nicht vergessen: Es gibt auch familiäre Konstellationen, bei denen sich tatsächlich etwas ändern könnte. Etwa, wenn eine Person in der Steuerklasse III ist – und die andere in Rente oder gerade in Elternzeit ist.
Zudem werden Lohnersatzleistungen bisher immer nach dem Nettoeinkommen berechnet. Wer also in Steuerklasse III gearbeitet hat, bekam bisher mehr Arbeitslosen- oder Elterngeld als in Steuerklasse IV mit Faktor.

Was bedeutet das konkret für mich?
Im Moment noch nichts. Denn es gibt bisher außer der Absichtserklärung im Koalitionsvertrag nichts Konkretes. Aber: An der insgesamt zu zahlenden Steuer dürfte sich durch die geplante Abschaffung der Steuerklassen-Kombi III/V in den allermeisten Fällen nichts für Sie ändern. Das Ehegattensplitting bleibt uns also (erstmal) erhalten. Wir bleiben natürlich am Thema dran. Sobald es konkrete Pläne aus dem Finanzministerium gibt, erfahren Sie es hier im Blog von smartsteuer. 

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