24.05.2022 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Jetzt ist es amtlich: Steuern sinken für viele – sogar rückwirkend

Sie haben es sicher mitbekommen am vergangenen Freitag: Das 9-Euro-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr kommt für drei Monate schon ab 1. Juni. Im gleichen Zeitraum sollen die Preise an den Zapfsäulen für Benzin um rund 35 Cent pro Liter, bei Diesel immerhin noch um 17 Cent sinken.
Etwas untergegangen ist bei diesen Meldungen aber, dass sich ab sofort und sogar rückwirkend auch steuerlich jede Menge verändert. Wir sagen Ihnen, was im sogenannten Steuerentlastungsgesetz drin steht – und was das für uns alle konkret bedeutet.

Die wichtigsten Eckdaten

Im Prinzip gibt es zwei Dinge: Einerseits Einmalzahlungen in diesem Jahr. Andererseits sinkende Steuersätze. Im Detail sieht das so aus:

  • Einmalzahlung 1: Ab September sollen Arbeitnehmer:innen die Energiepreispauschale von 300 € über ihre Lohnabrechnung erhalten – sie muss versteuert werden. Rentner:innen gehen leer aus. Wie diese doch noch an das Geld kommen, können Sie hier erfahren.
  • Einmalzahlung 2: Wer Kindergeld erhält, bekommt im Juli 100 € pro Kind als Kinderbonus zusätzlich.
  • Grundfreibetrag: Der wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 10.347 € angehoben. Bisher betrug er in diesem Jahr 9.984 €, 2021 sogar nur 9.744 €. Bis zu diesem Betrag zahlen Sie keine Steuern, die Steueruhr beginnt also später zu ticken, der persönliche Steuersatz sinkt.
  • Werbungskosten: Die Werbungskostenpauschale („Arbeitnehmerpauschbetrag“) steigt von bisher 1.000 auf nun 1.200 € im Jahr – auch wieder rückwirkend zum 1. Januar 2022.
  • Entfernungspauschale: Das betrifft nur Arbeitswege, die länger als 20 Kilometer sind. Ab dem 21. Kilometer gibt es rückwirkend zum 1. Januar 2022 nun 38 statt 35 Cent pro Kilometer. Bis 20 Kilometer bleibt es bei 30 Cent.

Was bedeutet das konkret in der Gehaltsabrechnung?

Hier spielen die Erhöhungen des Grundfreibetrags und der Werbungskostenpauschale eine Rolle. Firmen müssen diese Veränderungen schon ab Juni an ihre Angestellten weitergeben.
Es sind zwei Sachen zu beachten: 

  • Der Arbeitgeber muss jeden Monat weniger Lohnsteuer an das Finanzamt abführen – die Angestellten haben dadurch mehr Netto. Da sind keine riesigen „Gewinne“ drin. Je nach Höhe des Gehalts sind es um die 15 €. Beim einen mehr, bei der anderen weniger. Aber das gilt ja dann auch immerhin jeden Monat.
  • Im Prinzip haben Sie in den ersten fünf Monaten des Jahres zu viel Lohnsteuer gezahlt. Denn da galten ja noch der alte Freibetrag und die alte Werbungskostenpauschale. Dieses verloren gegangene Geld aus den ersten fünf Monaten des Jahres muss Ihnen Ihr Chef nun schnellstmöglich mit der nächsten Lohnabrechnung überweisen. Also fünfmal den Betrag, den Sie jetzt monatlich mehr Netto haben.    

Das klingt jetzt auf den ersten Blick nach nicht so viel, aber es kommt ja noch die Energiepreispauschale (EPP) obendrauf ab September. Einmalig 300 €. Was das dann bedeutet, erfahren Sie jetzt. 

Wie viel mehr Netto können Sie aufs Jahr gerechnet erwarten?

Ganz klar, wenn im September die EPP von 300 € kommt, verbleiben Ihnen nach Steuern davon so um die 200 € – wieder abhängig vom Gehalt. 

Überraschung: Nimmt man alle Maßnahmen zusammen und schaut sich das Ergebnis fürs ganze Jahr an, stellt sich heraus, dass die Abhängigkeit vom Gehalt fast verschwindet! Wir haben das für verschiedene Jahreseinkommen mal für einen kinderlosen Single (Steuerklasse I) durchgerechnet: 

  • Er oder sie hat das größte Plus bei einem Jahreseinkommen von 18.000 € mit 347 € übers ganze Jahr 2022. Das sinkt dann zwar, aber wirklich gaaanz langsam. Bei 36.000 € sind es noch 339 €, bei 80.000 € rund 330 €. Und Superspitzenverdienende mit 300.000 € haben noch rund 325 € mehr. 
  • Bei Ehepaaren (ich fasse mich hier kürzer) sieht es ganz ähnlich aus. Sie haben meist zwischen 650 und 700 € mehr, bei Kindern kommt noch der Kinderbonus von jeweils 100 €  obendrauf. Lediglich bei der Lohnsteuerklassenkombination III und V können es sogar mal um die 750 € mehr sein.

Das bedeutet natürlich auch, dass die Leute mit einem eher geringen Einkommen wenigstens prozentual mehr vom Steuerentlastungsgesetz haben. Aber ich sag mal so: Viel mehr kaufen können sie sich dafür auch nicht. Und da ist der Aspekt der Inflation noch nicht mal mit eingerechnet.

Was bedeutet das konkret für mich?

Im Normalfall müssen Sie als Angestellte:r nichts machen: Die steuerlichen Maßnahmen und die Einmalzahlungen kommen automatisch auf Ihr Konto. Aufs Jahr gesehen sind es meist zwischen 325 bis 350 € mehr Netto.
Aber: Sie sollten auf jeden Fall erstens Ihre Gehaltsabrechnungen überprüfen. Ist es mehr Netto ab Juni? Gibt es den größeren Abzug für die ersten fünf Monate des Jahres 2022? Im Zweifel fragen Sie in der Firma nach.
Und zweitens: Es ist zwar noch ein bisschen hin. Aber Sie sollten im nächsten Jahr unbedingt eine Steuererklärung für das Jahr 2022 machen – selbst wenn Sie es nicht müssen. Bei so vielen Änderungen kann schon mal was daneben gehen. Und ob Sie auch alles an zusätzlichem Geld bekommen haben, lässt sich eben erst in der Steuererklärung ablesen. Mit unser
Online-Lösung smartsteuer geht das übrigens besonders schnell und einfach – auch ohne Steuer-Vorkenntnisse. 

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Pascal sagt:

    Das hört sich alles schön und gut an. Aber wie sähe das für Zeitarbeitnehmer aus, die gerade sowieso in Kurzarbeit nur 60% ihres Gehalts bekommen?

  • Avatar Jürgen Michael Meyer sagt:

    und wir Rentner, was ändert sich da ?

  • Avatar Helga Hill sagt:

    Wenn man jemanden privat pflegt, z.B. ein Familienmitglied und bekommt dafür Pflegegeld, gilt das als Einkommen und erhält man dann als Rentner die 300,00 € Energiepreispauschale?

  • Avatar Wink ilks sagt:

    Wie bekommt man die 300 Euro Steuer zurück Zahlung, wenn man Krankengeld das ganze Jahr bezogen hat?

  • Avatar Annett sagt:

    Guten Tag, wie sieht das aus wenn man dieses Jahr die Firma gewechselt hat. Geht das dann auch automatisch oder was muss man da tun. Da fund ich nämlich nix. Dankeschön

  • Mandy Pank Mandy Pank sagt:

    Hallo Annett,

    in diesem Fall empfehlen wir eine Steuererklärung abzugeben.
    Im Rahmen der Steuererklärung erhält man zu viel gezahlte Steuern zurück.

    Viele Grüße
    Mandy von smartsteuer

  • Avatar Kevin Braun sagt:

    Guten Tag,

    wenden Sie sich dazu gerne direkt an Ihr zuständiges Finanzamt. Dort kann Ihnen dann eine verbindliche Auskunft gegeben werden.

  • Avatar Kevin Braun sagt:

    Guten Tag,

    wenden Sie sich dazu gerne direkt an Ihr zuständiges Finanzamt. Dort kann Ihnen dann eine verbindliche Auskunft gegeben werden.


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