Website-Icon smartsteuer Blog

Na, schon GEZ-ahlt? Wichtige Änderung beim Rundfunkbeitrag

Na, schon GEZ-ahlt? Wichtige Änderung beim Rundfunkbeitrag

Na, schon GEZ-ahlt? Wichtige Änderung beim Rundfunkbeitrag

Das zweite Quartal 2022 ist zu Ende und für alle, die den Rundfunkbeitrag vierteljährlich selbst überweisen, war jetzt die nächste Zahlung in Höhe von 55,08 € fällig. Doch aufgepasst, denn für rund 2,5 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es eine wichtige Änderung. Und dabei können zusätzliche Kosten entstehen.

Was ändert sich bei den Beitragszahlungen?

Lassen Sie sich, wie ich auch, noch alle drei Monate per Brief an die Überweisung erinnern? Dann kann es sein, dass Sie dieses Mal keine Zahlungsaufforderung in der Post hatten. Das liegt daran, dass diese Sendungen eingestellt wurden. Der Grund dafür ist – laut eigenen Aussagen – Sparen von Ressourcen wie Papier. Denn durch weniger Aufforderungen gehen laut Angaben des Beitragsservices auch 10 Millionen Briefe weniger pro Jahr raus. Eigentlich ist das ja nicht verkehrt. Doch jetzt werden Quartals-Zahler nur noch einmal pro Jahr an alle vier Termine erinnert. Wer die Überweisung verpasst, muss nachzahlen.

Wie kann ich den Rundfunkbeitrag bezahlen?

Generell gilt: Jeder Haushalt muss die Rundfunkgebühr in Höhe von 18,36 € pro Monat begleichen. Dabei können Sie sich für eine Zahlung in der Mitte jedes Quartals (Februar, Mai, August, November) entscheiden. Aber auch die halbjährliche Zahlung von 110,16 € oder die jährliche von 220,32 € ist eine Möglichkeit. Das Lastschriftverfahren ist dabei nicht verpflichtend. Sie dürfen den Betrag auch regelmäßig selbst an „ARD ZDF Deutschlandradio“ überweisen. Der Beitragsservice hat deshalb bisher frühzeitig Zahlungsaufforderungen verschickt.

Die ehemalige GEZ haben einige gerne selbst überwiesen, um einen besseren Überblick zu behalten. Aber auch, um flexibler zu sein. Schließlich musste damals erst bewiesen sein, dass ein TV-Gerät oder Internet im Haushalt existiert. Als dann 2013 der verpflichtende Rundfunkbeitrag die alte Gebühr ablöste, habe auch ich die eigenständigen Überweisungen „aus Sicherheit“ beibehalten. Doch gerade das kann jetzt teuer werden. Denn eine frühzeitige Zahlungsaufforderung pro Viertel-Jahr gibt es nicht mehr – Mahnungsschreiben und Gebühren aber schon. Abhilfe schafft ein regelmäßiger Eintrag in Ihrem Kalender. Übrigens, der Säumniszuschlag für verpasste Zahlungen beträgt 1 % der geschuldeten Summe – aber immer mindestens 8 €. Das sind dann schnell mal 32 € im Jahr! Die können Sie sicherlich auch sinnvoller ausgeben.

Kann ich den Rundfunkbeitrag von der Steuer absetzen?

Als Privathaushalt können Sie den Rundfunkbeitrag leider nicht absetzen. Deshalb erhalten Sie auch nur die Zahlungsaufforderung, aber keine offizielle Rechnung. Der Beitrag ist zudem auch keine Steuer. Denn die Zahlungen werden für einen ganz bestimmten Zweck erhoben. Und sind auch an diese Nutzung gebunden – anders als Steuern.

Aber es gibt auch einen Lichtblick: Haben Sie in Ihrer Wohnung ein Arbeitszimmer? Oder haben Sie ein eigenes Unternehmen? Dann lässt sich der Rundfunkbeitrag durchaus von der Steuer absetzen. Denn erkennt das Finanzamt das Arbeitszimmer an, dann kann man den Betrag anteilig, als Werbekosten anrechnen lassen.

Sie waren während der Pandemie hauptsächlich im Home-Office? Dann haben Sie gute Chancen, hier etwas mehr zurückzubekommen. Wie das geht, erfahren Sie auch in unserem Artikel zu „Häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen – das sollten Sie wissen!“.

 Was bedeutet das konkret für mich?

Eine gute Lösung für die Zahlung des Rundfunkbeitrags ist die Sepa-Lastschrift. So wird der Betrag regelmäßig abgebucht und der Beitrag ist auf jeden Fall pünktlich beglichen. Auch Beitragserhöhungen wie im Jahr 2021 sind dann automatisch angepasst. Vorsicht: Das ist natürlich nicht der Fall, wenn Sie sich für einen Dauerauftrag entscheiden. Daher mein Tipp: Behalten Sie bei mehreren laufenden Lastschriftverfahren Ihre Kontobewegungen im Blick. So können Sie bei der Bank auch direkt Widerspruch einlegen, wenn mal etwas nicht stimmt. Und behalten so auch die Sicherheit, immer eingreifen zu können.

Die mobile Version verlassen