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So bereiten Sie sich optimal auf die Grundsteuererklärung vor

So bereiten Sie sich optimal auf die Grundsteuererklärung vor

So bereiten Sie sich optimal auf die Grundsteuererklärung vor

Sie haben Wohneigentum oder Grundbesitz? Dann haben Sie vermutlich bereits Post vom Finanzamt bekommen. Denn falls Sie es noch nicht mitbekommen haben sollten: Die Grundsteuer wird ab 2025 neu berechnet. Und deshalb sind Sie schon in diesem Jahr verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben – bis Ende Januar 2023! Wie Sie das am besten machen, was es zu beachten gilt, wo Fehlerquellen liegen und wie wir von smartsteuer Ihnen helfen können – Sie erfahren es in diesem Blogbeitrag. 

Heute soll es also ganz konkret um die Grundsteuererklärung gehen, die spätestens am 31. Januar 2023 beim Finanzamt sein muss. Das ist notwendig, weil die Grundsteuer neu berechnet wird – und dafür rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden müssen. Wenn Sie mehr darüber und die Hintergründe wissen wollen, empfehlen wir Ihnen diesen Blogartikel.

Welche Unterlagen und Informationen brauchen Sie?

Wie bei jeder Steuererklärung ist die gründliche Vorbereitung schon mal die halbe Miete. Mindestens. Wer die Erklärung machen will – und sich erst dann auf die Suche begibt – wird viel länger brauchen. Deshalb hier die wichtigsten Dinge, die Sie schon zusammentragen sollten: 

Sie sehen schon, einige Dinge davon sind einfach, andere unter Umständen etwas komplizierter. Und da können Fehler entstehen. Wie Sie die vermeiden, erfahren Sie jetzt. 

Typische Fehler vermeiden

Es sind vor allem zwei Punkte, auf die Sie genauer achten sollten. Das sind der Bodenrichtwert und die Wohnfläche.
Beim Bodenrichtwert ist es besonders wichtig, wirklich den aktuellen Wert von 2022 anzugeben. Dieser wurde zum Teil erst Ende März 2022 veröffentlicht. Die Informationen bekommen Sie bei Ihrem zuständigen örtlichen Gutachterausschuss.
Bei der Wohnfläche lauern einige Stolperfallen:

Wie machen Sie die Grundsteuererklärung konkret?

Nun, wenn Sie alles zusammen haben, geht es an die Erklärung selbst.
Sie könnten damit zu einem – in der Regel ohnehin schon überlasteten – Steuerberater gehen. Oder Sie versuchen es mit dem Elster-Programm – und werden schnell genervt sein und sehr lange brauchen. 

Oder – und das ist unser Tipp: Nutzen Sie unsere smartsteuer Grundsteuererklärung und geben Sie die Erklärung in wenigen Minuten ab. Denn unsere Prinzipien der klassischen (Einkommen-) Steuererklärung gelten auch hier: Schnell, einfach und ohne Steuer-Vorwissen. Worauf warten Sie also noch? Einfach hier klicken und loslegen. 

Und wenn Sie jetzt sagen: „Ach, dieses ganze neumodische Zeug übers Internet, das ist mir nichts. Ich gebe lieber klassisch auf Papier ab.“ Dann müssen wir Sie leider enttäuschen. Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist nur vollelektronisch möglich. Und nur noch mal zur Erinnerung und zur Sicherheit: Die Abgabe ist nur noch bis zum 31. Januar 2023 möglich.

Was bedeutet das konkret für mich?
Wenn Sie Wohn- oder Grundbesitz haben, kommen Sie nicht an der Grundsteuererklärung und der Abgabe bis spätestens 31. Januar 2023 vorbei. Doch keine Panik! Damit wird „nur“ der Grundsteuerwert neu festgelegt. Es ist definitiv keine Raketenwissenschaft – und lässt sich schnell und einfach mit unserer smartsteuer-Lösung erledigen.

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