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VaSt – die vorausgefüllte Steuererklärung

SCHNELL, SCHNELLER, VAST – DIE VORAUSGEFÜLLTE STEUERERKLÄRUNG

SCHNELL, SCHNELLER, VAST – DIE VORAUSGEFÜLLTE STEUERERKLÄRUNG

Wir von smartsteuer haben ja nur zwei Ziele: Ihre Steuer soll so einfach und so schnell wie möglich erledigt sein. Eine nützliche Unterstützung ist dabei die sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung (kurz VaSt). Auch wenn es der Begriff zumindest andeutet, macht sich die Steuer damit nicht komplett von allein. Es geht aber einfacher und schneller – genau das, was wir wollen. Wie die VaSt im Detail mit smartsteuer funktioniert, was Sie davon unmittelbar und vor allem in Zukunft haben – wir erklären es Ihnen in diesem Blogbeitrag.

Was ist VaSt?

Man mag es manchmal kaum glauben, doch auch bei der Steuer zieht die Digitalisierung Schritt für Schritt ein. Und so werden viele Finanzdaten von den unterschiedlichsten Stellen heutzutage schon elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Daten, die das Finanzamt hat – und die Sie eigentlich trotzdem noch in Ihre Steuererklärung eintippen müssen. Mit VaSt können Sie sich genau das sparen. Sie rufen die beim Finanzamt gespeicherten Daten online ab – und diese fliegen dann wie durch Zauberei in Ihre Steuererklärung ein. Klingt doch gut, spart „Schreibarbeit“ und minimiert ärgerliche Schreibfehler.

Um welche Daten handelt es sich bei der VaSt?

Vorab: Wenn Sie im nächsten Jahr richtig früh mit der Steuer loslegen wollen: Die Daten trudeln immer erst Mitte März beim Finanzamt ein. Erst ab dann kann VaSt, also der Daten-, oder auch Belegabruf genannt, vom Finanzamt richtig greifen. Abrufbar sind:

Weitere Daten sollen später hinzukommen, etwa Spendenzahlungen (die werden zum Teil schon heute ans Finanzamt übermittelt).

Wie funktioniert die vorausgefüllte Steuererklärung?

Ganz klar, wenn Sie solch persönliche Daten vom Finanzamt abrufen wollen, muss tausendprozentig sicher sein, dass nur Sie das können. Und nicht jemand fremdes – der Ihnen vielleicht auch noch böses will. Deshalb war die Authentifizierung in der Anfangszeit des Datenabrufs auch etwas kompliziert. Aber mit smartsteuer ist es – wie gewohnt – ganz einfach.

Wer nicht so gern Videos schaut, bekommt hier noch eine kurze und eine lange Anleitung.

Kurzfassung: Bei smartsteuer einen Antrag für den Datenabruf für die vorausgefüllte Steuererklärung stellen. Auf Post warten. Freischaltcode eingeben und Daten abrufen.

Langfassung:

  1. Wenn noch nicht geschehen, bitte auf smartsteuer.de registrieren. Klicken Sie dann auf https://vast.smartsteuer.de/antrag.
  2. Im neuen Fenster geben Sie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Steuer-Identifikationsnummer ein. Und klicken auf „Jetzt beantragen“.
    Sie wissen nicht, was diese Identifikationsnummer sein soll? Nun, das ist eine elfstellige Zahl. Sie finden die Steuer-IdNr. links oben auf Seite 1 Ihres letzten Steuerbescheids. Wenn Sie den nicht haben – und auch die Steuer-IdNr. nicht finden – müssen Sie diese leider beim Bundeszentralamt für Steuer hier anfordern.
  3. Jetzt heißt es ein paar Tage warten – bis der Freischaltcode per Post bei Ihnen ankommt.
  4. Besuchen Sie dann https://vast.smartsteuer.de/: Klicken Sie dort auf „Freischalten“ und geben Sie auf der nächsten Seite den Freischaltcode ein.
  5. Spätestens nach 24 Stunden können Sie die Daten abrufen. Klicken Sie dazu auf „Import starten“, wählen Sie Ihren Steuerfall und die Person aus und klicken dann auf „Importieren“.
  6. Nun müssen Sie nur noch auf der nächsten Seite auf „Alle Daten importieren“ klicken – Fertig!

Das klingt jetzt im ersten Moment etwas aufwendig. Aber: Die Schritte 1 bis 4 sind nur beim erstmaligen Abruf nötig, Sie dienen nur der einmaligen Authentifizierung. Ab dem nächsten Jahr müssen Sie Ihre Daten nur noch importieren (Schritt 5 und 6).

Kleiner Aufwand – große Wirkung

Sie müssen also eine kleine Anstrengung vollbringen. Aber dafür bekommen Sie auch was zurück. Denn in diesem Jahr sparen Sie sich die Eingabe der vom Finanzamt abgerufenen Daten. Ab dem nächsten Jahr sieht es noch besser aus. Denn dann müssen Sie sich nicht mehr authentifzieren.

Sie starten Ihre Steuererklärung und machen Folgendes:

  1. Datenübernahme aus dem Vorjahr,
  2. Datenabruf beim Finanzamt (VaSt),
  3. übrige Daten, etwa Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ergänzen.
  4. Das war es auch schon!

Was bedeutet das konkret für mich?
Mit der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) sparen Sie richtig Zeit – jetzt und in den nächsten Jahren. Da sich auch noch die Daten aus dem Vorjahr per Knopfdruck „einfliegen“ lassen, werden viele Steuerzahler:innen mit smartsteuer keine 20 Minuten mehr für Ihre Steuer brauchen. Also #macheinfach!

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