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Heizkostenzuschuss für Öl und Pellets: Anträge für Härtefallhilfen sind jetzt verfügbar!

Heizkostenzuschuss für Öl und Pellets: Anträge für Härtefallhilfen sind jetzt verfügbar!

Heizkostenzuschuss für Öl und Pellets: Anträge für Härtefallhilfen sind jetzt verfügbar!

Update: Es ist soweit! Wer mit Öl, Kohle, Pellets und Co. heizt, kann ab sofort einen Antrag auf sogenannte Härtefallhilfen stellen. Die Webseite ist seit dem 8. Mai für alle 13 teilnehmenden Bundesländer zugänglich – dort können Anträge direkt online ausgefüllt oder in Papierform beantragt werden. Achtung, der Antrag muss bis zum 20. Oktober eingereicht werden. Wir sagen Ihnen nochmal ganz konkret, wie die Antragsstellung funktioniert, wer überhaupt Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss hat und was Sie sonst noch wissen müssen.  

Wer kann jetzt Unterstützung für die gestiegenen Heizkosten beantragen? 

Sie heizen mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle / Koks? Dann können auch Sie jetzt endlich einen Zuschuss für die gestiegenen Heizkosten für 2022 beantragen. Denn Gaskunden haben die Einmalzahlung der Regierung schon längst erhalten. Der Bund stellt für die Brennstoffhilfen maximal 1,8 Milliarden € aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfond zur Verfügung.  

Aber Achtung, denn für den Heizkostenzuschuss aller „nicht-leitungsgebundenen“ Energieträger gelten besondere Voraussetzungen. Nur, wer fürs Heizen mit Energieträgern – die nicht aus einer Leitung kommen – mehr als doppelt so viel ausgegeben hat wie 2021, hat Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Eine ausführliche Erklärung inklusive Beispielrechnung finden Sie auch in unserem Artikel „Heizkostenzuschuss für Pellets und Heizöl beantragen – so geht’s!“ von April.  

Online-Rechner und Antragsplattform für Härtefallhilfen 

Wer eine Erstattung für horrende Heizkosten zwischen dem 01. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2022 beantragen möchte, muss erst den Rechnungsbetrag aus dem Jahr 2022 mit einem Referenzpreis für das Jahr 2021 vergleichen.  

Die Referenzpreise für die Energieträger sind: 

(Alle Preisangaben inklusive Umsatzsteuer) 

Puh, das lässt sich nicht so einfach im Kopf ausrechnen. Es geht aber auch einfacher! Auf der Online-Plattform „go – gemeinsam online“ aus Hamburg haben sich 13 Bundesländer für einen einfacheren „Antrag Brennstoffhilfe“ zusammengetan. Hier finden Sie auch einen praktischen Online-Rechner, der Ihnen Auskunft über Ihren Anspruch auf Unterstützung gibt.  

Wie funktioniert der Antrag online? 

Für diese Bundesländer können Sie die Online-Plattform nutzen: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen.  

Wer in Bayern lebt und heizt, kann ab dem 15. Mai 2023 einen Antrag über die Seite des bayrischen Staatsministeriums für Arbeit, Familie und Soziales stellen. 

Die Anträge für Berlin laufen schon seit April über die Webseite der Investitionsbank Berlin. (Hier ist aktuell eine Antragspause eingetragen.) 

Auch für Nordrhein-Westfalen gibt es einen individuellen Antrag über die Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung. Die Anträge sollen hier noch im Mai 2023 online gehen.  

Wer förderberechtigt ist, kann auf der Online-Plattform direkt anhand einiger Dokumente den Antrag ausfüllen. Sie brauchen: 

Wenn Sie die Daten nicht online eingeben wollen, können Sie aber auf der Webseite auch einen Antrag in Papierform anfordern. Dazu klicken Sie einfach an, dass Sie nicht per E-Mail kommunizieren möchten. Sie bekommen dann einen Antrag zum Ausdrucken, den Sie anschließend ausgefüllt per Post einreichen. 

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags auf Brennstoffhilfen? 

Laut den Angaben der Webseite dauert die eigene Bearbeitung nur rund 10-15 Minuten. Das hängt vermutlich auch davon ab, ob Sie schon alle Unterlagen parat haben. Die Bundesländer brauchen dann wohl rund 6 Wochen – je nach Höhe des Antragsvolumens. Da zum Start der Antragsfrist vermutlich viele die Härtefallhilfen anfordern werden, sollten Sie sich aber auf eine längere Wartezeit einstellen. 

Was bedeutet das konkret für mich? 

Die Zusammenarbeit der Bundesländer auf einer gemeinsamen Online-Plattform macht den Antrag auf Heizkostenzuschuss etwas leichter. Und das ist nur fair, schließlich müssen nur für leitungsgebundene Energieträger extra Anträge gestellt werden. Wer mit Gas heizt, hatte diesen Aufwand nicht. Und das, obwohl auch bei Heizöl, Pellets und Co. die Preise gestiegen sind. Aber ganz ohne einen gewissen bürokratischen Aufwand geht es dann doch nicht. Und ob die Bearbeitung wirklich so reibungslos funktioniert, bleibt noch abzuwarten. 

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