09.05.2023 · Aktuelles · Arbeitnehmer · smart leben ·
Lesezeit: 3 Min.

Heizkostenzuschuss für Öl und Pellets: Anträge für Härtefallhilfen sind jetzt verfügbar!

Update: Es ist soweit! Wer mit Öl, Kohle, Pellets und Co. heizt, kann ab sofort einen Antrag auf sogenannte Härtefallhilfen stellen. Die Webseite ist seit dem 8. Mai für alle 13 teilnehmenden Bundesländer zugänglich – dort können Anträge direkt online ausgefüllt oder in Papierform beantragt werden. Achtung, der Antrag muss bis zum 20. Oktober eingereicht werden. Wir sagen Ihnen nochmal ganz konkret, wie die Antragsstellung funktioniert, wer überhaupt Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss hat und was Sie sonst noch wissen müssen.  

Wer kann jetzt Unterstützung für die gestiegenen Heizkosten beantragen? 

Sie heizen mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle / Koks? Dann können auch Sie jetzt endlich einen Zuschuss für die gestiegenen Heizkosten für 2022 beantragen. Denn Gaskunden haben die Einmalzahlung der Regierung schon längst erhalten. Der Bund stellt für die Brennstoffhilfen maximal 1,8 Milliarden € aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfond zur Verfügung.  

Aber Achtung, denn für den Heizkostenzuschuss aller „nicht-leitungsgebundenen“ Energieträger gelten besondere Voraussetzungen. Nur, wer fürs Heizen mit Energieträgern – die nicht aus einer Leitung kommen – mehr als doppelt so viel ausgegeben hat wie 2021, hat Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Eine ausführliche Erklärung inklusive Beispielrechnung finden Sie auch in unserem Artikel „Heizkostenzuschuss für Pellets und Heizöl beantragen – so geht’s!“ von April.  

Online-Rechner und Antragsplattform für Härtefallhilfen 

Wer eine Erstattung für horrende Heizkosten zwischen dem 01. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2022 beantragen möchte, muss erst den Rechnungsbetrag aus dem Jahr 2022 mit einem Referenzpreis für das Jahr 2021 vergleichen.  

Die Referenzpreise für die Energieträger sind: 

  • Heizöl: 71 Cent/Liter 
  • Flüssiggas: 57 Cent/Liter 
  • Holzpellets: 24 Cent/Kilogramm 
  • Holzhackschnitzel: 11 Cent/Kilogramm 
  • Holzbriketts: 28 Cent/Kilogramm 
  • Scheitholz: 85 Euro/Raummeter 
  • Kohle/Koks: 36 Cent/Kilogramm 

(Alle Preisangaben inklusive Umsatzsteuer) 

Puh, das lässt sich nicht so einfach im Kopf ausrechnen. Es geht aber auch einfacher! Auf der Online-Plattform „go – gemeinsam online“ aus Hamburg haben sich 13 Bundesländer für einen einfacheren „Antrag Brennstoffhilfe“ zusammengetan. Hier finden Sie auch einen praktischen Online-Rechner, der Ihnen Auskunft über Ihren Anspruch auf Unterstützung gibt.  

Wie funktioniert der Antrag online? 

Für diese Bundesländer können Sie die Online-Plattform nutzen: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen.  

Wer in Bayern lebt und heizt, kann ab dem 15. Mai 2023 einen Antrag über die Seite des bayrischen Staatsministeriums für Arbeit, Familie und Soziales stellen. 

Die Anträge für Berlin laufen schon seit April über die Webseite der Investitionsbank Berlin. (Hier ist aktuell eine Antragspause eingetragen.) 

Auch für Nordrhein-Westfalen gibt es einen individuellen Antrag über die Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung. Die Anträge sollen hier noch im Mai 2023 online gehen.  

Wer förderberechtigt ist, kann auf der Online-Plattform direkt anhand einiger Dokumente den Antrag ausfüllen. Sie brauchen: 

  • Ein Foto Ihres Personalausweises, Vorder- und Rückseite 
  • Ein Selfie (Foto von sich selbst) zum Identitätsabgleich 
  • Rechnungen über das Heizmaterial 
  • Kontoauszüge für die Zahlungsbestätigung 

Wenn Sie die Daten nicht online eingeben wollen, können Sie aber auf der Webseite auch einen Antrag in Papierform anfordern. Dazu klicken Sie einfach an, dass Sie nicht per E-Mail kommunizieren möchten. Sie bekommen dann einen Antrag zum Ausdrucken, den Sie anschließend ausgefüllt per Post einreichen. 

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags auf Brennstoffhilfen? 

Laut den Angaben der Webseite dauert die eigene Bearbeitung nur rund 10-15 Minuten. Das hängt vermutlich auch davon ab, ob Sie schon alle Unterlagen parat haben. Die Bundesländer brauchen dann wohl rund 6 Wochen – je nach Höhe des Antragsvolumens. Da zum Start der Antragsfrist vermutlich viele die Härtefallhilfen anfordern werden, sollten Sie sich aber auf eine längere Wartezeit einstellen. 

Was bedeutet das konkret für mich? 

Die Zusammenarbeit der Bundesländer auf einer gemeinsamen Online-Plattform macht den Antrag auf Heizkostenzuschuss etwas leichter. Und das ist nur fair, schließlich müssen nur für leitungsgebundene Energieträger extra Anträge gestellt werden. Wer mit Gas heizt, hatte diesen Aufwand nicht. Und das, obwohl auch bei Heizöl, Pellets und Co. die Preise gestiegen sind. Aber ganz ohne einen gewissen bürokratischen Aufwand geht es dann doch nicht. Und ob die Bearbeitung wirklich so reibungslos funktioniert, bleibt noch abzuwarten. 

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Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Kerstin Franke sagt:

    Ich möchte einfach nur die Härtefallhilfe für Heizöl beantragen.Nach einer Stunde am PC bin ich noch keien Schritt weiter.Warum finde ich nicht den Antrag?Ich glaube es ist so gewollt.

  • Avatar Dieter Berndt sagt:

    Der Antrag ist wieder aus einem Ministerium gekommen, die fernab jeder Realität sind oder bewusst und raffiniert die Eckdaten so ausgestellt haben, dass die meisten in diesem Zeitraum überhaupt nicht getankt haben! Wir z.B. haben unseren Tank außerhalb dieses Zeitraumes bis oben hin voll gemacht und haben jetzt noch etwa ein viertel des Öls im Tank. Für uns fällt dass also weg! Gott sei Dank müssen wir uns dann nicht durch so einen unverständlichen Wust von Paragraphen und Anweisungen durcharbeiten. Dann muss der Rentner mit seiner kleinen Rente eben auf etwas anderes verzichten (z.B. eine neue „Knabberleiste“, oder auf eine Reise, die man machen sollte, solange ich mit meinen Wanderhölzern noch laufen kann! Also die Wahl zwischen Heizöl, Zähne oder Urlaub! Nun fragen sich viele, wo wir Rentner bei der nächsten Wahl ihr Kreuzchen machen? Sie ahnen es sicherlich!

  • Avatar Günter Johanßon sagt:

    antrag heizoel

  • Avatar Vivian Klein sagt:

    Liebe Kerstin,

    wie in dem Blogartikel erwähnt, kannst du den Antrag beispielsweise über den folgenden Link stellen: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN
    Beachte hier bitte auch, dass es Unterschiede bei den Bundesländern gibt (siehe Abschnitt „Wie funktioniert der Antrag online?“).

    Liebe Grüße
    Dein Team von smartsteuer

  • Avatar Vivian Klein sagt:

    Hallo Günter,

    wie in dem Blogartikel erwähnt, kannst du den Antrag beispielsweise über den folgenden Link stellen: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN
    Beachte hier bitte auch, dass es Unterschiede bei den Bundesländern gibt (siehe Abschnitt „Wie funktioniert der Antrag online?“).

    Liebe Grüße
    Dein Team von smartsteuer

  • Avatar Jürgen Niemczyk sagt:

    Wo finde ich den Antrag für den Heizkostenzuschuss für Öl ?

  • Avatar walter kellner sagt:

    das ist doch typisch für die ampelregierung. grossskotzig hilfe und entlastung für die bürger ankündigen :bis zu 2000€ entlastung. jetzt kommen die eckdaten auf den tisch, und es ist nur volksverdummung, was hier angeboten wird. ich habe 2022 3x heizöl gekauft, der monat dezember 22 wird nicht berücksichtigt. warum, gehört der dezember nicht als 12.ter monat zum kalenderjahr 22. habe in 2022 ca. 1500,00€ mehrwertsteuer für gekauftes heizöl gezahlt. dank der utopischen eckdaten; 1,42€ als referenzwert liegt die dafür anfallende entlastung bei beträgt 206.-€.
    wo ist da eine entlastung bzw. hilfe ?
    nur die ölmultis und der staat profitieren von den überzogenen preisen. stand heute 15.05.2023 liegt der preis bei o,93 € per liter heizöl. kann mir das jemand erklären krieg ist immer noch!!

  • Avatar linke eberhard sagt:

    möchte schriftlich meinen zuschuss für öl beantragen lege dann alle meine rechnungen und sonstige informatinen dar bitte um benachrichtigung wie ich mich verhalten soll gruss eberhard linke

  • Avatar Zeis Annette sagt:

    War um denn einfach, wenńs auch kompliziert geht! Nach einer Stunde aufgegeben, weil Programm abstürzte und alle eingegebenen Daten wieder weg waren. ß

  • Avatar Petra Christine Wagner sagt:

    Wo finde ich bitte die Anträge zum Ausfüllen.
    Ich finde nichts .
    Beschreiben Sie mir bitte den Weg.
    Ich komme mir richtig verar… vor
    Es ist für meine Eltern 81 und 76 Jahre und eine kleine Bauernrente.

    Mit freundlichen Grüßen
    Petra Christine Wagner

  • Avatar Irene Strehlke sagt:

    Was bitte ist mit Rentnern ohne Internet? Wie soll mein 86 jähriger Vater den Antrag bitte online stellen?
    Selbst ich habe nirgendwo ein Formular zum Ausdrucken gefunden, welches er dann einreichen könnte.

    Sorry, das halte ich für Diskreminierung und Berechnung. Das ist doch so gewollt, dass 50% der Anspruchsberechtigten den Antrag gar nicht erst stellen!

  • Avatar Akulina sagt:

    Es wirft viele Fragen auf, wenn die Bearbeitung von Zuschussanträgen wie dem Heizkostenzuschuss für Öl und Pellets an private Unternehmen wie die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ausgelagert wird. Es ist ohne Zweifel eine Praxis, die die Grenzen der Transparenz und der Verantwortlichkeit verwischt und den Unmut der Bürger hervorruft, die sich ihrer Steuergelder beraubt fühlen.

    Man fragt sich, ob die Effizienz und das Fachwissen, die solche privaten Unternehmen angeblich bieten, nicht nur vorgeschobene Gründe sind, um die tatsächlichen Kosten und den Verwaltungsaufwand zu verschleiern. Denn eines ist sicher: Die ausgelagerten Dienstleistungen sind nicht kostenlos. Und wer bezahlt dafür? Der Steuerzahler. Aber sehen wir eine entsprechende Verbesserung des Service? Die Antwort scheint, gemessen an den langen Bearbeitungszeiten, ein klares Nein zu sein.

    Es ist mehr als ärgerlich, es ist eine Farce, eine Zurückhaltung von öffentlichen Mitteln unter dem Deckmantel der Effizienz und Expertise. Es wird Zeit, dass der Freistaat Bayern die Verantwortung für die Bearbeitung seiner Zuschussanträge wieder übernimmt, anstatt die Verantwortung an private Unternehmen zu delegieren, die anscheinend nur an ihren eigenen Gewinn denken.

    Diese Situation erfordert eine gründliche Untersuchung und Transparenz. Es ist an der Zeit, dass die Regierung eingreift und sicherstellt, dass die Bürger nicht weiterhin auf ihren dringend benötigten Heizkostenzuschuss warten müssen, während private Unternehmen von ihren Steuergeldern profitieren. Es ist an der Zeit, dass wir zurück zu einem System der Verantwortlichkeit und Effizienz kommen, anstatt einen Zuschussantrag durch einen bürokratischen Irrgarten zu schicken, der nur dazu dient, die wahren Kosten und den tatsächlichen Wert dieser ausgelagerten Dienstleistungen zu verschleiern.

  • Avatar Winter sagt:

    Warum kann ich den Antrag nur elektronisch einreichen. Ich bin nicht bereit meinen Personalausweis auf diese Art und Weise zu senden. Da wurde schon öfters die Identität
    von Anderen für Betrügereien gestohlen.
    Es muss auch eine andere Art der Antragstellung geben.
    Man sollte auch nicht immer davon ausgehen, dass jeder Bürger einen Computer nutzt oder einen besitzt.

  • Avatar Kerstin Boldt sagt:

    Ich möchte den Antrag auf Heizkostenförderung für meine Mutter in Papierform einreichen und bitte um Zusendung eines Antrages.
    MfG
    K. Boldt

  • Avatar Leif Borgman sagt:

    Liebe Kerstin,
    wir bieten diese Anträge nicht an. Somit kann dir auch kein Antrag in Papierform zugeschickt werden. Wende dich dazu bitte an die zuständige Stelle.

    Viele Grüße
    Leif von smartsteuer

  • Avatar Margot Huber sagt:

    habe den Antrag vor 6 Wochen eingereicht.
    Bis heute null Reaktion bekommen.

  • Avatar Hermann kein Titel Anton sagt:

    Ich bitte um einen Antrag in Papierform für die Brennstoffhilfe.
    Möchte meine Daten nicht im Internet bekannt geben.

    Danke
    Anton Hermann

  • Avatar Uwe Briese sagt:

    Ich habe für meinen Schwiegervater den Antrag per Einschreiben am 12.06.2023 versendet.
    Laut Nachverfolgung bei DHl wurde der Brief am 13.06.2023 zugestellt.
    Bis heute als nach 11 Wochen gab es noch keine Rückmeldung weder per Email noch per Post.
    Gibt es eine Kontaktstelle um den Bearbeitungsstand zu erfragen?
    Viele Grüße Uwe Briese

  • Avatar Vivian Klein sagt:

    Hallo Uwe,

    da müsstest du bitte auf der jeweiligen Website des Bundeslandes, bei dem der Antrag gestellt wurde, nachschauen. Wir von smartsteuer können dir hier leider nicht weiterhelfen.

    Liebe Grüße
    Dein smartsteuer-Team

  • Avatar Vivian Klein sagt:

    Hallo Anton,

    dann müsstest du bitte auf der Website des ausgewählten Bundeslandes nach einer Kontaktmöglichkeit schauen. Wir von smartsteuer können dir hier leider nicht weiterhelfen.

    Liebe Grüße
    Dein smartsteuer-Team


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