Steuern auf ETFs in 2025 – Das musst Du wissen!

Wie sieht es mit Deiner finanziellen Absicherung aus? Für immer mehr Menschen sind ETFs sind eine vollkommene Möglichkeit, Geld anzulegen und so langfristig Vermögen aufzubauen. Doch ab 2025 gibt es eine steuerliche Änderung, die sich direkt auf Dein Depot auswirken kann. Erfahre hier, was sich ändert und wie Du das Beste aus Deinen Finanzen holst!
Was ist die Vorabpauschale und warum wird sie 2025 wichtiger?
ETFs (Exchange Trading Funds) sind eine wunderbare Möglichkeit, um langfristig ein Vermögen aufzubauen. Es handelt sich hierbei um Investmentfonds, die an der Börse gehandelt werden. Meist bilden ETFs einen bestimmten Aktienindex nach und verteilt das eingezahlte Kapital auf alle, darin vertretenden Unternehmen, wie eine Art Sammelkorb. Du kannst zum Beispiel ETFs in den MSCI World oder den DAX anlegen und ohne großes Risiko durch einen Sparplan ein Vermögen aufbauen.
Grundsätzlich unterliegen die Gewinne aus ETFs der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % hinzukommen ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Während ausgeschüttete Gewinne direkt besteuert werden, gibt es für thesaurierende ETFs eine besondere Regel. Thesaurierenden ETFs wird die Dividende nicht als Gewinn ausgeschüttet, sondern direkt wieder investiert. Trotzdem greift für diese Art der Anlage eine steuerliche Regel: die Vorabpauschale.
Wenn Dein ETF im Vorjahr eine positive Wertentwicklung hatte, geht das Finanzamt davon aus, dass Du einen fiktiven Gewinn erzielt hast. Auch wenn Du keine Anteile verkauft hast. Auf diesen fiktiven Gewinn fällt dann die Kapitalertragsteuer an. In den letzten Jahren war dieser steuerliche Effekt wegen niedriger Zinsen kaum spürbar. Doch seit 2023 steigen die Zinsen, und 2025 könnte die Vorabpauschale wieder stärker ins Gewicht fallen.
So wird die Vorabpauschale bei ETFs berechnet
Wie hoch die Vorabpauschale ausfällt, kann man leicht mit einer festen Formel berechnen:
ETF-Wert am 01.01. x Basiszins x 0,7 = Vorabpauschale
Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt. Während er in den Jahren 2021 und 2022 noch negativ war, lag er 2023 bereits bei 2,55 % und 2024 bei 2,29 %. Für 2025 wird er voraussichtlich weiterhin positiv sein.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Besitzt Du einen ETF mit einem Depotwert von 100.000 €, dann ergibt sich mit dem Basiszins 2024 folgende Rechnung:
100.000 € x 2,29 % x 0,7 = 1.603 € (Vorabpauschale)
Selbst wenn Du keine Gewinne realisierst, fällt auf diesen fiktiven Gewinn von 1.603 € die Kapitalertragsteuer an. Allerdings nicht zwangsläufig sofort.
Wann fällt tatsächlich Steuer auf die Vorabpauschale an?
Zum Glück gibt es Entlastungen:
- Sparerpauschbetrag: Kapitalerträge bis 1.000 € pro Person bleiben steuerfrei. Das gilt auch für die Vorabpauschale.
- Anrechnung von Dividenden und realisierten Gewinnen: Hast Du bereits Kapitalerträge erzielt, werden diese mit der Vorabpauschale verrechnet.
- Verrechnung mit späteren Gewinnen: Eine gezahlte Steuer auf die Vorabpauschale wird angerechnet, wenn Du später ETF-Anteile verkaufst.
Damit der Sparerpauschbetrag direkt berücksichtigt wird, solltest Du unbedingt einen Freistellungsauftrag bei Deiner Bank oder Deinem Broker einreichen. Falls zu viel Deiner Steuer einbehalten wird, kannst Du sie später über die Online-Steuererklärung mit smartsteuer einfach zurückholen!
Inländischer oder ausländischer Anbieter – ein Unterschied
Ein weiterer Punkt, den viele Anleger übersehen: Während inländische Anbieter die Vorabpauschale automatisch berechnen und abführen, ist das bei ausländischen Brokern nicht immer der Fall. Hier musst Du selbst aktiv werden und die Steuer in Deiner Steuererklärung angeben. Informiere Dich also vor einem Investment in ETFs über den Anbieter und deren Regelung dazu. Das geht ganz einfach mit der Online-Steuererklärung von smartsteuer.
Fazit:
Die steigenden Zinsen sorgen dafür, dass die Vorabpauschale in den kommenden Jahren wieder an Bedeutung gewinnt. Wenn Du in thesaurierende ETFs investierst, solltest Du die Steuerregelung im Blick haben und sicherstellen, dass Dein Freistellungsauftrag richtig gesetzt ist. Mit smartsteuer kannst Du Deine Steuererklärung einfach online erledigen – ohne komplizierte Formulare und mit maximaler Steuererstattung. Nutze die Möglichkeiten und optimiere Deine Finanzen für 2025!