Energiekosten absetzen: So funktioniert’s

Energie ist teuer! Für Strom- oder Heizkosten muss man seit einigen Jahren immer tiefer in die Tasche greifen. Doch es gibt eine Möglichkeit, zumindest einen Teil dieser finanziellen Last zu reduzieren: Indem man die Energiekosten von der Steuer absetzt. Doch geht das überhaupt? Tatsächlich können private Haushalte Strom, Wasser und Heizung nicht direkt steuerlich geltend machen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, wenn die Kosten im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstehen. Welche das sind und wie du mit smartsteuer die maximale Erstattung aus deiner Steuer holst, erfährst du im Folgenden.
Private Energiekosten: Was ist absetzbar?
Grundsätzlich zählt Strom zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten und ist damit nicht steuerlich absetzbar. Das bedeutet, dass Haushalte ihre regulären Energieausgaben nicht einfach beim Finanzamt geltend machen können. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, die berufliche Nutzung betreffen. Wer nämlich von zu Hause aus arbeitet oder ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, kann unter bestimmten Bedingungen einen Teil der Energiekosten steuerlich absetzen.
Homeoffice-Pauschale: Heizkosten für Heimarbeit
Für Arbeitnehmer, die regelmäßig von zu Hause aus arbeiten, gibt es die Homeoffice-Pauschale. Seit 2023 beträgt sie 6 € pro Tag und kann für maximal 210 Tage im Jahr geltend gemacht werden – also bis zu 1.260 €. Die Pauschale deckt anteilige Kosten für Strom, Heizung und weitere Arbeitsausgaben ab.
Voraussetzungen für die Homeoffice-Pauschale:
- Die Arbeit muss überwiegend von zu Hause aus erledigt werden.
- Es ist kein separates Arbeitszimmer erforderlich.
- Es dürfen keine doppelten Abzüge geltend gemacht werden, wie zum Beispiel die Pendlerpauschale für den gleichen Tag.
Rechenbeispiel: Arbeitest du an 180 Tagen im Jahr von zu Hause, ergibt sich folgender Abzugsbetrag:
- 6 € x 180 Tage = 1.080 €
Diese 1.080 € werden als Werbungskosten in deiner Steuererklärung berücksichtigt und mindern dein zu versteuerndes Einkommen. Das bedeutet, du zahlst weniger Steuern.
Arbeitszimmer: Mehr Sparpotenzial
Falls du ein separates Arbeitszimmer hast, kannst du noch mehr Steuern sparen. Ab 2023 gibt es eine Jahrespauschale von 1.260 €, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt. Alternativ können auch die tatsächlichen Kosten anteilig abgesetzt werden, was oft zu einer höheren Ersparnis führt.
Voraussetzungen für das Arbeitszimmer:
- Es muss ein abgeschlossener Raum sein, also keine Arbeitsecke im Wohnzimmer.
- Es darf fast ausschließlich beruflich genutzt werden.
- Nachweise über Mietkosten, Stromverbrauch und weitere relevante Ausgaben sind erforderlich.
Das Finanzamt kann Belege oder sogar Fotos verlangen, um sicherzustellen, dass das Arbeitszimmer den Anforderungen entspricht.
Selbstständige: Betriebsausgaben für Energie geltend machen
Selbstständige und Freiberufler haben oft größere steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Energiekosten für das häusliche Arbeitszimmer oder ein externes Büro können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Welche Kosten sind absetzbar?
- Stromkosten für das Büro oder Arbeitszimmer
- Heizkosten
- Wasserkosten
- Internet- und Telefongebühren
Beispiel: Angenommen, deine Wohnung hat eine Gesamtfläche von 100 m² und dein Arbeitszimmer nimmt 15 m² ein. Dann kannst du 15 % deiner Strom- und Heizkosten steuerlich geltend machen.
E-Auto zu Hause laden: Steuerliche Vorteile nutzen
Besonders spannend für E-Auto-Fahrer: Falls du dein elektrisches Dienstfahrzeug zu Hause auflädst, kannst du die Stromkosten unter bestimmten Bedingungen absetzen. Wichtig ist hier eine klare Trennung zwischen privater und beruflicher Nutzung. Unternehmen können spezielle Ladestationen steuerlich geltend machen, um die Kosten für das Laden zu erfassen.
smartsteuer: Deine einfache Lösung für die Steuererklärung
Die steuerliche Berücksichtigung von Energiekosten kann komplex sein – doch mit smartsteuer ist die Steuererklärung online einfach erledigt. smartsteuer führt dich Schritt für Schritt durch deine Steuererklärung und hilft dir, alle absetzbaren Kosten optimal zu berücksichtigen. So sicherst du dir ganz einfach die maximale Erstattung.
Fazit: So kannst du Energiekosten steuerlich absetzen
Private Strom- und Heizkosten sind in Deutschland nicht direkt steuerlich absetzbar. Wer jedoch von zu Hause arbeitet, kann durch die Homeoffice-Pauschale oder ein häusliches Arbeitszimmer Energiekosten anteilig steuerlich geltend machen. Selbstständige haben oft noch mehr Möglichkeiten, ihre Stromkosten als Betriebsausgaben abzusetzen. Wer ein E-Auto besitzt und es zu Hause lädt, kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls profitieren.
Damit du keine Möglichkeit verpasst, hilft dir smartsteuer dabei, deine Steuererklärung schnell, sicher und mit maximaler Erstattung zu erstellen.