11.07.2025 · Aktuelles · Rentner · Lesezeit: 2 min

Steuertipps für Rentner mit Nebeneinkünften

Auch im Ruhestand kann das Thema Steuern plötzlich wieder aktuell werden, vor allem dann, wenn neben der Rente noch Nebeneinkünfte vorhanden sind. Ob Minijob, Vermietung oder Kapitalerträge: Viele Rentner wissen nicht, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuererklärung abgeben müssen oder dadurch sogar Geld zurückbekommen.

Im Folgenden erfährst Du, wann sich die Steuer lohnt, worauf Du achten solltest und wie smartsteuer Dir dabei hilft, alles schnell, einfach und sicher zu erledigen.

Ab wann musst Du als Rentner überhaupt Steuern zahlen?

Ob Du steuerpflichtig bist, hängt vom steuerpflichtigen Anteil Deiner Jahresbruttorente und den gesetzlichen Freibeträgen ab, z. B. zum Altersfreibetrag und Grundfreibetrag.

  • 2025 liegt der Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 12.096 €.
  • Dazu kommen Pauschalen für Werbungskosten (102 €) und Sonderausgaben (36 €), sodass insgesamt 12.234 € steuerfrei bleiben.

Verdienst Du zusätzlich, z. B. durch einen Minijob oder Vermietung, musst Du eine Steuererklärung abgeben – sogar wenn Deine Rente allein darunter liegt.

Wie hoch ist Dein steuerpflichtiger Rentenanteil?

Der Anteil, den Du versteuern musst, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab:

  • Wer 2025 neu in Rente geht, versteuert 83,5 % seiner Rente – 16,5 % bleiben steuerfrei, etwa 2.970 € bei einer Jahresbruttorente von 18.000 €.
  • Seit 2023 steigt der steuerpflichtige Anteil nur noch um 0,5 % pro Jahr – die volle Besteuerung erfolgt erst ab 2058.

Wenn Du beispielhaft 18.000 € Jahresrente beziehst, die mit 83,5 % versteuert werden, also etwa 15.030 € liegst Du damit über dem Grundfreibetrag. Die Folge, Du musst eine Steuererklärung abgeben. 

Kunden werben Kunden

 

Welche Nebeneinkünfte lohnen sich, um Kosten abzusetzen?

Doch mit einer Steuererklärung kannst Du Dir auch Geld zurückholen. So kannst Du sparen: 

  • Krankheits- & Pflegekosten: Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel oder Pflege können als außergewöhnliche Belastungen gelten.
  • Versicherungsbeiträge: Kranken-, Pflege- und Haftpflichtkosten lassen sich als Sonderausgaben absetzen.
  • Minijob oder Ehrenamt: Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Werbungskosten kannst Du bei geringfügiger Beschäftigung geltend machen. Aber Achtung: Minijobs bis 556 €/Monat sind meist steuerfrei.
  • Vermietung & Selbstständigkeit: Kosten für Instandhaltung, Betriebskosten oder Arbeitsmittel lassen sich absetzen.

Haushaltsnahe & Handwerkerleistungen: 20 % bis 1.200 € jährlich z. B. für Gartenarbeiten oder Renovierung – vom Finanzamt erstattet.

Um das Maximum aus Deinen Steuern zu holen, lohnt sich die Online-Steuererklärung mit smartsteuer. 

Einfach online Fragen beantworten und fertig, smartsteuer führt Dich Schritt für Schritt durch die Erklärung.
Dabei berücksichtigt die Anwendung alle Einkunftsarten (auch Miete, Job oder Selbstständigkeit) lassen sich problemlos eingeben.
Die Software erkennt automatisch, ob und wie Du Steuern sparen kannst und berechnet live, wie hoch die Erstattung ausfallen wird.
Bei der Abgabe wird die Erklärung direkt & sicher ans Finanzamt übermittelt. 

 

 Fazit:

Auch im Ruhestand musst Du Deine Steuer nicht fürchten, besonders dann nicht, wenn Du zusätzliche Einkünfte erzielst. Mit smartsteuer hast Du eine einfache Lösung an der Hand, die Dich sicher durch alle Themen führt. Ob Minijob, Vermietung oder Kapitalerträge, Du gibst alles ein, wir holen das Beste für Dich raus.

Tipp zum Schluss: Auch wenn Du nicht verpflichtet bist, lohnt sich eine freiwillige Abgabe oft – Rückerstattungen von mehreren hundert Euro sind keine Seltenheit.

 

Jana Wagner
Verfasst von:
Steuern einfach verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.