Steuern im Ruhestand: Was sich 2026 für Rentner wirklich ändert
Viele Ruheständler gehen davon aus, dass sie keine Steuern zahlen müssen, doch durch steigende Renten und neue gesetzliche Regelungen rutschen jedes Jahr mehr Menschen in die Steuerpflicht. Auch im Jahr 2026 gibt es wieder wichtige steuerliche Änderungen für Rentner in Deutschland.
Damit Du keine unangenehmen Überraschungen vom Finanzamt bekommst, erfährst Du hier die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
Höherer Grundfreibetrag 2026
Eine gute Nachricht vorweg: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt im Jahr 2026 auf 12.348 € pro Jahr. Das bedeutet:
Einkommen bis zu dieser Grenze bleibt komplett steuerfrei. Für Ehepaare gilt bei gemeinsamer Veranlagung sogar der doppelte Betrag, also 24.696 € jährlich. Erst wenn Dein zu versteuerndes Einkommen über diesen Werten liegt, musst Du Einkommensteuer zahlen, das gilt auch für Rentner.
Wichtig: Nicht Deine gesamte Rente zählt als Einkommen, sondern nur der steuerpflichtige Anteil.
Rentenbesteuerung: Das ändert sich für Neurentner 2026
Wenn Du 2026 neu in Rente gehst, musst Du einen größeren Teil Deiner Rente versteuern als frühere Rentnerjahrgänge.
Der steuerpflichtige Anteil liegt jetzt bei: 84 % Deiner Bruttorente.
Nur 16 % bleiben dauerhaft steuerfrei, dieser sogenannte Rentenfreibetrag wird im ersten vollen Rentenjahr festgelegt und gilt dann lebenslang für Dich.
Mit jedem neuen Rentnerjahrgang steigt der steuerpflichtige Anteil weiter an. Erst ab dem Jahr 2058 müssen Renten vollständig versteuert werden.
Gut zu wissen: Wenn Du schon länger Rente beziehst, bleibt Dein einmal festgelegter Rentenfreibetrag unverändert bestehen.
Steuerpflicht trotz kleiner Rente?
Ob Du tatsächlich Steuern zahlen musst, hängt nicht nur von Deiner Rentenhöhe ab, sondern auch von:
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weiteren Einkünften (z. B. Betriebsrente oder Mieteinnahmen)
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Kapitalerträgen
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Nebenjobs
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absetzbaren Ausgaben (z. B. Kranken- oder Pflegeversicherung)
Liegt Deine Jahresbruttorente insgesamt unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €, bleibt sie in der Regel steuerfrei.
Aber Achtung: Rentenerhöhungen können dazu führen, dass Du erstmals steuerpflichtig wirst.
Neu ab 2026: Steuerfrei zur Rente dazuverdienen
Mit der neuen sogenannten Aktivrente kannst Du ab 2026 nach Erreichen der Regelaltersgrenze steuerfrei hinzuverdienen.
Bis zu 2.000 € monatlich und 24.000 € pro Jahr, aus einer Beschäftigung bleiben einkommensteuerfrei.
Das bedeutet:
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Deine gesetzliche Rente läuft weiter
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Dein Hinzuverdienst bleibt steuerfrei
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Dein persönlicher Steuersatz erhöht sich dadurch nicht
So kannst Du Dein Einkommen im Ruhestand deutlich aufbessern, ohne zusätzliche Steuerbelastung befürchten zu müssen.
Steuererklärung für Rentner wird immer wichtiger
Durch steigende Renten und sinkende Rentenfreibeträge müssen künftig mehr Rentner eine Steuererklärung abgeben. Besonders wenn:
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Deine Rente erhöht wurde
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Du zusätzliche Einnahmen hast
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Du 2026 neu in Rente gehst
kann eine Abgabepflicht entstehen.
Dabei kannst Du viele Kosten steuerlich geltend machen – zum Beispiel:
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Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
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Haftpflichtversicherung
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außergewöhnliche Belastungen
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haushaltsnahe Dienstleistungen
Das kann Deine Steuerlast deutlich senken.
Fazit:
Die steuerlichen Regelungen für Rentner werden jedes Jahr komplexer. Gerade durch den steigenden steuerpflichtigen Rentenanteil solltest Du Deine Steuerpflicht regelmäßig prüfen – auch wenn Du bisher keine Steuererklärung abgegeben hast.
Wenn Du Deine Steuererklärung einfach und ohne Steuerwissen erstellen möchtest, lohnt sich eine digitale Lösung wie smartsteuer. Damit kannst Du Deine Angaben Schritt für Schritt erfassen und mögliche Steuerersparnisse direkt nutzen – ganz bequem von zu Hause aus.