Website-Icon smartsteuer Blog

Soldaten, Trennungsgeld und die Steuer

Soldaten, Trennungsgeld und die Steuer

Soldaten, Trennungsgeld und die Steuer

Auch Angehörige der Bundeswehr zahlen Steuern. Und wer das machen muss, sollte immer auch eine Steuererklärung abgeben. Der Grund: Gerade Soldaten haben oft höhere beruflich bedingte Ausgaben – sprich Werbungskosten. Und die können die Steuerlast erheblich mindern – und Sie bekommen eine satte Steuererstattung. Doch zuvor gilt es einiges zu beachten. Denn für Soldaten greifen zum Teil andere Regeln als für „Zivilisten“. Wir geben Ihnen einen Überblick über mögliche Werbungskosten und werfen einen besonderen Blick auf das Trennungsgeld.

Bundeswehr und Werbungskosten

Gleich vorab: Auch bei Soldaten greift die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr. Die hat man ohne jeden Nachweis. Doch meist liegen Sie locker drüber. Wie bei „normalen“ Arbeitnehmern greifen unter anderem die folgenden Punkte:

Mehr Informationen zu allgemeinen Werbungskosten finden Sie übrigens in unserem Steuer-ABC.

Trennungsgeld und die Steuer bei Soldaten

Die wohl größte – steuerliche – Besonderheit bei Soldaten sind oft „Auswärtstätigkeiten“. Da wird man schnell in eine andere Kaserne abkommandiert, nimmt an Übungen und Manövern teil und nimmt unter Umständen sogar an Auslandseinsätzen der teil. Das ist steuerlich manchmal ein wahres Minenfeld. Wir versuchen, Ihnen die wichtigsten Punkte zu erklären.

Achten Sie deshalb immer darauf, dass Sie eine saubere Abrechnung über das Trennungsgeld als Soldat der Bundeswehr bekommen.

Kommen wir zum Schluss noch zu Auslandseinsätzen. Dabei können Sie in den ersten drei Monaten einen Verpflegungsmehraufwand von der Steuer absetzen. Allerdings auch wieder nur dann, wenn es keine Gemeinschaftsverpflegung gegeben hat. Und eine gute Nachricht zum Schluss: Oft gibt es bei Auslandseinsätzen einen Auslandsverwendungszuschlag. Der ist völlig steuerfrei.

Was bedeutet das konkret für mich?
Soldaten sollten immer eine Steuererklärung machen. Für sie gelten an vielen Stellen die gleichen steuerlichen Regeln wie bei Angestellten. Besondere Aufmerksamkeit sollten Sie auf Tätigkeiten außerhalb Ihrer Stammkaserne haben. Beim Trennungsgeld gilt es einiges zu beachten, damit Sie nicht zu viel Steuern zahlen – oder Posten bei der Steuer absetzen, die Sie gar nicht absetzten dürfen, weil die Bundeswehr schon mindestens einen Teil der Kosten getragen hat.

 

Die mobile Version verlassen