15.05.2018 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 4 Min.

Steuer-ABC: W wie Werbungskosten

Lang hat’s gedauert. Aber ich kann ja auch nichts dafür, dass die Werbungskosten mit dem Buchstaben W anfangen – und deshalb so weit hinten im Alphabet stehen. Dabei sind sie wichtig und für viele die größte Quelle, um Steuern sparen zu können. Lesen Sie heute, was es überhaupt bedeutet, wenn man vom „Absetzen“ spricht – und was sich alles als Werbungskosten tatsächlich absetzen lässt.

Der größte Irrtum zu den Werbungskosten

Wohl jeder hat den Spruch schon mal gehört: „Das kannst du doch von der Steuer absetzen!“ Also wird alles fein säuberlich in die Steuererklärung eingetragen und heraus kommen zum Beispiel 2.500 Euro an Werbungskosten. Super, werden einige denken. Dann bekomme ich 2.500 Euro vom Staat zurück. Doch da liegt der Fehler. Erstens gibt es eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro. Und die ist in guter Näherung immer schon übers Jahr in der Lohnsteuer „eingepreist“. Aber selbst die 1.500 Euro, die Sie mehr an Ausgaben hatten, bekommen Sie nicht erstattet. Die Werbungskosten mindern „nur“ Ihr zu versteuerndes Einkommen. Alles was Sie absetzen können (dazu gehören noch viele andere Punkte wie zum Beispiel Sonderausgaben), wird erstmal von Ihrem Bruttoeinkommen abgezogen. Am Ende steht ein Betrag, auf den der Steuersatz angewendet wird – fertig ist die Einkommensteuer. Dann wird geschaut, wie viel Sie im Laufe des Jahres schon an Steuern gezahlt haben. Arbeitnehmer die Lohnsteuer, Selbstständige die Vorauszahlungen. Daraus ergibt sich dann, wie viel Sie vom Staat als Steuererstattung zurück bekommen – oder nachzahlen müssen. Ein einfaches Beispiel finden Sie auch in diesem Blogartikel.

Die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro

Achso, was sind eigentlich Werbungskosten? Es sind – vereinfacht gesprochen – alle Ausgaben, die Sie für den Job haben. Was das genau ist, erklären wir gleich. Generell hat jeder schon mal eine Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro. Dafür brauchen Sie keinerlei Nachweise. Das klingt gut, nutzt aber in der Regel nur dem Fiskus. Denn sehr oft kommen Arbeitnehmer mit den Werbungskosten über diese Grenze. Und wer dann zu bequem ist – und sie nicht angibt, schenkt dem Staat Geld, was ihm selbst zustehen würde. Die andere Seite: Wenn Sie nach der Lektüre des Artikels sagen, das betrifft mich fast gar nicht, ich komme zum Beispiel nur auf 300 Euro, können Sie sich Arbeit sparen und müssen nichts in der Steuererklärung eintragen. Die Pauschale gibt es automatisch. Aber: Erst lesen, meist kommen Sie locker über die 1.000 Euro.

Beispiele für Werbungskosten

Das ist eine lange Liste. Glauben Sie nicht? Dann schauen Sie doch in das Einkommensteuergesetz, Paragraph 9. Müssen Sie aber nicht, wir listen Ihnen die wichtigsten Punkte auf. Noch ausführlicher können Sie das in diesem Blogbeitrag nachlesen.

  • Fahrtkosten zur Arbeit: Sie können 0,30 Euro pro Kilometer der einfachen Strecke zur Arbeit absetzen. Mit dieser Entfernungspauschale kommt einiges zusammen. Wer das ganze Jahr gearbeitet hat, braucht nur 16 Kilometer, um schon mehr als 1.000 Euro zu haben. Achtung: Wenn Sie in unserer Online-Lösung smartsteuer die Angaben zum Arbeitsweg machen, müssen Sie nur die Entfernung zur Arbeitsstätte eintragen. Das Programm errechnet daraus, wie viel Geld das aufs Jahr ist. Also: Nicht selber rechnen und dann etwa 4.000 Kilometer eintragen. Dann würden Sie zwar eine traumhafte Steuererstattung bekommen, aber das ist natürlich Blödsinn. Mehr Details zur Entfernungspauschale (auch Kilometer- oder Pendlerpauschale genannt) in diesem Blogbeitrag.
  • Reisekosten: Wenn Sie dienstlich unterwegs sind und der Chef zahlt das nicht, können Sie Fahrtkosten, Verpflegung und gegebenenfalls Übernachtung absetzen.
  • Doppelte Haushaltsführung: Wenn Sie weiter weg arbeiten und dort sogar eine Wohnung haben und nur am Wochenende zu Ihrem eigentlichen Wohnort fahren, können Sie die dortige Miete und noch mehr absetzen. Wie das geht, lesen Sie in diesem Blogartikel
  • Umzugskosten: Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen, können Sie viele Ausgaben geltend machen. Schauen Sie bitte in das Steuer-ABC, dort steht alles genau drin.
  • Bahncard: Auch die können Sie geltend machen, wenn Sie oft mit der Bahn für den Job unterwegs sind – die Fahrten zur Arbeit zählen da aber nicht dazu.
  • Arbeitsmittel: Für viele auch ein größerer Posten. Dazu gehören Werkzeuge, Computer, Smartphone, Arbeitstasche und typische Berufskleidung. Alles muss aber mit der Arbeit zu tun haben. Achtung: War etwas davon teurer als 487,90 Euro (etwa der Computer), müssen Sie es über mehrere Jahre abschreiben. Gute Nachricht: Diese Regelung gilt nur für Käufe bis Ende 2017. Seit diesem Jahr gilt eine Grenze von 952 Euro.
  • Berufsausbildung: Die Kosten für eine zweite Ausbildung sind immer Werbungskosten. Bei der ersten Ausbildung im Moment noch nicht, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus. Studenten machen übrigens automatisch alles richtig, wenn sie die spezielle smartsteuer-Version für Studenten nutzen.
  • Weiterbildung: Beruflich veranlasste Lehrgänge, Seminare und Sprachkurse lassen sich absetzen.
  • Bewerbungen: Auch die Kosten dafür können Sie geltend machen.
  • Beiträge: Der Gewerkschaftsbeitrag oder Beiträge zu einem Berufsverband mindern Ihre Steuern.
  • Versicherung: Hier gibt es nicht so viel zu holen. Die Versicherung muss mit dem Job zu tun haben, also eine Berufshaftpflicht oder eine Berufs-Rechtsschutz.
  • Arbeitszimmer: Das lässt sich meist nicht mehr absetzen. Ausnahmen: Sie haben keinen anderen Arbeitsplatz oder das Zimmer ist der Mittelpunkt Ihres beruflichen Schaffens. Beispiele sind Außendienstler oder Lehrer.

Alles Wichtige erfahren Sie auch in unserem Video zum Thema Werbungskosten.




Zusammenfassung: Mit Werbungskosten lassen sich prima Steuern sparen. Sie werden allerdings nicht erstattet, sie mindern nur Ihr Einkommen und damit die Steuer.

Bisher im Steuer-ABC:

 

Geschrieben von:
Theresa Voigt Theresa war anfangs ein kompletter Steuer-Neuling. Mittlerweile hat sich die gelernte Softwareentwicklerin aber als Semi-Steuerprofi entpuppt und beschäftigt sich seither hauptsächlich mit den alltäglichen Problemen und Fragen im Hinblick auf die Steuererklärung. Durch das Muttersein ist sie gleichzeitig zum Organisationstalent geworden und hält im selben Atemzug das Entwickler-Team im Zaum.
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