20.03.2020 · Arbeitnehmer · smart leben ·
Lesezeit: 3 Min.

Kitas und Schulen zu – bekomme ich weiter Geld?

Millionen Kinder müssen seit kurzem auch in Deutschland zu Hause bleiben. Während die älteren sicher zurecht kommen, brauchen die jüngeren Betreuung. Und wir müssen vermutlich nicht erwähnen, dass die sonst gern genutzte Option Oma/Opa im Moment keine Option ist. Das heißt in letzter Konsequenz: Mutter oder Vater müssen eben zu Hause bleiben. Wir wollen hier heute erklären, was auf Eltern deshalb auch finanziell zukommen kann. 

Mehr als drei Millionen Kinder gehen in Deutschland normalerweise in eine Kita oder vergleichbare Einrichtung. Und sogar über acht Millionen gehen in eine allgemeinbildende Schule, von denen schätzungsweise fünf Millionen noch keine 14 Jahre alt sind. Wir haben also um die acht Millionen Minderjährige, von denen fast alle nicht mehr in ihre gewohnte Kita oder Schule gehen können, weil sie geschlossen sind. Welche Optionen haben Eltern dann?

Was sollten Sie auf jeden Fall NICHT tun?

Wir können das eigentlich ganz gut zusammenfassen. Machen Sie nichts im Alleingang: Also entscheiden Sie nicht für sich, dass Sie ab sofort Home-Office machen. Nehmen Sie nicht einfach Urlaub, egal ob bezahlt oder nicht. Bringen Sie nicht einfach Ihr Kind mit zur Arbeit.
Auch Ihr Chef weiß, dass es eine Ausnahmesituation ist. Und da hilft nur, miteinander zu sprechen und gemeinsam zu handeln. Und wenn der Arbeitgeber nicht von sich auf Sie zukommt, suchen Sie das Gespräch.  

Wo liegen die größten Probleme?

Prinzipiell gilt: Wenn Sie Ihr Kind oder Ihre Kinder nicht in eine Notbetreuung geben dürfen, müssen Sie alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, eine Betreuung zu finden. Vielleicht gibt es ja eine Mutter / einen Vater aus der Kitagruppe oder der Klasse, die ohnehin zu Hause sind. Wichtig: Immer miteinander reden und Lösungen suchen. Nicht nur darauf warten, was der Staat anbietet.
Wenn das aber alles nicht klappt, besteht „in der Regel ein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers“. Sie müssen also nicht arbeiten, aber: Sie haben dann rein rechtlich auch keinen Anspruch auf Gehalt oder Lohn. Es gibt zwar im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) den Paragraphen 616, der einen Entgeltfortzahlungsanspruch vorsieht. Aber der greift bisher nur für eine kurzfristige Verhinderung von wenigen Tagen. Und es ist ja absehbar, dass das länger dauern wird. In vielen Verträgen ist dieser Anspruch sogar ausgeschlossen.
Der nächste große Haken: Bekommen Sie kein Gehalt, zahlt der Arbeitgeber auch keine Sozialversicherungsbeiträge. Im schlimmsten Fall ist dann Ihr Krankenschutz futsch.
Und Stand jetzt gibt es noch keine finanziellen Soforthilfen für Eltern.

Was sollte ich nun tun?

Reden, wie eben schon erwähnt. Versuchen, gemeinsam Lösungen zu finden – sodass es auch für den Arbeitgeber rechtlich möglich ist, dass er Gehalt und damit auch Versicherungsbeiträge zahlen kann. Ich weiß, das klingt erst mal lapidar, machen Sie es trotzdem.
Gehen Sie alles durch: Lässt sich die Arbeitszeit verschieben, sodass dann der andere Elternteil die Betreuung übernehmen kann? Ist Home-Office möglich und erlaubt? Gibt es viele Überstunden, die sich abbauen lassen? Ist es mit dem Chef möglich, dass Sie „Unterstunden“ aufbauen, also deutlich weniger oder gar nicht arbeiten – und das später nachholen?
Vielleicht hat Ihr Chef die Möglichkeit der Kurzarbeit – dann gibt es auch Geld (zwar weniger als sonst – aber immerhin) und Versicherungsschutz.
Achso, wenn Sie Ihr Kind mit zur Arbeit nehmen wollen, weil es anders nicht geht: Das geht erstens nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Und natürlich müssen dort auch die Umstände passen.

Urlaub als Ausweg – aber bezahlt

Und wenn alles nicht geht, müssen Sie in den sauren Apfel beißen und Urlaub nehmen. Oder besser beantragen, denn ein Recht auf den Urlaub haben Sie im Moment auch in dieser Situation nicht. Aber auch hier greift das Mantra: Reden Sie, ein Arbeitgeber wird sich in dieser Situation kaum den Zwängen entziehen können.
Nehmen Sie bezahlten Urlaub, wenn es geht. Unbezahlter Urlaub bringt wieder die Risiken mit dem Sozialversicherungsschutz mit sich. Und sagen Sie jetzt nicht, dass Sie dann ja später keinen Urlaub mehr haben, um zum Beispiel im Sommer zu verreisen. Es ist eine Ausnahmesituation.


Was bedeutet das konkret für mich?
Wenn Sie wegen Ihres Kinds oder Ihrer Kinder zu Hause bleiben müssen, versuchen Sie immer eine Lösung zu finden, bei der mindestens Ihr Versicherungsschutz bestehen bleibt. Machen Sie bitte keine Alleingänge, das geht in der Regel nach hinten los.
Noch mehr zu arbeitsrechtlichen Problemen finden Sie zum Beispiel hier auf der Seite des Ministeriums für Arbeit und Soziales.


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