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Studis aufgepasst – so lassen sich Steuern sparen

Studis aufgepasst - so lassen sich Steuern sparen

Studis aufgepasst - so lassen sich Steuern sparen

Wohl die allermeisten Studenten sitzen zur Zeit zu Hause über den Büchern – beziehungsweise am Computer. Keine Vorlesungen, keine Seminare, keine Arbeitsgruppen vor Ort an der Uni – stattdessen heißt es Home-Office. Dabei entstehen natürlich zusätzliche Kosten. Lassen die sich absetzen? Und wenn ja wie? Wie sieht es generell aus: Sollten Studierende generell eine Steuererklärung machen? Die Antworten gibt es hier im Blog. 

Erste oder zweite Ausbildung

Steuerlich macht es einen erheblichen Unterschied, ob Sie sich in einer Erstausbildung (Bachelor ohne Ausbildung zuvor) oder einer Zweitausbildung (Bachelor nach Lehre oder Masterstudium) befinden. 

Was sich normalerweise alles für Studierende absetzen lässt, erfahren Sie zum Beispiel in diesem Blogbeitrag. Und bevor wir es vergessen: Haben Sie einen Verlustvortrag, dann kostet Sie unsere Online-Steuererklärung smartsteuer für Studenten gar nichts.  

Steuerhilfen wegen Corona

Natürlich gibt es auch Studierende, die Überbrückungshilfe erhalten haben. Aber die große Mehrheit musste darauf verzichten. Und hat doch zum Teil höhere Ausgaben. Deutlich höhere Energiekosten etwa (Heizung, Strom) – um ein Beispiel zu nennen. Das lässt sich aber so nicht direkt absetzen. Es gibt aber andere Möglichkeiten: 

Es gibt aber schließlich noch eine Möglichkeit, Steuern zu sparen. Zu der wir jetzt kommen. 

Doppelte Haushaltsführung

Davon haben Sie vielleicht ja auch schon mal was gehört. Meist geht es hier darum, dass eine Person (am besten mit seiner Familie) in einem Ort wohnt, aber unter der Woche weit weg arbeitet und deshalb dort eine Wohnung oder ein Zimmer mietet. Dann sind unter anderem die Miet- und Fahrtkosten absetzbar. Studierende passen da prinzipiell gut rein, denn meist haben Sie immer noch ein Zimmer in der elterlichen Wohnung beziehungsweise im elterlichen Haus. Der Haken: die Kosten der doppelten Haushaltsführung lassen sich nur absetzen, wenn Sie sich mit mehr als 10 % an den regelmäßig anfallenden laufenden Kosten der Lebensführung (z. B. Miete, Mietnebenkosten, Kosten für Lebensmittel und andere Dinge des täglichen Bedarfs) bei den Eltern beteiligen.

Eine nach den Gesamtkosten des Gebäudes bemessene anteilige Kostentragung begründet noch keinen eigenen Hausstand. Sinnvoll ist es, wenn Sie einfach, wenn Sie da sind, den Familiengroßeinkauf zahlen. Allgemein ausgedrückt: Sie müssen sich an den laufenden Kosten der Lebensführung beteiligen. Wichtig: Sie müssen das immer dokumentieren, also Rechnungen aufheben, mit Karte zahlen und bei den Anschaffungen den eigenen Anteil überweisen – nicht bar rüberreichen.
Das klingt im ersten Moment vielleicht kompliziert und so, als ob es wenig bringt. Aber wenn Sie am Studienort 600 € Miete zahlen und wöchentlich 50 € Fahrtkosten haben, lässt es sich verschmerzen, dass Sie zum Beispiel 250 € im Monat bei den Eltern „ausgeben“. Denn unterm Strich winkt eine dicke Steuererstattung. Wenn nicht gleich, dann eben zum Start des Berufslebens, wie wir oben zum Stichwort Verlustvortrag geschrieben hatten.

Was bedeutet das konkret für mich?
Viele Studenten sollten unbedingt eine Steuererklärung machen, um kein Geld an den Staat zu verschenken. Besonders gute Absetzmöglichkeiten bieten sich gerade in der Coronakrise und wenn Sie es schaffen, eine doppelte Haushaltsführung hinzubekommen. Nicht vergessen: Unsere Online-Steuererklärung smartsteuer für Studenten ist nicht nur schnell und einfach, sie kostet bei einem Verlustvortrag keinen Cent.

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