25.08.2021 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Sie haben die Wahl – mit unserem Steuer-O-Mat

Da ist er wieder! Rund fünf Wochen vor der Bundestagswahl stellen wir wieder unseren Steuer-O-Mat kostenlos bereit. Damit können Sie bereits zum dritten Mal nach 2013 und 2017 selbst ausrechnen, was die steuerlichen Pläne der Parteien konkret für Sie bedeuten. Also wie viele Steuern Sie weniger (oder mehr) zahlen müssten, wenn der jeweilige Plan umgesetzt werden würde. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie hier im Blog von smartsteuer.

Steuern sind genau unser Ding

Mit unserer Online-Steuererklärung smartsteuer können Sie mittlerweile seit mehr als elf Jahren einfach und schnell Ihre Steuer machen. Zudem gibt es in unserem Blog regelmäßig Tipps zum Steuern sparen und auch viele Beiträge über Steuern als politisches und rechtliches Thema. Da gehört es einfach dazu, dass wir Ihnen zum größten politischen Ereignis, der Bundestagswahl, wenigstens in unserem Spezialgebiet Steuern die wichtigsten Informationen für Ihre Entscheidungsfindung geben. Ganz klar, Steuern sind nur ein Thema, aber zugegebenermaßen ein sehr wichtiges. Denn die Auswirkungen der Steuerpolitik merken wir alle unmittelbar – auf der Lohnabrechnung und damit auf dem Konto. Und ganz komprimiert können Sie das wieder selbst erfahren: mit dem Steuer-O-Mat, der von smartsteuer gemeinsam mit dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln entwickelt wurde.

Wie funktioniert der Steuer-O-Mat?

Nun, das ist sehr einfach. Sie rufen diese Internetseite auf und klicken beziehungsweise tippen auf Button „Mit Steuer-O-Mat ausrechnen!“. Und schon geht es los:

  • Geben Sie Ihr Jahresbruttoeinkommen ein.
  • Geben Sie an, ob Sie verheiratet sind. Wenn ja, tragen Sie im nächsten Schritt auch noch das Brutto Ihrer Partnerin oder Ihres Partners ein.
  • Wählen Sie aus, wie viele Kinder Sie haben.

Das war es auch schon. Sie sehen sofort, mit welcher Partei Sie am meisten Steuern sparen würden. Zudem können Sie vergleichen, wie es bei den anderen Parteien aussieht, die aktuell im Bundestag vertreten sind.

Wie wird das genau berechnet?

Da müssen Sie auf der Ergebnisseite nur weiter nach unten gehen. Die Berechnungen basieren auf:

  • den Wahlprogrammen der Parteien
  • einigen Annahmen des IW in Köln
  • den von Ihnen eingegebenen Daten

Wenn Ihnen das nicht reicht: Noch weiter unten gibt es die „Hinweise zur Berechnung“. Hier wird detaillierter beschrieben, wie der Steuer-O-Mat auf seine Ergebnisse kommt.

Warum reichen die Wahlprogramme nicht allein?

Wenn Sie unseren Blog und die dort vorgestellten Steuerpläne der Parteien verfolgt haben, wissen Sie die Antwort bereits: Vor allem CDU/CSU, aber auch die SPD bleiben bei ihren Plänen sehr vage. „Dabei wäre aus Sicht der Wählerinnen und Wähler eine Konkretisierung wünschenswert”, sagt Dr. Tobias Hentze, Steuerexperte des IW. Er erklärt weiter: „Die berechneten Effekte beziehen sich auf die Einkommensteuer, einschließlich Solidaritätszuschlag und Kindergeld.“
Und um es gleich noch zu erwähnen: Die Aussagen der AfD zur Einkommensteuer sind sogar so unkonkret, dass überhaupt keine Berechnung möglich ist. Dem liegt also kein böser oder gar politischer Wille zugrunde. 

Was gibt es noch?

Wenn Ihnen die reinen Zahlen nicht reichen, dann dürfen Sie auch noch mehr ins Detail gehen. So können Sie zum Beispiel auf der Startseite des Steuer-O-Mat oben rechts auch gleich auf „Parteien“ klicken. Dann erfahren Sie zuerst auf einen Blick, wo die einzelnen Parteien Steuern senken oder erhöhen wollen. Oder auch, welche sie abschaffen beziehungsweise einführen wollen.
Und zu guter Letzt können Sie auch noch die ausführlichen Artikel zu den Steuerplänen lesen. Viel mehr geht steuerlich nun wirklich nicht.

Was bedeutet das konkret für mich?
Sagen wir mal gleich zum Anfang, was es nicht bedeutet. Der Steuer-O-Mat liefert ausdrücklich keine Wahlempfehlung. Es ist „nur“ ein Informationsangebot zur Bundestagswahl 2021 – im Bereich Steuern. Also: Informieren Sie sich, natürlich auch zu anderen, für Sie relevanten politischen Themen. Und vor allem: Gehen Sie zur Wahl! Wenn Ihnen der Gang zu stressig oder zu unsicher sein sollte, können Sie wie immer von Ihrem Recht zur Briefwahl Gebrauch machen.


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