01.10.2021 · Selbstständige · smart leben ·
Lesezeit: 3 Min.

Steuer, Krankenschein und mehr – alles neu macht der Oktober

In jedem Monat gibt es Veränderungen in Deutschland. Neue Gesetze, Verordnungen, Regelungen und anderes. So weit, so normal. Doch dieser Oktober bringt gleich so richtig viele Neuerungen. Wir nennen Ihnen die wichtigsten – und was sie konkret für Sie bedeuten.

Steuererklärung – Frist 31. Oktober

So spät war es noch nie. Wegen der Corona-Krise rutschte der Termin für die Abgabe der Steuererklärung vom 31. Juli drei Monate nach hinten. Wer also zur Abgabe verpflichtet ist, hat jetzt noch einen Monat Zeit, endlich die Steuer für das Jahr 2020 zu machen. In diesem Jahr sind das deutlich mehr Personen – weil Kurzarbeit zur Pflicht führt. Kleines Trostpflaster: Da der 31. Oktober in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, reicht sogar der 1. November für die Abgabe. Und wer in einer Region lebt, wo der 1. November ein Feiertag (Allerheiligen) ist, sogar der 2. November.

Das Aus für den gelben (Kranken-) Schein

Seit heute sollen Ärztinnen und Ärzte Krankschreibungen direkt und digital an die entsprechende Krankenkasse schicken. Das wurde auch mal Zeit, finde ich. Bis zum Ende des Jahres ist der klassische gelbe Schein aber noch erlaubt, ab 2022 nicht mehr.
Der zweite Teil des Krankenscheins, der für den Arbeitgeber, bleibt erstmal noch in vereinfachter Form bestehen. Doch auch hier ist ein Ende in Sicht. Ab Juli nächsten Jahres verschwindet auch dieses Stück Papier. 

Corona: keine generellen Gratis-Tests mehr, Hilfen für Unternehmen verlängert 

Ab dem 11. Oktober können sich nur noch recht wenige gratis testen lassen. Dazu gehören die Personen:

  • für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt,
  • die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können sowie 
  • Kinder unter zwölf Jahren.

Oder umgedreht: Wer sich impfen lassen kann, muss für Schnelltests zahlen.
Ausnahmen gelten noch bis Ende des Jahres für Jugendliche (12 bis 17 Jahre) und Schwangere, die einen kostenlosen Bürgertest pro Woche machen dürfen.

Mehrere Formen der Unterstützung für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen werden nochmals verlängert. Das betrifft unter anderem die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe für Soloselbstständige. 

Mehr Klarheit an der Tankstelle

Größere Tankstellen müssen ab heute anzeigen, welche Kosten für die verschiedenen Kraftstoffe auf 100 Kilometer anfallen. Die Idee hinter diesem Energiekostenvergleich: Wenn man immer wieder sieht, dass andere Antriebsarten deutlich günstiger sind im Verbrauch, wird das nächste Auto vielleicht eins, das besser abschneidet (und zudem im besten Fall auch noch umweltfreundlicher ist). Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums

Weniger Inkassogebühren

Wenn ein Inkassounternehmen nicht gezahlte Summen eintreibt, wird es bisher schnell viel teurer. Ab heute sinken immerhin die Gebühren, im Schnitt um 20 %. Weniger zahlen muss etwa, wer gleich die erste Aufforderung bezahlt oder wenn es sich um kleinere Beträge bis 50 € handelt.
Außerdem sollen schon vor dem Einsatz des Inkassounternehmens klar sein, welche zusätzlichen Kosten entstehen könnten – und nicht erst, wenn das Schreiben da ist. 

Mehr Verbraucherschutz bei Verträgen

Ob Telefon, Handy, Fitnessstudio, Strom oder Gas: Meist schließen wir langfristige Verträge dafür ab, also für ein oder zwei Jahre. Bisher war es meist so, dass sich diese Verträge um diese lange Laufzeit automatisch verlängerten. Wenn man nicht rechtzeitig kündigte. Damit ist ab sofort Schluss: Wenn Sie vergessen zu kündigen, ist das nicht mehr so schlimm. Denn nach dem eigentlichen Ablauf des Vertrags können Sie nun monatlich kündigen.
Zudem soll ein besserer Schutz vor Telefonwerbung greifen. Strom- und Gasverträge dürfen nicht mehr am Telefon abgeschlossen werden. Und zu guter Letzt: Wer bisher bei seinem Anbieter lange nach einer Kündigungsmöglichkeit suchte, hat es jetzt leichter. Ein „Kündigungsbutton“ soll dafür sorgen, dass Sie schnell und einfach kündigen können.

Besserer Schutz vor Stalking

Das umfasst zwei Punkte: Cyberstalking, also quasi Stalking im Internet ist jetzt ein Straftatbestand. Zudem wurden die Kriterien für Stalking verschärft. Damit das Stalking strafrechtlich verfolgt werden konnte, musste „beharrliches Nachstellen“ nachgewiesen sein. Ab sofort „reicht“ schon „wiederholtes Nachstellen“. Und statt „schwerwiegender Beeinträchtigung des Opfers“ genügt ab sofort eine „nicht unerhebliche Beeinträchtigung“. Klingt sehr formal und juristisch – sollte aber dazu führen, dass sich Stalking-Opfer besser wehren können, weil die Strafverfolgung eher einsetzen kann.

Neues Windows kommt

Am 5. Oktober kommt Windows 11 in den Handel. Der Nachfolger von Windows 10 soll dann schon auf neuen Computern vorinstalliert sein. Wer bisher Windows 10 hat, wird in den nächsten Wochen und Monaten kostenlos auf Windows 11 upgraden können.

Und was sagen wir dazu? Wir wünschen Ihnen einfach einen goldenen Oktober. Und denken Sie bloß an Ihre Steuererklärung. Machen Sie sie einfach mit unserer Online-Lösung smartsteuer


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