05.04.2022 · Arbeitnehmer · smart leben · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Frühjahrsputz und die Steuer

 Na, woran denken Sie bei der Überschrift? Dass wir hier bei smartsteuer ein bisschen zu lange in der Sonne waren vielleicht? Waren wir zwar nicht, aber mal ganz ehrlich: Was hat denn nun der unvermeidliche Frühjahrsputz mit den unvermeidlichen Steuern zu tun? Wir werden es Ihnen später verraten. Aber zuerst kommen unsere Tipps für einen wirklich gelungenen Frühjahrsputz.

Zugegeben, ich bin wirklich nicht das, was man einen Putzteufel nennt. Und ich hatte schon Tränen in den Augen, als sich der Sand des Saharawinds im sonnigen März auf die kurz zuvor geputzten schrägen Fenster legte. Und meine Hoffnung, dass der nächste Regen wieder für Klarheit sorgt, blieb einfach unerfüllt. Aber nun zu unseren Tipps für den Frühjahrsputz, wenn Sie ihn nicht schon längst gemacht haben.

Die Grundlagen

Ich weiß, manche Dinge, die gleich kommen, kennen viele sicher schon längst. Aber eben viele auch nicht. Um sich keine unnötige Mehrarbeit zu machen, arbeiten Sie sich in den einzelnen Räumen immer von oben nach unten vor und kümmern sich erst zum Schluss um den Boden. Beginnen Sie mit dem Schlafzimmer, Arbeitszimmer und ähnlichem, setzen Sie mit dem Wohnzimmer fort und erst zum Schluss kommen Küche, Bad und Flur.
Konzentrieren Sie sich aufs Putzen. Wenn Sie einmal anfangen, auch noch gründlich zu sortieren und auszumisten, werden Sie nie fertig.
Machen Sie einen Putzplan – dann können Sie eins nach dem anderen abhaken, wenn Sie die Teilaufgaben bewältigt haben. 

Der Putzplan

Gleich vorab: Dieser Plan, den Sie hier gleich lesen, ist nur ein Vorschlag. So kann ja eine andere Reihenfolge bei Ihnen viel besser sein, oder bestimmte Dinge treffen bei Ihnen nicht zu. Oder Sie können die Aufgaben auf mehrere Schultern verteilen – dann könnte es ja auch für jede Person einen eigenen Putzplan geben. Wichtig ist im Endeffekt nur, dass Sie die Aufgaben aufschreiben und diese dann nacheinander abarbeiten.

  • Abflüsse, Armaturen & Co.: Reinigen Sie die Abflüsse und Abflussrohre in Bad und Küche. Schrauben Sie die Wasserhähne und den Duschkopf ab – und legen Sie diese in Essig. Diese Entkalkung dauert ein paar Stunden, deshalb gleich am Anfang machen.
  • In luftigen Höhen: Entfernen Sie die Spinnweben in allen Räumen und reinigen Sie die Lampenschirme.
  • An der Oberfläche: Das wird jetzt recht zeitaufwendig. Regal, Schränke, Sideboards, Kommoden und einiges mehr. Jede Menge offenliegende Flächen, auf denen oft auch noch Gegenstände drauf stehen. Hilft alles nichts: Alles muss runter, selbst entstaubt und dann die jeweilige Oberfläche gereinigt werden. Und zum Schluss alles wieder zurück an seinen Platz.
  • Gardinen, Vorhänge und Jalousien: Die beiden zuerst genannten abmachen und dann in die Waschmaschine. Jalousien abstauben oder richtig „schrubben“, je nach Bedarf. 
  • Fenster putzen: Da muss natürlich das Wetter stimmen. Am besten ist ein trockener, nicht so sonniger Tag. Kann im Zweifel also verschoben werden.
  • Schränke säubern: Ob Schlafzimmer, Bad oder Küche – räumen Sie die Schränke und Ähnliches einmal aus, wischen Sie die Flächen und dann wieder zurück mit den Sachen.
  • Küche & Bad reinigen: Alles was bisher dort noch nicht gemacht worden ist (außer die Böden). Vergessen Sie nicht Kühlschrank, Backofen und Mikrowelle zu putzen. 
  • Staubsaugen und Wischen: Nun sind Sie auf der Zielgeraden. Einmal gründlich Staubsaugen, auch an das Sofa und Stühle denken. Und zum Schluss durchwischen – mit dem passenden Reinigungsmittel für den jeweiligen Untergrund.

Ja, das war’s. Haben wir was vergessen? Dann immer her damit in den Kommentaren.

Und was ist jetzt mit der Steuer? 

Stimmt, da war ja noch was. Nun, wenn Ihnen das alles zu viel Arbeit ist, dann können Sie das ja jemanden machen lassen – und entsprechend bezahlen. Wenn Sie dabei noch ein paar Dinge beachten, können Sie 20 % der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Klingt interessant für Sie? Also: Wenn Sie Steuern sparen wollen, muss die Putzaktion ordentlich über Rechnung laufen und die Bezahlung darf nicht mit Bargeld geschehen. Zudem sind nur Arbeits- und Fahrtkosten absetzbar, nicht aber Materialien wie Putzmittel.
Vielleicht ist das Ganze ja auch eine Idee für ein regelmäßiges Putzen der Fenster oder der ganzen Wohnung? Dann müssen Sie nur noch dran denken, dass Sie maximal 4.000 € pro Jahr als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen dürfen. Das sollte aber zu machen sein, denn das bedeutet bis zu 20.000 € Ausgaben für eine Putzkraft im Jahr. Eher was für Schlossbesitzer…
Mehr zum Thema haushaltsnahe Dienstleistungen erfahren Sie übrigens in diesem Blogartikel.  

Was bedeutet das konkret für mich?
Mit einer guten Planung gelingt auch Ihnen der lästige Frühjahrsputz. Und wenn Sie ein paar Euro übrig haben, können Sie dafür jemanden bezahlen – und dabei sogar noch Steuern sparen. 

Mandy Pank
Verfasst von:
Mandy ist im Marketing tätig und immer darauf bedacht steuerliche Themen so einfach wie möglich aufzubereiten. Dabei hilft ihr natürlich auch ihr Hintergrund als Steuerfachangestellte. Sie versetzt sich gerne in die Lage der Kunden, um herauszufinden, wo der Schuh drückt. Doch auch für ihre Kollegen hat sie immer ein offenes Ohr und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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