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Sondervermögen für die Bundeswehr – Ganz ohne Schuldenbremse

Sondervermögen für die Bundeswehr – Ganz ohne Schuldenbremse

Sondervermögen für die Bundeswehr – Ganz ohne Schuldenbremse

In den letzten Wochen war es (auch coronabedingt) ruhig im Bundesrat. Anfang Juni hat die Versammlung der Länder aber einige interessante Beschlüsse bestätigt. Besonders relevant für Steuerzahlende sind die Erhöhung des Mindestlohns, Corona-Steuerhilfen und das Sondervermögen für die Bundeswehr. Klar, wenn der Ukraine-Krieg vor unserer Haustür wütet, dann will man am liebsten direkt die eigene Verteidigung aufstocken. Wer genau hinschaut, stellt aber schnell fest, dass die Ausrüstung der Streitkräfte schon länger bröckelt. Jetzt wird mit 100 Milliarden € Sondervermögen nachgebessert.

Doch woher kommt das Geld dafür? Was bedeutet das für die Schuldenbremse? Und was ändert sich noch? Bringen wir Licht ins Dunkel!

Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick

Woher kommt das Geld für ein Sondervermögen?

Natürlich muss auch das Geld für ein Sondervermögen irgendwo herkommen. Die Bundesregierung nimmt dafür Kredite von Banken und Investoren auf. Der Rahmen dieser Verschuldung muss so begrenzt sein, dass trotzdem noch Investitionen wie z.B. für Bildung oder Infrastruktur möglich sind. Denn ab einem gewissen Punkt können Schulden so hoch werden, dass das Geld nur für die Tilgung der Zinsen draufgeht.

Wie hilft die Schuldenbremse?

Sie ahnen es schon: Genau um das zu vermeiden, gibt es in Deutschland die Schuldenbremse. Dieser Abschnitt im Grundgesetz sagt, dass neue Kredite für den Bundeshaushalt niemals über 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes überschreiten dürfen. In Deutschland sind nach diesen Vorgaben ca. 15-18 Milliarden € an Neuverschuldung im Jahr möglich. Klar, dass die 100 Milliarden € für die Bundeswehr da nicht drin sind. Die Schuldenbremse darf auch pausiert werden in „außergewöhnlichen Notsituationen“. Das passiert gerade wegen der Corona-Pandemie. Aber langfristig kann die Bundeswehr davon nicht finanziert werden. Abhilfe schafft ein Sondervermögen – getrennt vom eigentlichen Bundeshaushalt.

Ist ein Sondervermögen eine gute Lösung?

Sondervermögen gibt es immer mal wieder. Der Bund richtete die „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen ein, um den Flutopfern vergangenen Sommer zu helfen. Auch gibt es ein „Bundeseisenbahnvermögen“. Damit wird immer kurzfristig durch finanzielle Mittel geholfen. Aber grundsätzlich muss das Geld natürlich immer irgendwo herkommen – und auch wieder zurückgezahlt werden. Der Bundesrechnungshof hält deshalb viele Sondervermögen – quasi als „Nebenhaushalte“ neben dem offiziellen Jahreshaushalt der Regierung – für gefährlich. Der Bundesrechnungshof-Präsident Scheller sagt sogar: „Sondervermögen schaffen Intransparenz. Sie vernebeln Haushaltswahrheit und -klarheit.“

Was bedeutet das konkret für mich? Eine Staatsverschuldung ist nicht immer negativ. Denn die Kredite können genutzt werden, um Investitionen für Bürger:innen zu tätigen. Aber sie kann auch zu steigenden Zinssätzen führen. Und wenn der Staat viel Geld zurückzahlen muss, bleibt wohl auch generell weniger für Investitionen übrig.

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