28.06.2022 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 4 Min.

Sondervermögen für die Bundeswehr – Ganz ohne Schuldenbremse

In den letzten Wochen war es (auch coronabedingt) ruhig im Bundesrat. Anfang Juni hat die Versammlung der Länder aber einige interessante Beschlüsse bestätigt. Besonders relevant für Steuerzahlende sind die Erhöhung des Mindestlohns, Corona-Steuerhilfen und das Sondervermögen für die Bundeswehr. Klar, wenn der Ukraine-Krieg vor unserer Haustür wütet, dann will man am liebsten direkt die eigene Verteidigung aufstocken. Wer genau hinschaut, stellt aber schnell fest, dass die Ausrüstung der Streitkräfte schon länger bröckelt. Jetzt wird mit 100 Milliarden € Sondervermögen nachgebessert.

Doch woher kommt das Geld dafür? Was bedeutet das für die Schuldenbremse? Und was ändert sich noch? Bringen wir Licht ins Dunkel!

Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick

  • Corona-Steuerhilfen-Paket: Gute Nachrichten: Die Frist für die Steuererklärung ist verlängert bis Ende Oktober. Sie haben ein eigenes Unternehmen? Dann dürfen Sie jetzt noch mehr Verluste als bisher mit Gewinnen verrechnen. Und auch für alle Angestellten gilt: Die ausgezahlten Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld bleiben bis Ende Juni 2022 steuerfrei. Achja, und die Home-Office-Pauschale bleibt bestehen (maximal 600 €). Den perfekten Abschluss des Pakets machen die Corona-Bonuszahlungen. Die sind nämlich bis 4.500 € steuerfrei.
  • Rentenerhöhung: Rentner:innen erhalten höhere Bezüge (5,35 % im Westen und 6,12 % im Osten). Ach, und nicht zu vergessen, wer Erwerbsminderungsrente bezieht – und bisher nicht von den Reformen profitiert hat – erhält jetzt Zuschläge.
  • Neuer Mindestlohn: Ab Juli 2022 steigt der Mindestlohn (ganz regulär) von 9,82 € auf 10,45 €. Ab Oktober 2022 hat der Bundesrat jetzt die außerordentliche Erhöhung auf 12 € pro Stunde bestätigt. So soll die Lohnuntergrenze realistisch für die Lebenshaltungskosten werden. Natürlich steigt auch die Steuer-Grenze für Minijobs von 450 € auf 520 € im Monat. So ist eine Arbeitszeit von 10 Stunden pro Woche weiter möglich. Wer wissen möchte wie sich das auswirkt, sollte unseren Brutto Netto Rechner nutzen.
  • Mindestgeschwindigkeit für Internet: Die Bundesnetzagentur hat neue Vorgaben erarbeitet. Darin steht, wie hoch die Internet-Geschwindigkeit für alle Gebiete (auch die ländlichen) in Deutschland sein soll. Die Vorgaben winkte der Bundesrat jetzt durch. Ab sofort müssen Anbieter 10 Megabit pro Sekunde für Downloads und 1,7 Megabit pro Sekunde für Uploads garantieren. (Ob das wirklich genug ist, um gleichzeitig z.B. mit Video zu telefonieren und eine Serie anzuschauen?)
  • Pause für HARTZ-IV-Sanktionen: Bis Mitte nächsten Jahres darf das Arbeitslosengeld II nicht mehr um 30 % reduziert werden. Das konnte das Arbeitsamt bei Pflichtverletzungen anordnen, wenn Arbeitssuchende z.B. eine Arbeitsstelle nicht annehmen, obwohl sie „zumutbar“ ist. (Wer Termine verpasst oder sich nicht rechtzeitig meldet, bekommt aber immer noch 10 % weniger Geld.)
  • Bonus für Pflegekräfte: Endlich Kohle, statt nur Klatschen! Pflegende in Krankenhäusern und Einrichtungen bekommen einmalig bis zu 550 € steuerfreien Pflegebonus. Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach der Arbeitszeit und der Nähe zu Patienten.
  • Haushalt des Bundes für 2022: Das Haushaltsgesetz kann nach dem Beschluss des Bundesrates (rückwirkend) zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Durch die vergangene Bundestagswahl und die Bildung einer neuen Regierung verzögerte sich die Abstimmung darüber. Im Haushalt sind für dieses Jahr Ausgaben von 496 Milliarden € vorgesehen. Das heißt, es gibt eine Neuverschuldung von 139 Milliarden €. Wie geht das, fragen Sie sich? Die Schuldenbremse für Deutschland ist durch Corona ausgesetzt. (Finanzminister Christian Lindner will sie ab 2023 aber wieder einhalten.)
  • Sondervermögen für die Bundeswehr: Für die bessere Ausrüstung stehen jetzt 100 Milliarden € zur Verfügung. Dafür haben die Länder mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit abgestimmt. Denn – um die Schuldenbremse zu umgehen – für das Sondervermögen ist eine Änderung im Grundgesetz nötig (neuer Artikel 87a). Durch diese Änderung sind die Ausgaben nicht auf dieses Jahr beschränkt, sondern werden über mehrere Jahre genutzt. Auch eine neue Regierung ändert dann nichts mehr daran.

Woher kommt das Geld für ein Sondervermögen?

Natürlich muss auch das Geld für ein Sondervermögen irgendwo herkommen. Die Bundesregierung nimmt dafür Kredite von Banken und Investoren auf. Der Rahmen dieser Verschuldung muss so begrenzt sein, dass trotzdem noch Investitionen wie z.B. für Bildung oder Infrastruktur möglich sind. Denn ab einem gewissen Punkt können Schulden so hoch werden, dass das Geld nur für die Tilgung der Zinsen draufgeht.

Wie hilft die Schuldenbremse?

Sie ahnen es schon: Genau um das zu vermeiden, gibt es in Deutschland die Schuldenbremse. Dieser Abschnitt im Grundgesetz sagt, dass neue Kredite für den Bundeshaushalt niemals über 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes überschreiten dürfen. In Deutschland sind nach diesen Vorgaben ca. 15-18 Milliarden € an Neuverschuldung im Jahr möglich. Klar, dass die 100 Milliarden € für die Bundeswehr da nicht drin sind. Die Schuldenbremse darf auch pausiert werden in „außergewöhnlichen Notsituationen“. Das passiert gerade wegen der Corona-Pandemie. Aber langfristig kann die Bundeswehr davon nicht finanziert werden. Abhilfe schafft ein Sondervermögen – getrennt vom eigentlichen Bundeshaushalt.

Ist ein Sondervermögen eine gute Lösung?

Sondervermögen gibt es immer mal wieder. Der Bund richtete die „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen ein, um den Flutopfern vergangenen Sommer zu helfen. Auch gibt es ein „Bundeseisenbahnvermögen“. Damit wird immer kurzfristig durch finanzielle Mittel geholfen. Aber grundsätzlich muss das Geld natürlich immer irgendwo herkommen – und auch wieder zurückgezahlt werden. Der Bundesrechnungshof hält deshalb viele Sondervermögen – quasi als „Nebenhaushalte“ neben dem offiziellen Jahreshaushalt der Regierung – für gefährlich. Der Bundesrechnungshof-Präsident Scheller sagt sogar: „Sondervermögen schaffen Intransparenz. Sie vernebeln Haushaltswahrheit und -klarheit.“

Was bedeutet das konkret für mich? Eine Staatsverschuldung ist nicht immer negativ. Denn die Kredite können genutzt werden, um Investitionen für Bürger:innen zu tätigen. Aber sie kann auch zu steigenden Zinssätzen führen. Und wenn der Staat viel Geld zurückzahlen muss, bleibt wohl auch generell weniger für Investitionen übrig.


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