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Mehr Zeit für die Grundsteuererklärung 2022?

Mehr Zeit für die Grundsteuererklärung 2022?

Mehr Zeit für die Grundsteuererklärung 2022?

Noch ca. 2,5 Monate haben Eigentümer:innen von Haus, Wohnung oder Grundstück Zeit, die Grundsteuererklärung 2022 abzugeben. Nämlich bis zum 31. Oktober 2022, sagt das Finanzamt. Das ist ganz schön knapp, sagen Sie jetzt vielleicht? Für viele wird es eine Herausforderung, diese Frist einzuhalten. Und sie können gar nichts dafür! Deshalb fordern die Politik und Steuerberatende eine Verlängerung um weitere 6 Monate. Bisher gibt es dazu noch keine Entscheidung – obwohl vieles dafürspricht.

Warum gibt es die neue Grundsteuererklärung überhaupt?

Ganz einfach: Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer ab 2025 neu berechnet werden (Grundsteuerreform). Bisher wird die Grundsteuer nämlich nach Werten aus dem Jahr 1964 berechnet. Das sind nun wirklich nicht mehr die aktuellsten. Dafür müssen nun für alle Grundstücke Unterlagen zusammengetragen und eine Erklärung abgegeben werden. Bei rund 35 Millionen Grundstücken in Deutschland sind es umgerechnet 430.000 Grundsteuererklärungen pro Tag. Puh, kein Wunder, dass das elektronische Steuererklärungsportal (ELSTER) schon in den ersten Tagen in die Knie ging. Und das ist nicht einmal das größte Problem. Denn das Finanzamt hat den Abgabetermin zwar gesetzt – aber alle anderen Ämter kommen kaum hinterher, die benötigten Unterlagen zu verschicken.

Welche Unterlagen brauche ich für die Grundsteuererklärung?

Moment, dafür ist erst einmal wichtig zu wissen, wie die Grundsteuer berechnet wird. Die setzt sich nämlich aus folgenden Punkten zusammen:

So, jetzt wir schnell klar: Mit einem einzigen Behördengang sind höchstwahrscheinlich nicht alle Unterlagen besorgt. Und dazu kommt auch noch, dass der deutsche Amtsschimmel bekanntlich ein bisschen träge ist. Es kann also durchaus vorkommen, dass digital angefragte Unterlagen per Post verschickt werden. Der Steuerzahlende muss sie dann selbst ins entsprechende Formular abtippen. Das ist nicht nur mühsam, sondern eben auch zeitaufwendig.

Wieso ist die Frist denn überhaupt so kurz angesetzt?

Na, haben Sie vielleicht schon eine Ahnung? Tatsächlich gilt die neue Grundsteuer ja erst ab 2025 – die Unterlagen müssen aber bis Ende Oktober eingereicht werden. So haben Steuerpflichtige 4 Monate Zeit – Finanzamt und Kommunen allerdings mehr als 2 Jahre. Klar, rund 35 Millionen Steuererklärungen sind nicht von heute auf morgen bearbeitet. Deshalb werden hier die Sporen angelegt. Hm, dabei würde ja auch eine Verlängerung von 6 Monaten ein stetiges Abarbeiten zulassen. Außerdem wenden sich viele überforderte Menschen nun an Steuerberaterinnen und Steuerberater – und die kommen auch nicht hinterher.
Aus diesen – ich finde nachvollziehbaren – Gründen, werden immer mehr Stimmen laut, die sich gegen die Abgabe am 31. Oktober aussprechen. Selbst der Bundesfinanzminister Christian Linder räumte ein, er sei „[…] in Sorge, ob das alles gut geht.“ Auch der Präsident der Steuerberaterkammer, Prof. Dr. Hartmut Schwab, nannte die Abgabefrist „utopisch“.

Was bedeutet das konkret für mich?

Eine Verlängerung wäre natürlich sehr hilfreich. Aber noch ist nicht klar, ob es die geben wird. Sie sollten sich also auf keinen Fall zurücklehnen. Denn wer den Stichtag verpasst, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. (Achtung: Lohnsteuervereine dürfen die Grundsteuererklärung nicht übernehmen.)

Die Lösung: Damit Sie weder von ELSTER noch von ausgebuchten Steuerberatenden abhängig sind, nutzen Sie am besten einfach die smartsteuer-Grundsteuererklärung. Hier werden Sie nicht nur Schritt für Schritt durch alle Formulare geführt – Sie können sogar fehlende Angaben direkt digital anfordern. Damit sind Sie schnell und effizient unterwegs. Also aufsatteln und los geht’s!

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