10.01.2017 · Selbstständige · smart steuern ·
Lesezeit: 4 Min.

Wie erklärt eine GbR ihren Gewinn gegenüber dem Finanzamt?

Die Abgabenordnung bestimmt: eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung muss erstellt werden, wenn Einkünfte von mehreren Personen gemeinsam erbracht werden.
Das ist z.B. der Fall, wenn ein Ehepaar gemeinsam eine Photovoltaik-Anlage betreibt oder ein Geschwisterpaar ein gemeinsames Haus vermietet.
Die Erklärung nennt sich im einträglichen Amtsdeutsch „Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung“.

Marion und Jens Sparrenburg haben eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach ihres Hauses. Sie speisen Strom in das Verbrauchernetz ein und nutzen einen Teil des Stroms selbst. Was müssen die beiden tun, um diese Einkünfte richtig in der Steuererklärung einzutragen?

Wer braucht eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung?

Eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung muss abgegeben werden, wenn mehrere Personen Einkünfte aus einer Einkunftsquelle erhalten. Wenn Personengesellschaften oder Gemeinschaften einkommensteuerpflichtig sind, wird eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung abgegeben. Sie stellt eine separate Erklärungsform dar, die auf einem eigenen Formular unter einer eigenen Steuernummer angefertigt wird.
Für jedes Unternehmen, jede Gesellschaft, jede Gemeinschaft oder jeden Gegenstand der Einkünfteerzielung wird eine eigene Feststellungserklärung erforderlich. Diese Erklärung muss, wie die Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2022, bis zum 30.09.2023 abgegeben werden. Für das Steuerjahr 2023 hat man bis zum 31.08.2024 Zeit.

Marion und Jens erzielen mit den Einkünften aus der Photovoltaikanlage gemeinsam Einkünfte. Diese Einkünfte sind einkommensteuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Marion und Jens geben eine Feststellungserklärung über die Einkünfte aus Gewerbebetrieb ab.

Was wird in der Feststellungserklärung angegeben?

In der Feststellungserklärung werden alle Ausgaben und Einnahmen der Gesellschaft oder Gemeinschaft erfasst. Auch die Ausgaben von Beteiligten, die diese aus dem Privatvermögen gezahlt haben, sowie Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben werden erfasst. Aus den Angaben wird der gemeinsame Gewinn/Verlust der PV-Anlage errechnet.

Die Sparrenbergs erfassen alle Einnahmen und Ausgaben, die in dem Steuerjahr für die Photovoltaikanlage angefallen sind. Dazu gehört auch der Eigenverbrauch und eine Reparaturrechnung. Aus den Angaben wir ein gemeinsamer Gewinn der Sparrenbergs für die Anlage von 1.500€ errechnet.

Was passiert mit dem gemeinsamen Ergebnis?

Wenn der Gewinn oder Verlust aus der Gemeinschaft feststeht, wird das Ergebnis auf die einzelnen Beteiligten anteilig aufgeteilt. Dabei wird die Gewinnverteilung lt. Gesellschaftervertrag berücksichtigt oder – wenn keine vertragliche Regelung vorliegt – der Gewinn/Verlust nach Köpfen verteilt.
Über die Feststellung des Ergebnisses gibt dann einen Feststellungsbescheid, der auch die Anteile am Ergebnis der einzelnen Beteiligten ausweist. Dieser Bescheid wird einem vorher ausgewählten Empfangsbevollmächtigen zugestellt. Die Bekanntgabe des Bescheids an den Empfangsbevollmächtigen erfolgt für bzw. gegen alle Beteiligten.
Sollte die Gesellschaft nicht mehr bestehen, ein Gesellschafter ausgeschieden sein oder es Meinungsverschiedenheiten zwischen den Beteiligten geben worüber das Finanzamt informiert ist, dann erfolgt eine Einzelbekanntgabe an die jeweiligen Beteiligten.

Die anteiligen Ergebnisse werden automatisch in die Steuererklärung der beteiligten Personen übernommen und fließen so mit in die individuelle Einkommensteuer der Beteiligten ein. Wenn für die gemeinsamen Einkünfte ein anderes Finanzamt zuständig ist, als für den Beteiligten, übermitteln das Betriebsfinanzamt der Gemeinschaft oder Gesellschaft die Ergebnisse an die jeweilig zuständigen Finanzämter der Beteiligten.

Marion und Jens haben keinen Gesellschaftsvertrag geschlossen. Deshalb wird der gemeinsame Gewinn aus der Photovoltaik-Anlage zu gleichen Teilen auf die Eheleute verteilt. Marion und Jens erhalten je 750€ Gewinn aus Gewerbebetrieb für die PV-Anlage zugewiesen.
Sie erhalten einen Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen mit der Gewinnfeststellung von 1.500€ als gemeinsame Einkünfte. Dieser Gewinn wird dann 1:1 mit je 750€ auf Marion und Jens verteilt.
Der Gewinn von 750€ wird automatisch für Marion und für Jens in deren Steuererklärung eingetragen. Bei den Sparrenbergs sind Betriebs-Finanzamt (der PV-Anlage) und Wohnsitz-Finanzamt gleich, so dass die Daten direkt in die Einkommensteuererklärung der beiden eingetragen werden.

Wie wird die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen abgegeben?

Die Abgabe der Feststellungserklärung erfolgt elektronisch und authentifiziert. Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen die gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung nicht auf Formularen abgeben können, sondern dies elektronisch durchführen. Um den Vorgang authentifiziert durchzuführen, muss sich der Abgebende identifizieren. Das ist notwendig, damit das Verfahren sicher und nachvollziehbar für den Steuerpflichtigen und die Finanzverwaltung ist.

Jens und Marion nutzen schon lange die Onlinesteuererklärung von smartsteuer. Ab dem Steuerjahr 2016 bietet smartsteuer die Abgabe der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung mit an. Wie bereits gewohnt können Marion und Jens anhand von einfachen Fragen die Erklärung ausfüllen. Über smartsteuer ist das anteilige Ergebnis dann auch direkt in der Einkommensteuererklärung drin.

Was ist wenn etwas schief läuft?

Wenn es bei den Einkünften aus der Feststellung einen Fehler gibt, muss immer gegen den Feststellungsbescheid Einspruch eingelegt werden. Der Feststellungsbescheid gilt als Grundlagenbescheid für den anteiligen Ansatz in der Einkommensteuererklärung. Wird der Feststellungsbescheid geändert, wird der Einkommensteuerbescheid an der Position immer automatisch auch geändert.

Marion und Jens haben Ihren Feststellungsbescheid und Ihren Einkommensteuerbescheid erhalten. Im Feststellungsbescheid und im Einkommensteuerbescheid ist der Gewinn von Marion statt mit 750€ mit 1.750€ erfasst. Marion legt Einspruch gegen den Feststellungsbescheid ein. Daraufhin wird der Feststellungsbescheid geändert. Dieser ändert automatisch auch den Gewinn von Marion im Einkommensteuerbescheid. Nach dem erfolgreichen Einspruch erhalten die Sparrenburgs einen neuen Feststellungsbescheid und einen neuen Einkommensteuerbescheid, der in der Position von Marions Gewinn aus Gewerbebetrieb geändert ist.

Zusammenfassung:
Die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung ist für Einkünfte, die von mehreren Personen erstellt werden. Auf der Grundlage der Feststellungserklärung wird das Gesamtergebnis ermittelt und dann auf die einzelnen Beteiligten verteilt. Diese erhalten dann die anteiligen Einkünfte in ihrem Einkommensteuerbescheid.

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Anika sagt:

    Perfekt erklärt! Vielen Dank für den nützlichen Artikel. Bei meinem Mann und mir ist es genau der gleiche Fall: Wir betreiben eine PV-Anlage auf unserem Wohnhausdach.
    Ich dachte immer, die EÜR würde ausreichen um die Einkünfte anzuzeigen. Offensichtlich nicht…

  • Avatar KEUDEL Henning sagt:

    Ich habe bisher den einen Bescheid auf Papier abgegeben. Warum muß man das so kompliziert machen, auch wenn dies wie bei uns nur ein Mal im Jahr machen (MUSS). Der Aufwand mag beim Finanzamt geringer sein, aber nicht bei den Steuerbürgern!
    Es ist nicht Aufgabe des Staates, den Bürger dem Steuerberater zuzuführen. Der ist ganz schön teuer!
    Nach Auskunft meines Finanzamtes soll der Bescheid in Elster eingearbeitet werden. Heute, am 02.02.2019 ist das noch nicht der Fall
    MfG. Henning Keudel

  • Avatar Sabine sagt:

    Perfekt erklärt! Seit mein Vater gestorben ist, erledige ich unsere Steuererklärung. Meine Mutter und ich haben Einnahmen von Vermieten und Verpachten (3/4 und 1/4, Anlage V ist ausgefüllt) und Photovoltaikanlage (je zur Hälfte, auch hier EÜR und Umsatzsteuer, weil Gewerbe dabei ist, ausgefüllt). Ich habe eher Probleme, dass ganze in das Hauptformular und Anlage FE1 zu übertragen, bzw. diese auszufüllen. Gibt es da irgendwo Hilfe? Gegoogelt habe ich schon erfolglos.

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Hallo,
    am besten nutzen Sie das Interview von smartsteuer. Die Daten werden abgefragt ohne dass Sie jedoch einen Übertrag in die Anlagen vornehmen müssen. Dies macht die Anwendung komfortabel für Sie.

  • Avatar Marcus D. sagt:

    Hallo!

    Einfach und schnell erklärt.

    Wie sieht das mit der EEG-Umlage bei einer Ehegatten Gbr aus?
    Muss ich dann auf meinen selbstverbrauchten Strom eine EEG-Umlage zahlen?
    Die Anlage ist eine 6kWpeak Anlage.

  • Avatar leon sagt:

    Also müssen wir nur die „einheitliche und gesonderte Feststellung“ abgeben und eine „einnahmen Überschuss Rechnung“. Die Einkommenssteuer wird dann automatisch gemacht? Oder machen wir die auch und lassen den Gewinn automatisch ausfüllen?

  • Katrin Lengtat Katrin Lengtat sagt:

    Hallo leon,

    bei Fragen zu deiner Steuererklärung, kannst du dich gern an unseren Support wenden.

    Beste Grüße
    Katrin aus dem Team smartsteuer


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