24.01.2020 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Kassenbonpflicht – pro und contra

Wie ein kleines Stück Papier die Menschen in Deutschland beschäftigen kann. Und das alles nur, weil es seit Jahresbeginn die sogenannte Kassenbonpflicht gibt. Doch warum gibt es die überhaupt? Was soll sie bringen – außer jede Menge Papiermüll? Wir haben uns mal umgeschaut, beleuchten dabei, was dafür und was dagegen spricht.

Gegen Schwarzhandel und Steuerbetrug

Kommen wir also gleich zu dem größten Pro: Jeder ahnt es, viele haben es selbst erlebt. In vielen Branchen, vom Restaurant über die Apotheke bis hin zur Bäckerei – um nur einige Beispiele zu nennen – wird oft sehr trickreich versucht, Einnahmen an der Steuer vorbei zu machen. Mal ist es im Restaurant nur eine Zwischenrechnung – die sich dann in der Kasse problemlos wieder ausbuchen lässt, mal wird im Kiosk oder im Eiscafé gar nichts eingebongt in die Kasse…
Die Beispiele lassen sich beliebig fortsetzen. Alle haben eins gemeinsam. Von diesen Einnahmen sieht der Fiskus nichts. Und dass Kleinvieh auch Mist macht, sieht man dann: 10 Milliarden Euro sollen nach Schätzungen dem Staat so Jahr für Jahr durch die Lappen gehen.

Mit den gesetzlich vorgeschriebenen Kassen, die alle Einträge über mehrere Jahre speichern und der Pflicht, einen Bon (oder ein elektronisches Äquivalent, dazu später mehr) auszugeben, dürfte der Steuerbetrug zumindest wesentlich erschwert werden. Und der Untergang des Abendlands ist die Bonpflicht auch nicht. In Italien (dort steht dann auch gern mal die Finanzpolizei für Kontrollen um die Ecke), aber auch in Österreich und Frankreich gibt es diese Pflicht schon länger. Achso, in Italien gibt es sogar die Pflicht, dass der Kunde den Bon mitnehmen muss – und auf Verlangen auch in der Nähe noch zeigen muss. 

Und mehr Geld in der Staatskasse bedeutet auch, dass vielleicht dann doch auch mehr in Sinnvolles für uns alle investiert wird. Hoffen wir mal.

Papierberge und Kosten

Findige Köpfe haben ausgerechnet, dass alle zusätzlichen Kassenzettel 43 Fußballfelder bedecken würden oder aneinander gereiht 2,2 Millionen Kilometer lang wären, was 55 mal um den Äquator reichen würde. Oder mehr als dreimal zum Mond und zurück. 5,7 Millionen Kilogramm Papier zusätzlich seien das. Und dann werden die Bons ja auch noch auf giftigem Thermopapier gedruckt. Hier schon mal Entwarnung: Die Chemikalie Bisphenol A als Beschichtung von Thermopapier ist ab 2020 verboten. Bleiben aber trotzdem jede Menge Papierberge – und zusätzliche Ausgaben für die Händler. 

Viel mehr gibt es dann schon nicht zu meckern über diese Bonpflicht. Doch halt, das Ganze ist vielleicht gut gedacht, aber eben schlecht gemacht. 

Schnell, schnell – aber…

Weil sich das Finanz- und das Wirtschaftsministerium erst sehr spät überhaupt auf das Gesetz einigen konnten, ist es zumindest ein holpriger Start. Deshalb muss der Staat bis Ende September 2020 auch noch Kassen erlauben, die noch nicht dem nötigen Standard entsprechen. Kontrollen soll es bis zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht geben. Also eigentlich erstmal viel Aufregung um nichts. 

Außerdem wurde an vielen Stellen vergessen zu erwähnen, dass es auch digitale Alternativen zum Kassenzettel gibt. Den Kaufbeleg kann der Käufer auch per NFC (Nahfunk für Smartphones), Kundenkonto oder E-Mail erhalten. Nun mag der ein oder andere einwenden, dass der Bäcker bestimmt keine E-Mail an den Kunden über 84 Cent schicken werden, das würde ja auch zu lange dauern. 

Und zu guter Letzt: Alles, was bargeldlos läuft, wird in jedem Fall registriert – und bräuchte eigentlich keinen Bon. Das sind etwa die Bezahlung per EC-Karte (ja, ich weiß, die heißt jetzt anders), am besten kontaktlos und bei Beträgen bis 25 Euro sogar ohne PIN. Oder das Bezahlen per Smartphone (Apple Pay, Google Pay als Beispiele).

Unsere Meinung: Ja, die Kassenbonpflicht ist bürokratisch und verursacht Papiermüll. Aber wenn damit der Steuerbetrug an der Kasse eingedämmt werden kann, sollten wir doch damit leben können, oder?

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Hecheltjen sagt:

    Kleinst- und Kleinbeträge mit Karte zahlen? Kredikartenunternehmen mit ihren Provisionen oder die Postengebühren der Banken fressen dann den Reingewinn des Einzelhändlers auf.

  • Avatar Frank sagt:

    Man könnte einfach festlegen, dass alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen (also ab 17500 Euro Jahresumsatz) auch Kartenzahlung akzeptieren _müssen_ und diese dann von der Bonpflicht _ausgenommen_ wird.

    Da hätten auch die Kunden was davon (nämlich weniger Bargeld), die Umwelt bliebe verschont, Nahrungsmittel und Kleingeld hätten weniger (Keim-belasteten) Kontakt, die Kleinunternehmer hätten keinen Grund über die Bürokratie zu meckern und der Steuerbetrug ließe sich auch verhindern. Leider hängt der deutsche Verbraucher aber so sehr an seinem Bargeld (besonders die größte Wählergruppe – die „Alten“) dass das wohl nie passieren wird.

  • Avatar Reinhard Riek sagt:

    Ausgerechnet dieselben Leute, die Permanent den Regenwald retten wollen, sind im Grunde für diesen Blödsinn verantwortlich. Offenbar wissen diese Leute, dass ausgerechnet in Deutschland Papier nicht aus Holz gemacht wird.

  • Avatar Marc Jarzombek sagt:

    Hallo Frau Pank,

    Sie haben das allerwichtigste vergessen (Ich bin seit 20 Jahren im Kassenbusiness tätig):

    Die Bonpflicht erschwert es auch den Mitarbeitern am Chef „vorbei zu kassieren“. Wenn die Katze aus dem Haus ist, tanzen die Mäuse auf dem Tisch. Schnell ist ein Haarschnitt oder ein Kaffee „in die eigene Tasche“ gebucht worden.

    Zudem kann ich auch das Thema „Mehrkosten“ nicht wirklich gelten lassen…:

    Eine 80 Meterrolle Thermopapier kostet z.B. 1,05 netto. Das sind 8000 cm. Ein durchschnittlicher Bon dürfte 15 cm lang sein. Ergo teilen wir nun 8000 cm durch 15 cm und können also über 530 Kassenbons mit einer Rolle drucken. ALSO 530 VORGÄNGE.

    Kostet also 1 Kassenbon 0,19 Cent….also 1/5 Cent….

    Und auch ein Bäcker wird bei 530 Kassenvorgängen pro Bon mehr als nur 1 Brötchen verkaufen.

    Den Papierverbrauch, den lasse ich gelten und wäre auch dafür, ab Betrag X, z.B. 10,00 EUR erst die Bonpflicht ein zu führen. Aber das entscheiden andere….

    Mit freundlichen Grüßen aus Hessen

  • Avatar Jürgen K. sagt:

    Das hier einschlägige „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ (Kassengesetz) wurde Ende 2016 veröffentlicht.

    Also viel Zeit für die Händlerinnen und Händler (Divers gab es damals noch nicht im Gesetz),
    sich auf den 1.1.2020 vorzubereiten.
    Zum Beispiel durch Beantragung einer Ausnahme von den Pflichten aus dem Gesetz.

    Das Kassengesetz kennt keine Kassenbonpflicht.
    Lediglich eine Belegpflicht ist zu finden.

    Das hindert die Autorin jedoch nicht, in reißerischer Manier die „Kassenbonpflicht“ in der Überschrift zu benutzen.

    Dies wird auch dadurch nicht wirklich besser, dass dann später von der „sogenannten“ Kassenbonpflicht gesprochen wird und tief im Artikel vegraben, die zahlreichen elektronischen Varianten genannt werden.
    Nicht gefunden habe ich den Hinweis, dass der Gesetzgeber mit voller Absicht keine bestimmte Form für die Belegpflicht vorgegeben hat.

    So einen Artikel erwarte ich von unserer Presse, aber nicht von einer Fachplattform wie Smartsteuer.
    Hier erwarte ich eine sachliche Information.

  • Avatar Sascha sagt:

    Es ist ja so bequem alles per Mobiltelefon oder per KArte oder per usw. zu bezahlen. Überall seine Finderabdrücke hinterlassen und somit ein perfektes digitales Schema und über JEDEN einzelnen zu erstellen. Nicht zu vergessen, dass bei digitalem Geld eine Entwertung des Geldes stattfinden kann, ohne dass man sich auch nur ansatzweise dagegen wehren könnte.
    Kurzum: Die Mehrheit der JUNGEN (Ahnungslosen) scheint ja förmlich danach zu betteln ausspioniert und ausgenommen zu werden.
    Eine digitale Welt scheisst auf Datenschutz und das per Geburt gegebene Recht auf Privatssphäre.
    Und das alles nur aufgrund ein paar Euro an Steuern? Leute macht die Augen auf! Der Staat bescheisst UNS nach Strich und Faden! Siehe nur der Rohrkrepierer PKW-Maut = 500Mio verschleudert oder „weggeschafft“ und der Scheuer ist immer noch im Amt. Fast jedes Jahr unbemerkt gibt’s Diätenerhöhungen der Abgeordneten (bei einem ohnehin schon unverschämt hohen Einkommen und Sonderbezügen) GEZ Gebühren werden erhöht (für was denn eigentlich?)
    Sorry, dafür habe ich weniger Verständnis als „Keime“ im Geldbeutel…


Kommentar schreiben (* Pflichtfelder)