09.06.2020 · Arbeitnehmer · smart leben · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Steuerfrei was dazuverdienen – so geht’s

Ganz ehrlich, wohl jeder von uns hat sich schon mal über die Steuern geärgert. Egal was man macht, immer klopft einem Vater Staat auf die Schulter und fordert seine Abgabe. Gerade, wenn man mit Arbeit sein Geld verdient. Aber: Es gibt sie dann doch. Die Ausnahmen von der Regel. Tätigkeiten, für die Sie neben Ihrem eigentlichen Job Geld erhalten – und von dem Sie keinen Cent an den Fiskus abdrücken müssen. Wir zeigen Ihnen heute die Möglichkeiten. 

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Wir meinen mit dem steuerfreien Zuverdienst ausdrücklich nicht das, was allgemein als schwarz arbeiten bezeichnet wird. Da bekommt der Staat zwar auch keinen Cent. Aber, wenn er es mitbekommt, zahlen Sie so richtig drauf. Denn Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Doch was geht legal? Sie erfahren es jetzt.

Minijob – 450 Euro

Wer schon auf Steuerkarte arbeitet, kann zusätzlich mit einem sogenannten Minijob steuerfrei Geld dazuverdienen. Das Maximum sind 450 Euro im Monat, weshalb diese Jobs auch oft als 450-Euro-Jobs bezeichnet werden. Sie müssen den Job nicht mal in einer Steuererklärung angeben. Aber Achtung: Sie dürfen (wenn Sie schon einen Job haben) auch nur genau einen Minijob haben. Sind er mehr, greifen die steuerlichen Regeln des 450-Euro-Jobs nicht mehr. 

Nützliches tun – steuerfrei 

Viele Deutsche engagieren sich im Ehrenamt. Und auch wenn das erstmal absolut selbstlos und nach fehlender Bezahlung klingt – eine kleine Entlohnung ist dann doch drin. Und die sogar steuerfrei! 

  • Übungsleiterpauschale: Gleich vorab, es geht hier nicht nur um Sport. Aber auch. Bis zu 2.400 Euro können Sie da im Jahr dazuverdienen – steuerfrei. Das sind immerhin 200 Euro im Monat. Und wer kann in den Genuss kommen? Das sind unter anderem Trainer im Sportverein, Ausbilder, Erzieher, Chorleiter und Kursleiter etwa an der Volkshochschule. Wer kranke oder behinderte Menschen pflegt, kann die Pauschale auch bekommen. Das gilt auch für Tätigkeiten in der Kirche, zum Beispiel Religionsunterricht. Wichtig: Bei der Übungsleiterpauschale müssen Sie direkt etwas mit Menschen zu tun haben. Das unterscheidet sie von der gleich folgenden…
  • Ehrenamtspauschale: Hier sind bis zu 720 Euro im Jahr (60 Euro im Monat) steuerfrei. Wer also für seine ehrenamtliche Tätigkeit im Verein oder einer ähnlichen Organisation eine kleine Aufwandsentschädigung bekommt, muss bis zur genannten Grenze keine Steuern zahlen. Beispiele sind der Vereinsvorsitz, Kassenwart, Bürokraft im Pflegeheim und vieles mehr.

Sie können im Idealfall sogar beide Pauschale bekommen – aber nicht für die gleiche Tätigkeit. Wenn Sie zum Beispiel gleichzeitig der Trainer der Fußball-Mannschaft sind (200 Euro im Monat) und auch noch der Platzwart (60 Euro im Monat), ist alles gut. 

Selbstständig und steuerfrei?

Nun, es klingt ja schön. Sie haben einen Job – wollen aber nebenher noch als Selbstständiger was dazuverdienen. Mal ganz davon abgesehen, dass Sie das mit Ihrem Arbeitgeber besprechen sollten (gilt auch für den 450-Euro-Job), kann ich Ihnen nicht viel Hoffnung machen. Sobald Sie auch nur irgendwas anfangen, müssen Sie das dem Finanzamt mitteilen. Und steuerfrei bleiben Sie nur, wenn Sie nicht mehr als 410 Euro im Jahr mit dieser Tätigkeit verdienen. 

Und hier das Ganze noch einmal im Videoformat:




Was bedeutet das konkret für mich?
Steuerfrei (legal) was dazuverdienen, das geht nur mit einem 450-Euro-Job, mit der Übungsleiter- oder/und Ehrenamtspauschale oder bis zu 410 Euro in einer selbstständigen Nebenbeschäftigung.

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Jacques sagt:

    Ab welchen Betrag „lohnt“ sich wohl der steuerpflichtige Dazuverdienst? Wird dann jeder zusätzlich verdiente Euro genauso versteuert wie mein Bruttoeinkommen?

    Danke für den schönen Beitrag!


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