01.12.2020 · Arbeitnehmer · smart steuern · Lesezeit: 3 min

Spenden und dabei Steuern sparen

Die Vorweihnachtszeit ist traditionell auch Spendenzeit. Und die Bereitschaft zu spenden, ist in diesem Jahr bisher sogar noch größer als zuvor. Doch Ihre Hilfe für andere lohnt sich nicht nur ideell für Sie – sondern meist auch finanziell. Denn Spenden lassen sich oft von der Steuer absetzen. Wir sagen Ihnen, welche Zuwendungen wie genau steuerlich absetzbar sind, was es mit Spendenquittungen auf sich hat und welche Regeln für Spenden im Zusammenhang mit Corona gelten.

Es ist auf den ersten Blick überraschend. Auf den zweiten aber nicht. Denn wir Deutschen sind hilfsbereiter als manch einer denken mag. Und so wird in der Regel in besonderen Zeiten mehr gespendet als sonst. So waren es in den Wochen des Lockdowns im Frühjahr zwischen 5 und 13 Prozent mehr als im Vorjahr. Doch zu den „Corona-Spenden“ kommen wir später noch.

Welche Spenden sind absetzbar?

Wenn Sie spenden, weisen die Empfänger meist ohnehin darauf hin, dass Sie die Spende steuerlich als Sonderausgabe absetzen können. Aber da das manchmal eben nicht ersichtlich ist, wollen wir hier kurz sagen, was Sache ist. Prinzipiell gibt es drei Formen steuerbegünstigter Spenden:

  1. Zur Förderung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke: Das umfasst eine große Bandbreite. Dazu gehören etwa gemeinnützige Organisationen und Vereine, die Wissenschaft, Religion, Altenhilfe, Kunst/Kultur oder auch Jugendhilfe fördern. Mildtätigkeit betrifft zum Beispiel Vereine, die sich um das Wohl von Tieren kümmern. Unter Umständen zählen auch Mitgliedsbeiträge in Vereinen dazu, Sportvereine und privates Vergnügen ausgenommen. Achtung: Sie können nicht nur Geld spenden, sondern auch Sachspenden entrichten.
  2. Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung: Das betrifft wohl eher die wohlhabenden unter uns.
  3. Spenden an politische Parteien: Das betrifft auch die Mitgliedsbeiträge.

Ganz wichtig: Das ist immer nur zulässig, wenn Sie keine Gegenleistung für Ihre Spende erhalten.

Wie läuft das mit dem Absetzen?

Die Spenden unter Punkt 1 setzen Sie als Sonderausgaben ab. Achtung: Es gibt einen Freibetrag von 36 Euro (bei Paaren 72 Euro). Wenn Sie bei den Sonderausgaben nur Vorsorgeaufwendungen haben, sparen Sie erst ab diesen Beträgen tatsächlich Steuern. Wichtig: Sie brauchen bei Spenden über 200 Euro einen Zuwendungsbeleg (eine Spendenquittung). Bei kleineren Spenden reicht ein Kontoauszug als Beleg über die Spende. Der Verwendungszweck sollte klar machen, dass es sich um eine Spende handelt. Wenn Sie eine Sachspende machen, müssen Sie den Wert vom Spendenempfänger notieren lassen. Bei Neuware ist es der Preis, bei gebrauchten Artikeln der Zeitwert.

Es gibt zudem eine Obergrenze der Absetzbarkeit: Spenden dürfen Sie bis zu 20 Prozent der eigenen Einkünfte absetzen.

Spenden an Stiftungen (Punkt 2) wollen wir kurz halten: Sie können bis zu einer Million (!) Euro (bei Paaren 2 Millionen Euro) steuerlich als Sonderausgaben geltend machen. Entweder auf einen Schlag im aktuellen Jahr, oder über bis zu zehn Jahre verteilt.

Parteispenden (Punkt 3) sind steuerlich sogar noch besser. Bei Spenden bis zu 1.650 Euro (Paare 3.300 Euro) wird die Hälfte Ihrer Parteispende direkt von Ihren Steuern abgezogen – und mindern nicht nur als Sonderausgaben Ihre Steuerlast. Parteispenden bringen also mehr für die Steuererstattung. Wenn Sie noch mehr spenden, greift dann wieder der Spendenabzug als Sonderausgabe. Obergrenze der Absetzbarkeit: 3.300 Euro (Paare 6.600 Euro).

Corona-Spenden im vereinfachten Verfahren

Auf Spenden hoffen im Moment auch nicht wenige Organisationen, Vereine und Firmen, die ums Überleben kämpfen. Unterstützungsmöglichkeiten gibt es viele. Der Gesetzgeber hat deshalb entschieden, dass Spenden im Zusammenhang mit Corona generell nur den Nachweis in Form des Kontoauszugs oder vergleichbarem brauchen. Sie brauchen also in diesem Fall keine Spendenquittung.

Was bedeutet das konkret für mich?

Spenden sind eine gute Sache – und sie lohnen sich auch steuerlich. Denn Sie sparen mit einer Spende Steuern. Heben Sie alle Belege gut auf, Sie müssen diese nicht mit der Steuererklärung zum Finanzamt schicken, sondern nur auf Anforderung. Und wenn Sie unsicher sind, wo Sie die Spenden in der Steuererklärung eintragen müssen: Machen Sie die Steuer im nächsten Jahr einfach mit unserer Online-Steuererklärung smartsteuer. Damit geht es besonders einfach und schnell in Form eines Interviews – und da werden Sie auch nach Spenden gefragt und wir zeigen Ihnen wie Sie Spenden steuerlich absetzen können.

Mandy Pank
Verfasst von:
Mandy ist im Marketing tätig und immer darauf bedacht steuerliche Themen so einfach wie möglich aufzubereiten. Dabei hilft ihr natürlich auch ihr Hintergrund als Steuerfachangestellte. Sie versetzt sich gerne in die Lage der Kunden, um herauszufinden, wo der Schuh drückt. Doch auch für ihre Kollegen hat sie immer ein offenes Ohr und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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