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Worauf achten die Finanzämter 2021 besonders?

Worauf achten Finanzämter 2021 besonders?

Worauf achten Finanzämter 2021 besonders?

Was in den deutschen Finanzämtern passiert (und warum), ist meist wie das vielzitierte Buch mit den sieben Siegeln. Klar, es gibt die Steuergesetze, an die sich gehalten werden sollte. Aber da ist ja schon noch Spielraum. Aber wo gucken die Finanzbeamten und -beamtinnen genauer hin? Geschieht das zufällig oder gibt es Regeln? Nun, es scheint diese Regeln und Schwerpunkte zu geben. Woher wir das nun wieder wissen? Das erfahren Sie gleich in diesem Blogbeitrag. 

Wissenswertes aus Nordrhein-Westfalen

Wir wollen Sie nicht zu lang auf die Folter spannen. In NRW verschickt die Oberfinanzdirektion tatsächlich jedes Jahr ein Dokument, wo die Schwerpunkte bei den Steuererklärungen liegen sollen. Dieses Schreiben erhalten logischerweise die Finanzämter, aber auch die Steuerberaterkammern. Und die Kammer in Westfalen-Lippe veröffentlicht das immer – wenn auch nur für kurze Zeit – auf ihrer Internetseite. Zudem finden sich dezentrale Schwerpunkte auch auf den Internetseiten der Finanzverwaltung NRW.
Okay, das ist jetzt „nur“ Nordrhein-Westfalen. Aber immerhin ist es das bevölkerungsreichste Bundesland – und es ist schwer vorstellbar, dass es in den anderen Bundesländern so völlig anders ist. Wir geben Ihnen jetzt einige Beispiele.

Homeoffice-Pauschale: kaum da – schon ein Schwerpunkt

Dank Corona gibt es jetzt die Homeoffice-Pauschale. Wer zu Hause arbeiten musste – und kein Arbeitszimmer absetzen kann, darf für jeden Tag pauschal 5 € als Werbungskosten absetzen, maximal 600 €. Die Finanzbeamtinnen und -beamten – zumindest in NRW – sind nun angehalten, da genauer hinzuschauen. Denn: Wer im Home-Office war, kann an diesem Tag nicht ins Büro gefahren sein. Und darf deshalb auch nicht die Entfernungspauschale verwenden.
Also der Tipp: Reduzieren Sie die Tage, an denen Sie die Kilometerpauschale angeben, um die Homeoffice-Tage. Sonst ist Ärger wahrscheinlich. 

In eine ähnliche Richtung geht es auch bei der doppelten Haushaltsführung. Wer im Home-Office gearbeitet hat, war womöglich gar nicht in seiner Zweitwohnung in der Nähe des Unternehmens – sondern zu Hause. Nicht ausgeschlossen, dass dann die Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung nicht absetzbar sind. Allerdings ist das zumindest fragwürdig, denn die Zweitwohnung lässt sich nicht einfach mal so kündigen – und dann nach Corona wieder neu beziehen. Die Mietkosten sind in der Regel der größte Posten bei der doppelten Haushaltsführung. Klar dürfte aber sein, dass die Kosten für die regelmäßigen Fahrten am Wochenende zum und vom Hauptwohnsitz wegfallen.  

Liebhaberei bleibt im Blickfeld

Keine Angst, das Finanzamt prüft jetzt nicht, ob Sie eine Liebhaberin oder einen Liebhaber haben. Nein, unter Liebhaberei versteht man, wenn jemand mit einem Gewerbe oder einer selbstständigen Tätigkeit nicht wirklich das Ziel verfolgt, Gewinne zu machen. Das heißt übrigens im Amtsdeutsch „Einkunftserzielungsabsicht“. Offenbar gibt es immer wieder Leute, die das Ganze nur dazu nutzen, viele Ausgaben absetzen zu können, um so Steuern zu sparen. Dazu gehört auch ein Firmenwagen, der natürlich eigentlich sinnlos ist, wenn das Unternehmen nicht an Gewinnen interessiert ist.

Genauer schauen soll das Finanzamt jetzt auch bei Betreibern von Photovoltaikanlagen. Die sind automatisch Gewerbetreibende. Offenbar nutzen das aber nicht wenige, um nur die hohen Investitionen absetzen zu können, ohne auf Gewinne abzuzielen.

Mieteinkünfte und Anteile von Kapitalgesellschaften 

Hier geht es darum, dass einige die Ausgaben (etwa Renovierung und Modernisierung) für das Wohneigentum absetzen. Aber kaum Mieteinkünfte nachweisen können. Mindestens 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete sind aber erforderlich, um die Ausgaben absetzen zu dürfen. Ebenso überprüft werden sollen Sonderregelungen im ersten Jahr der Vermietung.

Schließlich ist auch die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Blickpunkt. Das betrifft natürlich nicht so viele. Aber die, die es betrifft, sollten genau hinschauen, in welchen Fällen hier die Abgeltungsteuer (25 %) greift – oder der persönliche Steuersatz, der gern mal deutlich höher liegt. Auch auf trickreiche Konstruktionen bei der Erbfolge, besonders schon zu Lebzeiten, werden die Finanzämter verstärkt ein Auge haben.

Was bedeutet das konkret für mich?
Zuallererst eins: Bleiben Sie bei der Steuererklärung genau und ehrlich. Das Beispiel mit dem Home-Office und der Kilometerpauschale sollte ein warnendes Beispiel sein. Das heißt nicht, dass Sie in diesem Fall mit schweren Strafen rechnen müssten. Aber Sie können davon ausgehen, dass das Finanzamt dann auch in den folgenden Jahren bei Ihnen genauer hinschaut. Und zu guter Letzt: Machen Sie die Steuer überhaupt! Am besten natürlich mit unserer Online-Steuererklärung smartsteuer.

 

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