04.06.2021 · Arbeitnehmer · smart leben ·
Lesezeit: 3 Min.

Urteil zu erhöhten Bankgebühren – so bekommen Sie Ihr Geld zurück

In den letzten Jahren haben viele Banken und Sparkassen ihre Gebühren erhöht. Das reichte von den Kontoführungsgebühren über Gebühren für Überweisungen bis hin zu Gebühren für Maestro- und Kreditkarten. Die Geldinstitute teilten das zwar immer schriftlich mit. Doch wenn es keinen Widerspruch gab, galt das als Zustimmung für die Preiserhöhung. Und natürlich hat fast niemand widersprochen.

Doch damit ist jetzt Schluss! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass diese (Erhöhungs-) Klauseln unwirksam sind. Die Zustimmung sei „fingiert“ gewesen. Die Folge: Jetzt gibt es für viele Kundinnen und Kunden Geld zurück. Oft sogar dreistellige Beträge. Wie viel das ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was Sie tun müssen – Sie erfahren es in diesem Blogartikel.

Das Urteil und die Begründung in Kürze

Wir wollen hier nicht ins Rechtsdeutsch verfallen, wer es gerne so lesen möchte, dem sei die Pressemitteilung des BGH empfohlen (Aktenzeichen: XI ZR 26/20).

Kurz gesagt bedeutet das Urteil: Wenn eine Bank oder Sparkasse die Preise erhöht – oder andere Dinge zu Ungunsten der Kundschaft ändert, ist es nicht ausreichend, wenn niemand widerspricht. Nur wenn sich nichts verschlechtert, reicht das „Schweigen“ als Zustimmung. In allen anderen Fällen bedarf es einer aktiven Zustimmung.

Zwar ging es in dem Verfahren nur um die Postbank, doch es betrifft tatsächlich alle Geldinstitute. Es gelten – kurz gesagt – die bei der Kontoeröffnung vereinbarten Preise. Auf alles andere haben Sie jetzt einen Erstattungsanspruch. Allerdings „nur“ für die Beträge seit dem 1. Januar 2018. Was weiter zurückliegt, ist verjährt. Im Prinzip gibt es nur zwei Ausnahmen: Sie haben tatsächlich mal aktiv zugestimmt (eher unwahrscheinlich) – oder Sie sind in einen anderen Kontotyp gewechselt. Dann gelten die Bedingungen des neuen Kontotyps.

Von wie viel Geld reden wir?

Nun, das ist bei jeder und jedem verschieden. Nehmen wir als Beispiel eine Person, die ursprünglich ein kostenloses Konto inklusive kostenloser Maestro- und Kreditkarte hatte. Seit 2016 muss sie aber Kontoführungsgebühren von 5 € pro Monat zahlen. Die Maestro-Karte kostet im Jahr 10 €, die Kreditkarte 20 € pro Jahr. Das wären für 2018, 2019 und 2020 jeweils 90 € und für die ersten sechs Monate dieses Jahres nochmal 60 €, wenn der Jahresbeitrag für die Karten schon gezahlt worden ist. Macht insgesamt 330 €. Hinzu kommen noch Zinsen von fünf Punkten über dem Basiszinssatz, aktuell wären das rund 4,1 %, sodass wir bei rund 350 € landen dürften. Nicht schlecht, oder?

Wie komme ich an das Geld?

Eigentlich müssten die Banken und Sparkassen von sich aus aktiv werden. Das dürfte aber nicht passieren. Getreu dem Motto „Wo kein Kläger, da kein Richter“ werden sie auf Zeit spielen. Deshalb sollten Sie selbst aktiv werden. Und dem Geldinstitut die Stirn bieten. Wenn Sie also genau wissen (wie im Beispiel oben), von welchen Beträgen die Rede ist, können Sie direkt die Summe einfordern. Nutzen Sie für die Zinsen bitte einen Zinsrechner im Internet. Wenn es aber komplizierter ist, weil Sie für einzelne Aufträge zahlen mussten, können Sie zuerst eine Auflistung der Gebühren von der Bank einfordern. Für all das gibt es Musterbriefe im Internet, zum Beispiel auf den Seiten der Stiftung Warentest.

Sie müssen allerdings wissen, wie die Gebührenlage zur Kontoeröffnung war. Da hilft nur gute Erinnerung – oder Sie haben die Unterlagen noch. Und noch eins zu den Fristen: Nur wenn Sie die zu viel gezahlten Beträge noch in diesem Jahr zurückfordern, können Sie bis zum Jahr 2018 zurückgehen. Warten Sie bis zum Jahr 2022, dann dürfen Sie erst ab 2019 zurückfordern.

Bleibt das jetzt für immer so?

Vermutlich nicht. Die Banken und Sparkassen werden sicher in absehbarer Zeit neue AGB einführen. Wenn Sie diesen nicht zustimmen, droht eine Kündigung. Schauen Sie bitte auch genau, ob in den neuen Unterlagen nicht auch noch ein Verzicht auf die bestehenden Forderungen seit 2018 drin steht. Danach müssen Sie schauen: Gibt es bei Ihrem Geldinstitut eine günstigere Alternative? Wägen Sie ab, was Ihnen ein Kontowechsel oder gar gleich der Wechsel der Bank bringen würde.

Was bedeutet das konkret für mich? Überprüfen Sie Ihre Bankunterlagen. Bei sehr vielen dürften sich die Bedingungen in den letzten Jahren verschlechtert haben. Rechnen Sie die zu viel gezahlten Beträge inklusive Zinsen aus – und nutzen Sie für Ihren Anspruch Musterschreiben aus dem Internet. Das ist ein recht kleiner Aufwand für eine beachtliche Summe Geld.

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