12.04.2022 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Hier schauen Finanzämter 2022 besonders genau hin

Es ist so etwas wie ein Klassiker: Jedes Jahr gibt es in Deutschland exakt eine Finanzbehörde, die sagt, wo Finanzämter bei der Steuererklärung in diesem Jahr genauer hinschauen. Es ist, Trommelwirbel, die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (NRW). Und wie jedes Jahr haben auch wir einen Blick in die Ankündigung geworfen. Die wichtigsten Punkte stellen wir Ihnen in diesem Blogartikel vor und sagen natürlich auch, was das für Sie bedeutet – auch wenn Sie nicht aus NRW kommen.

Das gilt doch nur in NRW?

Bevor Sie sich fragen, warum wir das Ganze überhaupt machen für das ganze Land. Natürlich gelten die Vorgaben aus dem Dokument erstmal nur für Nordrhein-Westfalen, viele Punkte betreffen darüber hinaus sogar nur einzelne Finanzämter. Und doch ist das ein erster Gradmesser dafür, was auch in anderen Bundesländern und Finanzämtern in diesem Jahr besonders angesagt sein könnte. Die Gründe für die Auswahl in NRW dürften in den anderen Ländern ähnlich sein, denn die Steuergesetzgebung ist bundesweit gleich. 

Der zentrale Punkt…

… betrifft in diesem Jahr „nur“ Unternehmen. Flächendeckend soll in NRW in diesem Jahr das sogenannte Prüffeld „§ 34a – Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne bei Personenunternehmen“ genau unter die Lupe genommen werden. Der entsprechende Paragraph im Einkommensteuergesetz (EStG) legt fest, was steuerlich mit Gewinnen passiert, die im Unternehmen bleiben. Die sind – auf Antrag – mit 28,25 % zu versteuern. Das kann im Zweifel günstiger als eine Entnahme des Gewinns sein. Offenbar soll in diesem Jahr genauer als bisher überprüft werden, ob da alles nach Gesetz gelaufen ist. 

Ist das jetzt eine gute Nachricht für Angestellte?

Schwierig zu sagen. Natürlich könnte man jetzt meinen, dass damit schon viele Arbeitskräfte gebunden sind – und bei Steuererklärungen von Arbeitnehmer:innen gar nicht mehr so viel Kapazität da ist. Aber ganz ehrlich: Wir wissen nicht, ob das so ist. Und ohnehin fahren Sie am besten, wenn Sie Ihre Steuererklärung genau und vor allem ehrlich machen. Denn dann sind Sie wohl in den meisten Fällen auf der sicheren Seite. 

Was wird in einzelnen Finanzämtern genauer geprüft?

Die sogenannten dezentralen Prüffelder sind ganz verschieden, es gibt in dem Dokument aber durchaus auch welche, die sehr oft vorkommen. Das sind:

  • Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c).
  • Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17).
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21). Dahinter verstecken sich je nach Finanzamt unterschiedliche Dinge. Das reicht von Sonderregelungen im ersten Jahr der Vermietung über höhere Absetzbarkeit bei Baudenkmälern bis zu Ferienwohnungen.
  • § 15/18 – wie in den Vorjahren geht es hier um die sogenannte „Liebhaberei“, bei der eine Person mit ihrem Gewerbe oder der Selbstständigkeit gar nicht auf Gewinn aus ist, sondern nur, möglichst viele Dinge von der Steuer absetzen zu können.

Ich sag es mal so: In den Finanzämtern – zumindest in NRW – wird dieses Jahr genauer nur auf Sachen geschaut, die „einfache“ Angestellte ohne Wohneigentum gar nicht betreffen. Wer selbst genutztes Eigentum hat, sollte steuerlich sehr genau bei der energetischen Sanierung sein. Und wer selbst vermietet, dürfte etwas öfter in die Kategorie „Genauere Prüfung“ fallen. Aber wie beschrieben, das ist nicht überall gleich, selbst in Nordrhein-Westfalen nicht. Wenn Sie dort wohnen, dann schauen Sie doch ruhig mal in die Liste rein. Da sind Sie hinterher bestimmt schlauer. 

Was bedeutet das konkret für mich?

Gute Nachrichten, wie ich finde. Ganz anders als im vergangenen Jahr, als bei der wegen Corona neu eingeführten Homeoffice-Pauschale genauer hingeschaut wurde. Zum Beispiel, ob Betroffene nicht doch die Entfernungspauschale auch für die Tage absetzen wollten, an denen sie zu Hause waren. In diesem Jahr liegen – zumindest in Nordrhein-Westfalen – die Augen der Finanzbeamt:innen in den Steuererklärungen vor allen auf Dingen, die „einfache“ Angestellte kaum betreffen. Das heißt aber nicht, dass Sie jetzt irgendwas X-beliebiges zum Absetzen reinschreiben sollten in Ihre Steuererklärung. Bleiben Sie einfach ehrlich (währt ja bekanntlich auch am längsten) und machen Sie Ihre Steuer zudem mit unserer Online-Steuererklärung smartsteuer. Das geht besonders schnell und einfach.


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